Hund wegenommen

15. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go525678-92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund wegenommen

Hallo ich habe eine Frage und zwar ich habe in einen Betreuten Wohnhaus gelebt mit meinen 2 Hunden. Ich bin dann auf Therapie gegangen und in dieser zwischenzeit sind die Hunde zu pflegeplätze gekommen über die Chefin von den Betreuten wohnen. Ausgemacht war ich bekomme sie nach der Therapie wider zurück..jetzt am Freitag war ich wie ausgemacht im Büro von der Chefin die das betreute wohnen leitet.Sie sagte mir ich muss 3 mal zu ihr ins Büro kommen dann bekomme ich meine Hunde zurück. Am Freitag war das 3te mal und jetzt habe ich erfahren das die Pflegeeltern die Hunde behalten wollen. Ich habe jetzt mal Kontakt zu einer Frau die einen Hund von mir hat über e Mail.. wir haben heute geschrieben und Sie will mir meinen Hund nicht mehr zurück geben. Darf Sie das einfach so? Ich bitte um Hilfe. Danke vielmals liebe Grüße

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von go525678-92):
ich muss 3 mal zu ihr ins Büro kommen dann bekomme ich meine Hunde zurück
Häh? 3x Kratzfüßchen oder welche Begründung gibt es dafür :???:

Wenn es erlaubt ist, im betreuten Wohnen Hunde zu haben, dann müssen die Tiere Ihnen meiner Meinung nach zurückgegeben werden. Haben Sie etwas unterschrieben, das vielleicht Licht ins Dunkle bringen könnte? Mit welcher Begründung werden die Tiere zurück gehalten?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go525678-92):
Darf Sie das einfach so?
wie ist die Dame an die Hunde gekommen? Könnte hier evtl. ein gutgläubiger Erwerb vorliegen?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen