Hallo zusammen,
eine Bekannte mit einer ETW wurde von anderen Eigentümern angesprochen, dass Hunde im Haus verboten wären. Es handelte sich um unseren Hund, welchen sie immer mal abholt und mit ihm Gassi geht, manchmal auch kurz zu sich nach Hause.
Sehe ich das richtig, dass ein solcher "Besuchshund" nicht verboten werden kann ?
Hundehaltung in ETW
28. März 2019
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Frage vom 28. März 2019 | 21:27
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Hundehaltung in ETW
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#1
Antwort vom 28. März 2019 | 22:15
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Nein, sollte es so eine Hausordnung geben, dann wäre sie mE unwirksam.
#2
Antwort vom 29. März 2019 | 02:53
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Der besuchshund ist aber nicht regelmäßig zu Besuch?
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#3
Antwort vom 29. März 2019 | 08:43
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatDer besuchshund ist aber nicht regelmäßig zu Besuch? :
Auch eine Regelmäßigkeit ändert nichts.
#4
Antwort vom 29. März 2019 | 09:54
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
ZitatDer besuchshund ist aber nicht regelmäßig zu Besuch? :
Die Bekannte holt den Hund 1-2 mal in der Woche ab.....
ZitatNein, sollte es so eine Hausordnung geben, dann wäre sie mE unwirksam. :
So habe ich das auch quergelesen, dass für den Eigentümer eine Hundehaltung gar nicht verboten werden kann ?
#5
Antwort vom 29. März 2019 | 20:17
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Bei Eigentumswohnungen ist das durchaus möglich. Aber hier geht es doch gar nicht um die Haltung.
#6
Antwort vom 29. März 2019 | 23:17
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
ZitatBei Eigentumswohnungen ist das durchaus möglich. Aber hier geht es doch gar nicht um die Haltung. :
Ja, ist aber eine Zusatzfrage....
#7
Antwort vom 31. März 2019 | 01:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119492 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatSehe ich das richtig, dass ein solcher "Besuchshund" nicht verboten werden kann ? :
Nö, das sieht man falsch.
Als erstes sollte die Bekannte man versuchen herauszufinden ob an den Gerüchten überhaupt etwas substnzielles dran ist.
Kennt man den Wortlaut der Regelungen, kann man weitersehen.
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