Hundediebstahl Vermieter/Tierschutz

25. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
HaraldT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundediebstahl Vermieter/Tierschutz

Guten Tag

Ich möchte mich gerne mit folgender Sache bezüglich meines Hundes an das
Forum wenden, hoffen das Ich endlich mal Klärung erhalte!

Die Geschichte hat sich leider schon Ende letzten Jahres wie folgt zugetragen:

Aufgrund einer pschyschichen Erkrankung war Ich vom 09.11. bis zum 12.12.2018 in
einer Klinik!

Für meinen Hund war durch Nachbarn gesorgt. Wohl sollte der Hund, bei Verhinderung meiner
Nachbarn für kurze Zeit, wenige Stunden vereinzelt in meiner Wohnung verbleiben.

Während des o.g. Zeitraums wurde dieWohnung durch meinen Vermieter geöffnet, der Hund durch
eine Mitarbeiterin vom Tierschutz, die in der unmittelbaren Umgebung einen Gnadenhof betreibt
aus meiner Wohnung "gestohlen"!
Das der Vermieter (immer noch) im Besitz eines Schlüssels zu meiner Wohnung ist, war Mir bis zu
diesem Zeitpunkt unbekannt.

Leider habe Ich auch erst am Tag meiner Entlassung davon erfahren! Außerdem mutmaße Ich, daß
sich die Nachbarn zuwenig um den Hund gekümmert haben!

Natürlich habe Ich am 12.12.18 sofort die Polizei verständigt, und Anzeige erstattet. Selbst die Beamten
haben von Hausfriedensbruch sowie Diebstahl gesprochen!
Leider wurde die Anzeige später eingestellt, aufgrund dessen das die Gegenseite bisher noch nicht
straffällig geworden ist!
Außerdem exestiert eine E Mail der Tierschützerin, die an diverse Stellen (Staatsanwaltschaft, Veterinäramt)
geschickt wurde, die aber zu 90% der Unwahrheit entspricht.
Angeblich wurde der Hund (erst jetzt) aus der Wohnung geholt, aufgrund von den o.g. Unwahrheiten die
angeblich vor 2 Jahren stattgefunden sein sollen.

Aufgrund der Tatsache, daß mein Hund nicht mehr da war ist es am 19.12.18 leider zu meinem ersten
Suizidversuch gekommen!
Daraufhin ist es immer wieder, bis auf wenige Tage immer zu längeren Klinikaufenthalten gekommen, bis
weit nach Karneval 2019. Letztendlich bin Ich jetzt mal ca. 2 Monate zuhause, aber ohne meinem Hund
geht gar Nichts mehr.

Zwischenzeitlich wurde ein RA beauftragt, der sich nur lapidar um die Sache gekümmert hat. Die Gegenseite
wurde nur kurz angemahnt, mir den Hausschlüssel sowie den Hund auszuhändigen!

Das z.B. eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragt werden kann, wurde aufgrund meines Vorschlag
befürwortet. Die einstweilige Verfügung zu beantragen, wurde mir schon am 12.12.18 von den Beamten
empfohlen (leider kam immer wieder der Klinikaufenthalt dazwischen)!

Irgend wann vor einigen Wochen habe Ich diese dann selbst beantragt (mein Anwalt wollte für die Beantragung
300 Euro haben). Leider wurde die eV abgelehnt, weil Ichden Fehler gemacht habe, den VM anzugeben,
obwohl der Hund beim Tierschutz ist!

Mein Anliegen ist jetzt folgendermaßen:

Beantrage Ich nochmals die eV (mit den richtigen Angaben), schalte Ich erneut einen (anderen) Anwalt ein,
letztendlich war es zu unrecht wie der Hund aus der Wohnung geholt wurde.
Zwischenzeitlich wurde nochmals Anzeige gegen den Tierschutz erstattet!

Für jeden Rat bin Ich natürlich sehr dankbar!

H.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Auch der neue Anwalt will Geld haben, glaub es mir einfach mal. Abgesehen davon gibt es keine Nachbesserungspflicht für Gerichte für abgeschlossene Verfahren. Das Verfahren ist erledigt, das ist Deine Angelegenheit.

Abgesehen davon brechen irgendwelche Tierschützer nicht mal eben Wohnungen willkürlich auf. Da muss was passiert sein. Was, das wissen wir hier nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von HaraldT):
Mein Anliegen ist jetzt folgendermaßen:

Beantrage Ich nochmals die eV (mit den richtigen Angaben), schalte Ich erneut einen (anderen) Anwalt ein,
letztendlich war es zu unrecht wie der Hund aus der Wohnung geholt wurde.

Kann man machen. Das zivilrechtliche Ergebnis kann sich vom strafrechtlichen ja durchaus unterscheiden.



Zitat (von HaraldT):
Zwischenzeitlich wurde nochmals Anzeige gegen den Tierschutz erstattet!

Dürfte recht sinnlos sein, falls es nicht neue Beweise gibt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

auch dürfte die eV nicht zielführend sein, da ja offensichtlich keine Eilbedürftigkeit besteht: das Ereignis ist ja über ein halbes Jahr her.

Vielleicht solltest du dich einfach mit dem Gedanken abfinden, dass du nicht in der Lage bist, einen Hund zu halten und es dem Hund woanders deutlich besser geht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Vielleicht solltest du dich einfach mit dem Gedanken abfinden, dass du nicht in der Lage bist, einen Hund zu halten und es dem Hund woanders deutlich besser geht.

Hallo,

Das sehe ich auch so. Wenn Sie "nur" weil der Hund nicht da ist, nach einer Woche mehrere Selbstmordversuche unternehmen, statt zielgerichtet dafür zu sorgen, daß man ihnen das Tier zurück gibt bzw die Zeit einfach mal abzuwarten, bis das Tier wieder da ist, könnte man davon ausgehen, daß Sie einfach nicht genug gefestigt sind und ggf unabhängig davon weitere Versuche unternehmen könnten - und dann? Das arme Tier säße möglicherweise tagelang in der Bude, bis es entweder stirbt (bei diesen Temperaturen und ohne Wasser geht sowas denn schon mal Ratz Fatz) oder irgendwann jemand nachschaut.

Tut mir wirklich sehr leid für Sie, aber ich stimme hiphappy da vollumfänglich zu.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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