Ich möchte als Verkäufer vom Vertrag zurücktreten

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go524734-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich möchte als Verkäufer vom Vertrag zurücktreten

Hallo,

Folgendes Problem:
Ich habe letztes Jahr im Oktober meinen Hund an ein Pärchen verkauft. Vertraglich war das ganze mit 300€ Anzahlung gekennzeichnet, das die beiden auch bei der Abholung bezahlt haben und mit weiteren 2 mal 150€ die in den beiden Folgemonaten (11.18 und 12.18) bezahlt werden sollten.
Da in den beiden Monaten weder eine Rückmeldung noch der Betrag bezahlt wurde, habe ich beide mehrmals daraufhin angeschrieben. Im Januar 2019 bekam ich die erste Rückmeldung von dem Mann, dass sich die beiden getrennt hätten und er nun zusehen müsste wie er den Restbetrag zahlen kann, da er alleine sehr wenig Geld zur Verfügung hat.
Dann kam trotz meiner Nachrichten bis März keine Rückmeldung mehr. Dort habe ich geschildert zum Anwalt zu gehen, wenn hier bald nichts passieren würde. Wir hatten nicht einmal die Möglichkeit, aufgrund Fehlender Kommunikation, zu überprüfen, ob es dem Hund dort gut geht. (Dies war vertraglich aber festgelegt, dass dieses von uns zu überprüfen ist - innerhalb eines Jahres. Bei nicht Einhaltung des Vertrages kann der Hund zurückgefordert werden)

Nun kam seit April wieder keine Nachricht mehr und heute habe ich jemand aus seinem Freundeskreis gefragt, ob er ihm denn mal bescheid geben könnte, mir zu antworten.
Daraufhin kam dann endlich eine Antwort in der stand, dass er seit 2 Monaten Probleme mit seinem Gehalt hätte und dass er dies nicht bekomme und auch schon eine Vermögens Auskunft beim Anwalt ablegen musste.
Dies war mir nun zu viel und ich habe ihm geschrieben, dass wir den Hund bis zum 31.9.19 zurückfordern wollen, da der Vertrag nicht eingehalten wurde und er auch schon lange genug Zeit hatte, dass Geld zu überweisen.
Nun kam dann später eine Nachricht von ihm, dass seine neue Freundin den Restbetrag für ihn bezahlen würde. Daraufhin habe ich gesagt das es mir reicht und ich es zu spät finde und dennoch den Hund zurückverlange und er die restlichen 300€ behalten kann.

Nun bräuchte ich rechtlichen Rat ob dies vollkommen legitim von mir ist und ich dies auch durchziehen kann.
Auch wenn seine neue Freundin den Rest für ihn bezahlen will, finde ich es nicht gut, dass er im Moment als Käufer kein richtiges Einkommen hat und wer weiß wie lange dass mit seiner neuen Freundin hält.

Ich bedanke mich schon mal für eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Marie L.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von go524734-37):
Dies war vertraglich aber festgelegt, dass dieses von uns zu überprüfen ist

Überaus fraglich, ob so eine Klausel überhaupt gültig wäre ...



So wie ich das sehe, ist der Schuldner noch nicht in Verzug.

Was genau wurde zum Thema "Zahlung" vertraglich vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go524734-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Vertrag wurde im Oktober 2018 getätigt und sollte die Restlichen 2 Raten im November 2018 und Dezember 2018 bezahlen, also ist dieser schon lange im Verzug. Der "Ratenplan" ist auch im Vertrag verzeichnet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go524734-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go524734-37):
Dies war vertraglich aber festgelegt, dass dieses von uns zu überprüfen ist

Überaus fraglich, ob so eine Klausel überhaupt gültig wäre ...



So wie ich das sehe, ist der Schuldner noch nicht in Verzug.

Was genau wurde zum Thema "Zahlung" vertraglich vereinbart?



Der Vertrag wurde im Oktober 2018 getätigt und sollte die Restlichen 2 Raten im November 2018 und Dezember 2018 bezahlen, also ist dieser schon lange im Verzug. Der "Ratenplan" ist auch im Vertrag verzeichnet.

0x Hilfreiche Antwort

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