Ist mein Vertrag gültig??

29. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
nachtkatze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ist mein Vertrag gültig??

Hallo ich habe da eine dringende frage,ich habe vor einer woche einen Hund von einer Frau unentgeldlich mit Vertrag übernommen.Der Hunde ist eigentlich von der 16 jährigen Tochter,diese hat den Hund(4.monate alten Boxer)von ihrem Freund geschenkt bekommen.Die Tochte kümmert sich kaum bis gar nicht um das Tier.Er kommt nicht regelmässig raus und die Tochter ist viel unterwegs und lässt den Hund bei der Mutter die mit Ihm total überfordert ist.Die Familie einen Sozialarbeiter da die Tochter nicht ganz einfach im Umgang ist.Mit der Sozoalarbeiterin habe ich Telefonisch besprochen das der Hund bei mir bleiben soll.Die Tochter möchte den Hund aber nicht abgeben,und Ihr Sozialarbeiter sagte mir die Mutter habe kein recht den Hund weiter zu vermitteln.Mein Frage ist jetzt,wie weit mwin Vertrag Rechtlich ist??Die Mutter hat den Hund heute aus einer Drohung des Sozialrbeiters mitgenommen,er meinte Sie müsse 200 Euro strafe zahlen wenn sie den abgeben würde und unser Vertrag sei Nichtig.Er drohte mir mit einem Anwalt wenn ich den Hund behalten würde.Wer von euch hat ahnung von solch einem Fall und kann mir helfen??Ich möchte den Hund natürlich schnellstmöglich zurück haben

-----------------
""

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
nachtkatze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und danke für deine antwort,wie schon beschrieben ist der Hund erst 4.Monate alt und ein Boxer,das bedeutet bei uns in NRW das er als 20/40 gilt und sie Ihn erst ab dem 18 Lebensjahr führen darf.Die Tochte durfte den Hund behalten weil die Sozialarbeiter dachten das Verhalten der Tochter würde sich ändern.Das war aber nicht der Fall,der Hund war schon öfter und auch immer ein parr Tage bei uns.Bei uns im Haushalt leben schon 2 Hunde,und war über Jahre Plegestelle beim Tierschutz,also ist Erfahrung vorhanden.Der Hund war im wissen der Tochter bei mir,da sie viel unterwegs ist und sich wie beschrieben nicht kümmert.Die Sozialrbeiterin der Familie sagte es wäre besser wenn der Hund in eine Familie kommt da die Tochter sich nicht Kümmert und der Versuch gescheitert sei.Jedoch der Sozialarbeiter der Tochter(Jugendhelfer)meinte das alles so seine richtigkeit hätte,die Tochte soll mit vollendung des 17 Lebensjahres in eine eigene Wohnung ziehen und dort weiterhin betreut werden.Da sie Schulpflichtig und demnächst eine Ausbildung anfangen wird ist die aufsicht des Hundes nicht gewährleistet.Ich habe auch mit einem bekanntem vom Ordnungsamt gesprochen und er sagte das sie den Hund eh nicht halten und führen dürfte.Sie hat auch die Schreiben vom Ordnungsamt ignoriet in dem sie Hund dort melden sollte weil er wie gesagt ein 20/40 Hund ist.Wir haben versucht mit der Tochter zu sprechen doch sie blockt alles ab,ist nicht umsonst in einer Jugendhilfe.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
umaack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Morgen,

also vorab, gilt ein Tier vom Gesetz her als eine Sache!

Der Hund wurde vom Freund eurer Tochter an diese geschenkt und wenn sich nun die Tochter um das Tier ( die Sache ) nicht kümmert, hätte der Schencker die möglichkeit die Schenckung rückgängig zumachen.

Nach dem BGB § 177 Abs. 1 ist nun die Frage zuklären, ob deine Ex- Frau als Gesetzliche Verterin und somit ihrer Vertretungsmacht gehandelt hat, so hängt dann die Wirksamkeit des Vertrages mit einem für und gegen die Genehmigung des Vertenen ab.

Diese Frage finde ich hier von großr Bedeutung über die gültigkeit des Vertrages.

Mfg.
umaack
Detektiv & Privatermittler


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

@umaack.

Es ist nicht die Tochter vom TE und auch nicht die Exfrau vom TE.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nachtkatze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@umaack,danke für dein interesse.Es geht um eine Bekennte und deren Tochter.Diese darf den Hund gar nicht führen.Er war 2mal über längere zeit bei mir mit einverständnis der Tochter.Liess oben noch mal nach dann verstehst du sachlage besser.lg

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es geht noch um was anderes. Ein Tier kostet. Wir haben hier also keine Schenkung vorliegen, die ohne Genehmigung des Sorgeberechtigten wirksam ist. Möglicherweise bedarf es sogar der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (heute Familiengericht), da müsste ich nachschauen.

Der korrekte Weg ist also, den Hund an den Schenker zurück zu geben. Wenn er ihn nicht will, gut, dann kann die Sorgeberechtigte entscheiden, ob sie Hund und Verantwortung (Kosten können ja richtig hoch sein) übernimmt oder aber den Hund weiter zu geben. Die Sozialarbeiter haben also gar keine Ahnung, aber auf jeden Fall können die nicht entscheiden, wo der Hund in Zukunft leben soll.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Warum wird der GLEICHE Sachverhalt unter mehreren Überschriften gepostet?


Machst du das solange bis du Antworten bekommst welche dir gefallen???





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen