Hundesteuer - Bußgeldstrafen wenn dieser bereits ein Jahr lang unangemeldet ist?

5. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
BieneEe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundesteuer - Bußgeldstrafen wenn dieser bereits ein Jahr lang unangemeldet ist?

Hallo,
eine Freundin hat seit einem Jahr einen Hund, dieser ist noch nicht angemeldet.
Sie will ihn nun anmelden hat aber Angst davor mehr als nur die üblichen Steuern für dieses und das vorige Jahr zahlen zu müssen.
Werden Bußgeldstrafen verlangt, wenn man den Hund meldet und sagt das dieser bereits ein Jahr lang ungemeldet bei ihr lebte?
Oder werden nur die üblichen Steuern fällig?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

muss sie sagen wie lang er schon bei ihr ist?
meines erachtens nicht, also problem gelöst;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Wenn die netten Leute vom Amt fragen,der Hund ist 3 Monate im Haus.Es zählt bei uns
1 Jahr auf Probe ohne Hundesteuer zu zahlen.

Gruss Sammy1 cheers

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

so pauschal lässt sich das nicht sagen, je nach gemeinde kann die "satzung" anders sein.

solange einen bisher noch neimand angehängt hat od. man ohne steuermärkchen erwischt wurde kann keiner einem etwas nachweisen. deshalb in die "satzung" schauen u. ggf. einfach nur sagen das man den hund bereits 1-2 wochen hat. wo kein kläger da kein richter u. jemand der ein bissel spät auf den trichter kommt steuern zu zahlen ist mir lieber wie jemand der es nie vor hat b.z.w nicht von alleine.

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