Hunderückgabe erzwingbar?

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
KlF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hunderückgabe erzwingbar?

Kann man einen verschenkten Hund eigentlich wieder zurück verlangen? Ein Hundebesitzer war vorübergehend nicht in der Lage den Hund wie gewünscht zu halten, Garten war zu klein, familiäre Geschichten, etc.
Der neue Hundebesitzer räumte sogar eine kurze Frist ein, den Hund wieder zurück zu geben falls es der Vorbesitzer sich innerhalb einer Woche doch noch einmal anders überlegen sollte.
Ein Kaufvertrag wurde nie unterzeichnet.
Nach 1 Monat hatte sich die Situation des Vorbesitzers verbessert und die Person wollte den Hund wieder zurück haben. Doch der neue Besitzer stellt sich quer und will den Hund nicht mehr rausrücken.
Wie sieht die Situation aus rechtliche Sicht aus. Vielen dank im voraus für eure Vorschläge.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Warum sollte er den Hund wieder rausrücken? Die vereinbarte Bedenkzeit ist vorbei.

wirdwerden

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Sehe ich ebenso: Hast du mit einem lebenslangen Rücknahmerecht gerechnet?

Die Bindung an den Hund ist sicher gewachsen und da gibt man das Tier nicht zurück, wie einen Laptop. Wenn es ihm gut geht....

Hast du denn einen Kaufvertrag über den Hund? Wielange war er deiner?

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#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Ein Kaufvertrag wurde nie unterzeichnet.


Das ist bei einer Schenkung ja auch sinnfrei.

quote:
Kann man einen verschenkten Hund eigentlich wieder zurück verlangen?


Ja, unter einer von drei Voraussetzungen:

1. Grober Undank. Davon ist hier weit und breit nichts zu sehen.

2. Verarmung des Schenkers. Dito.

3. Die Schenkung war mit einer Auflage verbunden ("nur, wenn du den Hund nicht mit Katzen zusammen aufziehst"), die nicht eingehalten wurde. Dito.

Man könnte vielleicht noch überlegen, mangels Beweisen die Schenkung zu bestreiten und nur von einer Leihe zu sprechen ("bis sich meine Lage wieder gebessert hat") oder einem Pflegevertrag ("vorübergehend nicht in der Lage"). Damit begibt man sich aber schon in den Dunstkreis eines Betrugstatbestandes, weil man bewußt täuscht zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils. Davon kann ich also nur abraten.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Meine Frage zum Kaufvertrag meint eher den Vertrag, den der Verschenker evtl. in Händen hat, als er den Hund irgendwann einmal gekauft hatte.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119944 Beiträge, 39803x hilfreich)

Die Bedenkzeit ist vorbei, alles andere ist Kulanz.


Was sagt denn eigentlich der Eigentümer des Hundes dazu?
Denn hier ist ja nur von Besitzern die Rede ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KlF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Hatte ich fast schon vermutet. Tja die fruehere Eigentümerin hatte leider aus einer kurzschlussreaktion heraus gehandelt und den Hund verschenkt, aus den oben erwähnten Gruenden. Sie hatte den Hund von Beginn an für 3 Jahre. Ich hatte leider zu wenig Einfluss. Nun bereut sie den Schritt.
Tja da wird sie wohl durch müssen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119944 Beiträge, 39803x hilfreich)

quote:
Tja die fruehere Eigentümerin hatte leider aus einer kurzschlussreaktion heraus gehandelt und den Hund verschenkt,

Eine Schenkung kann man nur unter den obengenannten Bedingungen Rückgängig machen.

Da wird sie sich leider mit abfinden müssen.



Wobei, monetäre Argumentation durchaus schon mal einen Änderung der Meinung bewirken kann...





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