unsere Husky-mix-Hündin Cindy, die von uns stets an der Leine spazierengeführt wird, ist zum 2. Mal von einer nicht angeleinten Schäferhündin aus der Nachbarschaft angegriffen und so erheblich verletzt worden, dass umgehende tierärztliche Behandlung notwendig war.
Beim ersten Vorfall im März haben die Besitzer anstandslos unsrere Tierarztkosten bezahlt (SIe haben eine Hundehalterhaftpflicht), und uns mündlich zugesagt, ihre Hündin nur noch an der Leine zu führen.
Nun war dioe Hündin erneut nicht angeleint, unsere Hündin wurde erneut gebissen, jetzt allerdings weigert die Halterfamilie sich, für die Kosten aufzukommen!
Sie bezweifeln die Notwendigkeit des tierärztlichen Eingriffs und waren nicht länger gesprächsbereit.
Die Schäferhündin ist bekanntermassen anderen Hündinnen gegnüber sehr agressiv, wir haben Angst, der Vorfall wiederholt sich, außerdem möchten wir natürlich unsrer Tierarztkosten erstattet haben... wie sollen wir vorgehen?
Hundeangriff
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Sehr geehrter kjanzen,
selbstevrständlich ist der Halter der Schäferhündin zum Ersatze der Arztkosten verpflichtet. Die Notwendigkeit dieser Behandlung muss allerdings gegeben sein.
mit freundlichem Gruß
Sebastian Berndt
mit freundlichem Gruß
Sebastian Berndt
Die Notwendigkeit steht ohne Zweifel fest, aber wie soll ich jetzt vorgehen?
Ich bin nicht rechtsschutzversichert, möchte darum keinen Anwalt einschalten, den ja auch erstmal ich bezahlen müßte.... die Tierarztrechnungen sind schon hoch genug!
Katharina Janzen
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Sehr geehrte Frau Janzen,
sie können in so einem Falle natürlich unter Fristsetzung und Androhung mit einem Anwalt die Gegenseite zur Zahlung auffordern und dann - soweit nicht gezahlt wird - Klage einreichen.
mit freundlichem Gruß
Sebastian Berndt
Danke für die Antwort - da wird mir dann wohl nichts anderes übrig bleiben ! Könnte ich auch einfach einen Mahnbescheid schicken ?
Sehr geehrte Frau Janzen,
ein Mahnverfahren macht nur Sinn, wenn mit einem Widerspruch der Gegenseite nicht zu rechnen ist.
mit freundlichem Gruß
Sebastian Berndt
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