Hund zurück holen?

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Codi123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund zurück holen?

Hallo ich habe folgende Frage ich habe vor 3,5 Wochen meine geliebte 2 Jährige Hündin leider abgeben müssen! Eine Dame hatte sich auf meine Anzeige gemeldet um meiner hündin ein neues zuhause zu geben, da Sie aber kein Geld für die volle Summe hatte und mich um eine Ratenvereinbarung gebeten hat habe ich mich dazu bereit erklärt dies zutun. Da mir in erster Linie meine Hündin wichtig war und die Dame vertrauenswürdig rüber kam! Direkt am nächsten Vormittag ist Sie gekommen um meine Hündin kennenzulernen und um den Vertrag zu unterschreiben dort waren die Zwei Raten einmal zum 8.01 und 15.01 2016 aufgelistet und bei ausblieb dieser raten müsste meine hündin sofort zurück gegeben werden bzw wir würden sie sofort abholen! Dann hat Sie meine hündin mitgenommen blieb auch vorerst mit mir in kontakt und schickte mir bilder! Bis es zu der ersten Rate kamm die sie leisten musste sie log mich an sie habe es überwiesen sie fing an am telefon ausfallend zu werden sie versprach mir den bank beleg zu zeigen das sie es ûberwiesen hätte den habe ich bis heute nicht gesehen zu guter letzt habe ich keinerlei kontakt mehr zu ihr bei whats app blockte sie mich ans telefon ging sie nicht ran! Nun meine Frage kann ich meine Hündin so wieder abholen gehen oder warten bis ich sie draussen zu fassen bekomme und ihr dann meine hündin abnehmen? Zumal sie mir auch falsche angaben machte das haus mit garten was sie mir auf bildern zeigte findet man nicht unter ihrer adresse dort steht ein mehrpateien haus wo sie auch drin wohnt! Jetzt will ich um jeden Preis meine Hündin zurück und sie wird auch bei mir bleiben denn noch einmal so ein stress tuh ich ihr nicht mehr an!!!!

-- Editier von Codi123 am 12.01.2016 18:27

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Nun meine Frage kann ich meine Hündin so wieder abholen gehen oder warten bis ich sie draussen zu fassen bekomme und ihr dann meine hündin abnehmen?
Davon würde ich Abstand nehmen. Bestenfalls sitzen Sie am Ende wegen Raub, Körperverletzung usw. im Knast.

Sie haben der Frau den Hund verkauft. Wird der Kauspreis nicht gezahlt, kann man den einklagen. Die Wohnsituation de Frau ist dabe meines Erachtens unerheblich, weil die mit ihrem Sacheigentum (= Hund) umgehen kann wie sie will. Wobei Sie womöglich nichtmals die (vermeintlich zum Vertragsinhalt gehörende) Abrede über das Haus mit Garten beweisen könnten. Eine andere Frage wäre, ob die Frau überhaupt Eigentümerin geworden ist. Zunächst sieht es danach aus. Sie haben allerdings einen schriftichen Vertrag vor sich liegen. Da steht drin, dass Sie den Hund wieder abholen können, wenn der nicht bis zum 15. Januar bezahlt ist? Das klingt ein wenig nach Eigentumsvorbehalt oder ähnlichem. Dann würde ich aber noch immer auf Herausgabe klagen, statt mich eines Raubüberfalls schuldig zu machen.

Damit bei dieser Klage nichts schief geht. würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen. Viele Menschen knicken schon beim ersten Anwaltsschreiben ein, selbst wenn Sie eigentlich im Recht sind. Sie müssen nur befürchten, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben. Da Sie allerdings von einer Rückholung "um jeden Preis" sprechen...

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das wäre sinnvoll. Außerdem wundere ich mich schon. Tiere kosten, und zwar nicht nur das Hundefutter. Wie will so jemand Tierarztkosten bezahlen? Wenn offensichtlich ein Kaufpreis nur in Raten gezahlt werden kann? So jemanden gibt man doch kein Tier!

wirdwerden

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