Hundebeißerei und Tierhaftplicht

18. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Binchen_bone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hundebeißerei und Tierhaftplicht

Hallo,
mein freilaufender Hund hatte ein Auseinandersetzung mit einem ebenfalls frei laufenden Hund. Der andere Hund wurde dabei am Ohr verletzt, und blutete dadurch. Der Hundhalter sagte er gehe zum Arzt, meldete sich aber erst 6 Wochen nach dem Vorfall bei mir. Bei meiner Haftpflichtversicherung muß der Vorfall allerdings innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden. Kann der Hundehalter so spät nach dem Vorfall noch mit Forderungen kommen die ich meiner Versicherung nicht mehr melden kann ? Und trifft nicht beide Hundehalter gleiche Schuld ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hat er sich nur gemeldet, oder hat er eine Rechnung geschickt?
Man muß seiner Versicherung erst Mitteilung machen, wenn Ansprüche gestellt werden
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Binchen_bone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
er ist persönlich aufgetaucht, hat mir unterstellt ich hätte mich nach dem Befinden des Tieres erkundigen und seine Telefonnummer ( die ich nicht hatte- er aber meine) herausfinden müssen. Die Rechnung hatte er dabei, allerdings nach meiner Meinung zu überhöht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

....nun wenn die Verletzung beispielweise genäht wurde, Fäden ziehen pp, er folglich mehrfach zum Tierarzt mußte, dauert es einige Zeit, bis alles verheilt ist und die Gesamtrechnung vorhanden ist.

Einerseits hättest Du mit Forderungen rechnen können und Deine Versicherunp provilaxtisch bereits benachrichtigen können, andereseits müßten sie auch die verspätete Forderung anerkennen.

Die Versicherung wird wahrscheinlich nur
50 Prozent anbieten und der Hundhalter den Rest von Dir verlangen, denke ich.
Siehe hierzu andere Beiträge.

Wie hoch Deiner Meinung nach Tierarztrechnungen sein dürfen weiß ich nicht, tätsächlich sind sie aber wesentlich höher
als eine Arztrechnung für einen "Zweibeiner".

mfg

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