Hund wird nicht artgerecht gehalten

14. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)
Hund wird nicht artgerecht gehalten

Meine Nachbarn (Familie mit zwei Kindern) haben einen großen Hund, den sie nicht artgerecht halten. Er wird nur unregelmäßig und selten Gassi geführt und kackt daher den ganzen Hof neben dem Haus voll. Das stinkt erbärmlich. Als vor einigen Monaten Mitarbeiter des Amtes für Tier- und Veterinärwesen da waren um sich das an zu sehen, habe ich sie in meine Wohnung gelassen, von wo aus sie aus dem Fenster einige Fotos von dem wirklich massiv vollgekoteten Hof gemacht haben.

Letzte Woche wurde der Hund aufgrund dessen vom Veterinäramt abgeholt. Dabei haben die Hundehalter sogar zugegeben, dass sie nicht regelmäßig mit ihm Gassi gehen. Die Besitzer des Hundes verlangen über deren Anwalt nun Einsicht in die Akte um die Fotos zu sehen. Daran werden die klar erkennen, dass die Fotos aus meinem Fenster gemacht wurden.

Die haben hier schon überall kund getan, dass sie anwaltlich denjenigen fertig machen werden, der diese Fotos gemacht hat bzw. hat machen lassen. Schließlich wäre das so, als hätte man ein Familienmitglied gewaltsam entzogen und hat besonders die Kinder der Hundehalter schwer mitgenommen.

Was kann mir nun drohen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Was kann mir nun drohen?
Schlimme Nachbarn.

Signatur:

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Hast du das V-Amt informiert? Wenn ja, hast du das richtig gemacht, klasse!!

Zitat:
Als vor einigen Monaten Mitarbeiter des Amtes für Tier- und Veterinärwesen da waren um sich das an zu sehen, habe ich sie in meine Wohnung gelassen, von wo aus sie aus dem Fenster einige Fotos von dem wirklich massiv vollgekoteten Hof gemacht haben.


............den Nachbarn würde ich das so verkaufen: Eines Tages hat das "Amt" geklingelt und du hast dich dieser Autorität natürlich nicht widersetzt. Was die vorhatten oder welchem Zweck die Fotos dienen sollten, habe man dir nicht gesagt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Was kann mir nun drohen?

Nervige Nachbarn und sinnlose, nervige Schreiben von deren Anwalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Schließlich wäre das so, als hätte man ein Familienmitglied gewaltsam entzogen und hat besonders die Kinder der Hundehalter schwer mitgenommen.
Genau! Wenn man sich um ein Lebewesen in seiner verantwortungsvollen Obhut nicht ausreichend kümmert, dass ist es egal, ob es um einen Hund oder um die eigenen Kinder geht. Um Gefahren von diesem Lebewesen abzuwenden, sind die Behörden verpflichtet, notfalls einzuschreiten. Das kann bis zu so einer Inobhutnahme reichen, wenn andere Wegen nicht erfolgversprechend sind.

Zitat:
Die haben hier schon überall kund getan, dass sie anwaltlich denjenigen fertig machen werden, der diese Fotos gemacht hat bzw. hat machen lassen.
Das würde mich aus juristischer Sicht nicht beunruhigen. Hier ist überhaupt nicht erkennbar, wie Sie sich juristisch angreifbar gemacht haben sollten. Auch wenn die Nachbarn sich einen Anwalt zur Hilfe holen; der Anwalt kann die Nachbarn nur über (meines Erachtens nicht gegebenen) Rechte informieren und diese ggf. durchsetzen, aber keine Rechte hinzufügen. Sollten SIe wirklich irgendwann mal ein Anwaltsschreiben erhalten, dann melden Sie sich doch einfach mal hier im Forum. Grundsätzlich gilt: Anwälte schreiben erst mal alles, was ihre Mandaten geschrieben haben wollen. Ganz einfach, weil sie dafür (von ihren Mandanten) Geld bekommen. Das davin irgendwas stimmen muss oder gerichtlich durchsetzbar wäre, muss nicht der Fall sein.

Sie haben hier allenfalls nur zutreffende Informationen an die zuständige Behörde gegeben. Das ist erlaubt, vielleicht sogar als vorbildlich zu beurteilen. Oder Sie haben nichtmals das gemacht, sondern der Behörd nur ihre Ermittlungen möglich gemacht. Dazu könnten Sie vielleicht sogar verpflichtet gewesen sein (das kann ich nicht beurteilen).

Schuld müssen Sie sich nicht zuschreiben lassen. Auch nicht, was das Leid der Kinder nun angeht. Schuldig sind allein die Halter des Hundes.

Ich würde mir viel mehr Gedanken um den Nachbarschaftsfrieden machen als um juristische Konsequenzen. Insofern ist die Lage jetzt natürlich etwas misslich für Sie. Wie so oft für jemanden, der nicht einfach wegsieht.

Sie könnten versuchen, an die Behörde heranzutreten und dort darumzu bitten, sämtliche Informationen so weit zu anonymisieren, wie es geht. Oder sogar deren Herausgabe zu verweigern. In dem von mir erwähnten Beispiel mit der Inobhutnahme von Kinder (durch das Jugendamt) ist auch gerichtlich anerkannt, dass kein (uneingeschränktes) Recht auf Akteneinsicht besteht. Ganz einfach, weil die Behörde auf Hinweise auf der Bevölkerung angewiesen ist und hierfür einen gewissen "Zeugenschutz" zusagen muss, damit die Hinweisgeber nicht zurückschrecken udn auch einfach wegsehen.

Möglicherweise ist das auf diesen Fall übertragbar. Versuchen Sie es doch einfach mal und fragen Sie bei der Behörde nach.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Die Besitzer des Hundes verlangen über deren Anwalt nun Einsicht in die Akte um die Fotos zu sehen.

Sein gutes Recht.
Zitat:
Daran werden die klar erkennen, dass die Fotos aus meinem Fenster gemacht wurden.

Ja. Das ist so.
Zitat:

Die haben hier schon überall kund getan, dass sie anwaltlich denjenigen fertig machen werden, der diese Fotos gemacht hat bzw. hat machen lassen.

Hunde die bellen, beißen nicht.
Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf der der Hunderhalter gegen den Nachbarn vorgehen könnte.
Zitat:

Schließlich wäre das so, als hätte man ein Familienmitglied gewaltsam entzogen und hat besonders die Kinder der Hundehalter schwer mitgenommen.

Dann hätte man den Hund besser behandeln sollen.
Zitat:

Was kann mir nun drohen?

Nichts.

Außer vielleicht: ein zerrüttetes Verhältnis zum Nachbarn.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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