Hundeangriff

24. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)
Hundeangriff

unsere Husky-mix-Hündin Cindy, die von uns stets an der Leine spazierengeführt wird, ist zum 2. Mal von einer nicht angeleinten Schäferhündin aus der Nachbarschaft angegriffen und so erheblich verletzt worden, dass umgehende tierärztliche Behandlung notwendig war.
Beim ersten Vorfall im März haben die Besitzer anstandslos unsrere Tierarztkosten bezahlt (SIe haben eine Hundehalterhaftpflicht), und uns mündlich zugesagt, ihre Hündin nur noch an der Leine zu führen.
Nun war dioe Hündin erneut nicht angeleint, unsere Hündin wurde erneut gebissen, jetzt allerdings weigert die Halterfamilie sich, für die Kosten aufzukommen!
Sie bezweifeln die Notwendigkeit des tierärztlichen Eingriffs und waren nicht länger gesprächsbereit.
Die Schäferhündin ist bekanntermassen anderen Hündinnen gegnüber sehr agressiv, wir haben Angst, der Vorfall wiederholt sich, außerdem möchten wir natürlich unsrer Tierarztkosten erstattet haben... wie sollen wir vorgehen?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Sehr geehrter kjanzen,
selbstevrständlich ist der Halter der Schäferhündin zum Ersatze der Arztkosten verpflichtet. Die Notwendigkeit dieser Behandlung muss allerdings gegeben sein.

mit freundlichem Gruß

Sebastian Berndt

mit freundlichem Gruß

Sebastian Berndt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Notwendigkeit steht ohne Zweifel fest, aber wie soll ich jetzt vorgehen?
Ich bin nicht rechtsschutzversichert, möchte darum keinen Anwalt einschalten, den ja auch erstmal ich bezahlen müßte.... die Tierarztrechnungen sind schon hoch genug!

Katharina Janzen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Janzen,
sie können in so einem Falle natürlich unter Fristsetzung und Androhung mit einem Anwalt die Gegenseite zur Zahlung auffordern und dann - soweit nicht gezahlt wird - Klage einreichen.

mit freundlichem Gruß

Sebastian Berndt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die Antwort - da wird mir dann wohl nichts anderes übrig bleiben ! Könnte ich auch einfach einen Mahnbescheid schicken ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Janzen,
ein Mahnverfahren macht nur Sinn, wenn mit einem Widerspruch der Gegenseite nicht zu rechnen ist.

mit freundlichem Gruß

Sebastian Berndt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen