Hund wird vorgworfen zugebissen zu haben!

17. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Flasher1815
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 37x hilfreich)
Hund wird vorgworfen zugebissen zu haben!

Hallo,

Wir waren mit unserem Hund auf einer größeren Hundeveranstaltung, dort kam es zu einer kleinen auseinandersetzung mit einem anderen Hund! Unser Hund stand vor dem anderen und hat diesen beschnuppert, worauf der andere dann nach einigen Sekunden Knurren anfing und auf unseren los ging! Eine Situation die man als Hundehalter durchaus kennt, und abhakt unter die beiden verstehen sich nicht fertig! Ich war eig. schon wieder dabei mit unserem Hund zu spielen, als mir ein blutiger Finger gezeigt worden ist, mit der Behauptung das war unser Hund! Darauf hin sind die 3 Personen wortlos gegangen! 30 Minuten später hatte ich Mitarbeiter der Veranstalltung neben mir stehen, sie wollen meine Personalien haben! Wir waren zu 4. Ich und meine Frau und 2 Bekannte von uns, allesamt Hundeerfahren, keiner von uns hat unseren Hund beißen sehen ( standen alle in unmittelbarer nähe 1-2m)! So und jetzt wissen wir nicht was uns erwarten kann! Für uns ist der Fall ziemlich klar... gegnerische Hund wollte nach unserem Schnappen, und sie hat ihre Finger dazwischen gehabt! Was kann uns erwarten? Gerade im Bezug auf Einstufung als Gefährlicher Hund?

Vielen Dank im vorraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114304 Beiträge, 38975x hilfreich)

Zitat (von Flasher1815):
30 Minuten später hatte ich Mitarbeiter der Veranstalltung neben mir stehen, sie wollen meine Personalien haben!

Und? Gegeben?



Zitat (von Flasher1815):
Was kann uns erwarten?

Schadenersatzforderungen und entsprechende Probleme mit dem Amt


Versicherung schon informiert?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Flasher1815
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 37x hilfreich)

Ja, haben wir! Sonst hätten wir direkt die Polizei da stehen gehabt! Der Versicherung wurde es noch nicht gemeldet, da unser Hund nicht zugebissen hat!!! Am Ende stehen 4 Aussagen gegen 3 das unser Hund nicht gebissen hat!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114304 Beiträge, 38975x hilfreich)

Zitat (von Flasher1815):
Der Versicherung wurde es noch nicht gemeldet, da unser Hund nicht zugebissen hat!!!

Das kann dann ganz schön teuer werden, dann zu späte Meldung kann den Versicherungsschutz kosten ...



Zitat (von Flasher1815):
Am Ende stehen 4 Aussagen gegen 3 das unser Hund nicht gebissen hat!

Ich weis jetzt nicht, wie man sich das Rechtssystem in DE so vorstellt, aber da geht es nicht zu wie auf dem Fussballplatz ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Flasher1815
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 37x hilfreich)

Natürlich sind wir nicht auf dem Fußballplatz! Nur ist es so das der gegnerische Hund los gegangen ist und geschnappt hat und nicht unserer!

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1899 Beiträge, 1134x hilfreich)

Zitat:
ist es so
Wie es ist, scheint streitig zu sein. Und im Streitfall entscheidet dann ein Richter.

Zitat:
Für uns ist der Fall ziemlich klar... gegnerische Hund wollte nach unserem Schnappen, und sie hat ihre Finger dazwischen gehabt!
Und das würden Sie so vor Gericht vortragen wollen? Aber wirklich gesehen haben Sie das selbst nicht, oder?

Zitat:
Am Ende stehen 4 Aussagen gegen 3 das unser Hund nicht gebissen hat!
Nein. Es sind 2 Zeugen auf Ihrer Seite und 3 Zeugen auf der Gegenseite. Sie selbst und Ihre Frau zählen nicht als Zeugen in einem gegen Sie beide geführten Verfahren. Das kann aber insofern egal sein, als es sowieso nicht auf die Anzahl der Zeugen ankommt. Eine Zeugenaussage kann auch mehr wert sein als 10 Zeugenaussagen der Gegenseite.

Zitat:
Was kann uns erwarten?
Die Forderung von (ganz geringem) Schmerzensgeld und übrigem Schadenersatz. Der übrige Schaden könnte insbesondere in ärztlichen Behandlungskosten und Rechtsanwaltskosten bestehen. Jeweils müsste die Gegenseite, wenn Sie sich nicht einigen können, dazu zivilgerichtliche Klage erheben (was es dann noch teurer machen würde). Wobei den Schadenersatz für die ärztlichen Behandlungskosten auch die Krankenkasse von Ihnen fordern könnte.

Zitat:
Gerade im Bezug auf Einstufung als Gefährlicher Hund?
Das ist davon abhängig, in welchem Bundesland Sie wohnen bzw. der Fall sich ereignet hat. Wenn die Informationen an die zuständige Behörde weitergeleitet werden sollten, wird die Behörde ein Verfahren einleiten bzw. diese Einleitung prüfen. Vor dem Ergehen einer SIe belastenden Entscheidung würden Sie dann vermutlich angehört werden.

Sollte der Hund durch die Behörde als gefährlicher Hund eingestuft werden (und Ihnen ggf. Verwaltungsgebühren auferlegen), dann können Sie gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht klagen. Entsprechende Verfahren dauern aber so lange, dass die Entscheidung womöglich nicht vor dem natürlichen Lebensende des Hundes ergehen wird. Solange der Hund als gefährlich eingestuft ist, gelten (je nach Bundesland) bestimmte Regelungen. Insbesondere ist dann wohl eine Erlaubnis zur weiteren Haltung des Hundes erforderlich.

Bevor ich in Panik verfalle, würde ich aber abwarten, ob überhaupt etwas kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114304 Beiträge, 38975x hilfreich)

Zitat (von Flasher1815):
Nur ist es so das der gegnerische Hund los gegangen ist und geschnappt hat und nicht unserer!

Ich würde wetten, dass die Gegenseite das völlig konträr schildert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Flasher1815
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 37x hilfreich)

Danke für die Antwort, ich habe es gesehen ich stand unmittelbar daneben! Der geschädigten gehört auch nicht der andere Hund, der gehörte ihren 2 Bekannten! ( Hab ich oben nicht erwähnt)! Zur Verletzung, es musste nicht genäht werden und wurde mit einem Pflaster abgeklebt! Ich werde morgen meinen Rechtsschutz anrufen und mich Beraten lassen... Am Ende ist es ein dummer Unfall gewesen, 2 Hunde ,4 Halter eine geschädigte, die Frage ist wie das ein OA in so einem Fall handhabt!

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#8
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1899 Beiträge, 1134x hilfreich)

Zitat:
Der geschädigten gehört auch nicht der andere Hund, der gehörte ihren 2 Bekannten! ( Hab ich oben nicht erwähnt)!
Das verschlechtert die Rechtslage zu Ihrem Nachteil. Kein eigener Hund, kein eigene Gefährungsverantwortlichkeit.

Selbst wenn es letztendlich der andere Hund war, der die Wunde unmittelbar verursacht hat: Es könnte Ihr Hund irgendwie dazu beigetragen haben, dass die beiden Hunde aneinandergeraten sind, was dann mittelbar zu der Verletzung geführt hat.

Möglicherweise haften gegenüber der Geschädigten dann auch die Halter beider Hunde als Gesamtschuldner. Dann kann die Geschädigte sich aussuchen, von wem sie das Geld verlangt. Es sollte klar sein, dass die Wahl im Fall der Fälle dann auf Sie fällt.

Zitat:
es musste nicht genäht werden und wurde mit einem Pflaster abgeklebt!
Es handelte es sich um eine Tierbisswunde mit entsprechendem Infektionsrisiko. Solche wunden sind ausnahmslos immer zu behandeln. Der Geschädigten hätte man raten müssen, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen. Es mag sein, dass der Arzt die Wunde dann "nur" versorgt und nicht genäht hätte. Aber schon die bloße Begutachtung der Wunde durch den Arzt ist vergütungspflichtig.

Zitat:
Ich werde morgen meinen Rechtsschutz anrufen und mich Beraten lassen...
Schaden kann das nicht.

Zitat:
die Frage ist wie das ein OA in so einem Fall handhabt!
Das Ordnungsamt prüft, soweit es Teil der zuständigen Behörde ist, das Vorliegen der landesgesetzlichen Voraussetzungen für weitergehende Maßnahmen. Anschließend übt das Ordnungsamt etwaiges Ermessen aus und erlässt ggf. einen entsprechenden Bescheid. Als "gefährlicher Hund" kann übrigens auch ein Hund gelten, der selbst gar nicht gebissen hat. Womit ich aber nicht sagen will, dass Ihr Hund irgendwie unter diesen Begriff fällt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46240 Beiträge, 16406x hilfreich)

Zitat (von Flasher1815):
Ich werde morgen meinen Rechtsschutz anrufen und mich Beraten lassen...


Zuständig ist die Hundehaftpflichtversicherung und nicht die eigene Rechtsschutz. Man sollte auch keinen eigenen Rechtsanwalt einschalten. Vielmehr ist die Hundehaftpflichtversicherung auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig.

Zitat (von Flasher1815):
die Frage ist wie das ein OA in so einem Fall handhabt!


Da sollte man jetzt erst einmal abwarten, ob von dort überhaupt etwas kommt.

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