Hallo!
Hab da mal die Frage wie es rechtlich so aussieht.
In meiner Mietwohnung habe ich überwiegend Parkettboden, die durch meinen Hund und meiner Katze schon etwas zerkrazt sind. Hat der Vermieter später Anspruch auf Schadenersatz beim Auszug?
Es wurde mir erlaubt einen Hund in der Wohnung zu halten.
Danke
Hund zerkrazt Parkett in Mietwohnung
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Hatten den gleichen Fall beim Auszug. Die Holztreppe wurde vom Hund durch seine Pfoten im Lauf der Jahre schön zerkratzt. Haben uns dann mal im Vorfeld mit dem Vermieter zusammengesetzt und einige Dinge in der Wohnung besprochen, die gemacht werden sollten. Bei der Treppe haben wir uns so geeinigt, dass er 1/3 selbst zahlt und wir 2/3. Hund war eben erlaubt worden, daher muss mit "gewisser Abnutzung" gerechnet werden, aber bei Beschädigungen kommt man als Mieter eben nicht ganz raus. Die Wohnung ist in dem Zustand zu übergeben, in dem sie bezogen wurde. Und da war die Treppe einwandfrei, also eindeutig ein Schaden von uns.
Am besten halt das Gespräch suchen und auf einen Kompromiss hoffen. Stellt sich der Vermieter stur, muss man eben den Schaden selbst vollständig beseitigen.
Kratzspuren von Hunden oder Katzen fallen auch nicht unter die gewöhnlich Abnutzung. Dafür haften die Mieter.
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Leider tritt in diesem Fall auch nicht die Haftpflichtversicherung ein, da der Schaden über einen längeren Zeitraum hinweg enstanden ist und nicht durch ein einmaliges Ereignis.
Ich habe irgendwo (vor ca. 2 Jahren) einen Urteil gefunden - und leider wieder verloren, falls ich aber finde, melde ich mich nochmal mit der Quelle - wo die Richter beschlossen hatten, wenn der Vermieter Hundehaltung im Mietvertrag erlaubt, und wenn die Böden beim Mietbeginn aus Parkett bestehen, dann gehören die Kratzer (ob Hund oder Katze) doch zur normalen Abnutzung: d.h. normal für diese Wohnung unter diesen dem Vermieter bekannten und von ihm genehmigten Umständen..... Dies bezieht sich natürlich auf Kratzspuren des normalen Hin- und Hergehens (die lassen sich nicht vermeiden). Sollte Hund oder Katz versuchen, im Parkett zu buddeln und dabei einen Schaden anrichten, ist das was anderes - dafür haftet der Mieter.
Hatte auch einen Vermieter, der von sich aus die Spuren eines Rottweilers im oberen Geschoss (Parkett) sowie von meinen 3, nicht ganz aber fast so großen Hunden im Erdgeschoss (teilweise Parkett) kommentarlos hingenommen hat, obwohl er sonst dafür mehr als bekannt für seine Meckereien war
Hm. Das hängt wohl immer ab
- von der Stärke der Kratzspuren
- der Toleranz des Vermieters
- dem jeweiligen Gericht
Letztendlich ist das immer eine Ermessenssache. Wenn es sich um einige wenige Kratzer handelt: bloß nicht lokal abschleifen, die Farbunterschiede fallen erst recht auf! Im Baumarkt gibt es Wachsstifte in verschiedenen Holztönen, mit denen sich kleinere Macken und Kratzer im Parkett hervorragend schließen lassen. Das sieht dann aus wie ein Teil der Maserung.
Gruß karamel
Danke für Ihre Beiträge !
Liebe Grüße
Celica2206
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