Hund zerkrazt Parkett in Mietwohnung

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
celica2206
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)
Hund zerkrazt Parkett in Mietwohnung

Hallo!
Hab da mal die Frage wie es rechtlich so aussieht.
In meiner Mietwohnung habe ich überwiegend Parkettboden, die durch meinen Hund und meiner Katze schon etwas zerkrazt sind. Hat der Vermieter später Anspruch auf Schadenersatz beim Auszug?
Es wurde mir erlaubt einen Hund in der Wohnung zu halten.

Danke

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Hatten den gleichen Fall beim Auszug. Die Holztreppe wurde vom Hund durch seine Pfoten im Lauf der Jahre schön zerkratzt. Haben uns dann mal im Vorfeld mit dem Vermieter zusammengesetzt und einige Dinge in der Wohnung besprochen, die gemacht werden sollten. Bei der Treppe haben wir uns so geeinigt, dass er 1/3 selbst zahlt und wir 2/3. Hund war eben erlaubt worden, daher muss mit "gewisser Abnutzung" gerechnet werden, aber bei Beschädigungen kommt man als Mieter eben nicht ganz raus. Die Wohnung ist in dem Zustand zu übergeben, in dem sie bezogen wurde. Und da war die Treppe einwandfrei, also eindeutig ein Schaden von uns.
Am besten halt das Gespräch suchen und auf einen Kompromiss hoffen. Stellt sich der Vermieter stur, muss man eben den Schaden selbst vollständig beseitigen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47455 Beiträge, 16800x hilfreich)

Kratzspuren von Hunden oder Katzen fallen auch nicht unter die gewöhnlich Abnutzung. Dafür haften die Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Leider tritt in diesem Fall auch nicht die Haftpflichtversicherung ein, da der Schaden über einen längeren Zeitraum hinweg enstanden ist und nicht durch ein einmaliges Ereignis.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich habe irgendwo (vor ca. 2 Jahren) einen Urteil gefunden - und leider wieder verloren, falls ich aber finde, melde ich mich nochmal mit der Quelle - wo die Richter beschlossen hatten, wenn der Vermieter Hundehaltung im Mietvertrag erlaubt, und wenn die Böden beim Mietbeginn aus Parkett bestehen, dann gehören die Kratzer (ob Hund oder Katze) doch zur normalen Abnutzung: d.h. normal für diese Wohnung unter diesen dem Vermieter bekannten und von ihm genehmigten Umständen..... Dies bezieht sich natürlich auf Kratzspuren des normalen Hin- und Hergehens (die lassen sich nicht vermeiden). Sollte Hund oder Katz versuchen, im Parkett zu buddeln und dabei einen Schaden anrichten, ist das was anderes - dafür haftet der Mieter.
Hatte auch einen Vermieter, der von sich aus die Spuren eines Rottweilers im oberen Geschoss (Parkett) sowie von meinen 3, nicht ganz aber fast so großen Hunden im Erdgeschoss (teilweise Parkett) kommentarlos hingenommen hat, obwohl er sonst dafür mehr als bekannt für seine Meckereien war

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Hm. Das hängt wohl immer ab
- von der Stärke der Kratzspuren
- der Toleranz des Vermieters
- dem jeweiligen Gericht

Letztendlich ist das immer eine Ermessenssache. Wenn es sich um einige wenige Kratzer handelt: bloß nicht lokal abschleifen, die Farbunterschiede fallen erst recht auf! Im Baumarkt gibt es Wachsstifte in verschiedenen Holztönen, mit denen sich kleinere Macken und Kratzer im Parkett hervorragend schließen lassen. Das sieht dann aus wie ein Teil der Maserung.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
celica2206
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für Ihre Beiträge !
Liebe Grüße
Celica2206

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Wir haben es von einer Fachschreinerei zu einem fairen Preis machen lassen, das war uns die Ersparnis von weiterem Ärger allemal wert ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.488 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen