Ich arbeite zur Zeit über das Jagdrecht und die Haftung bei Jagdunfällen mit Personenschaden. Kann jemand etwas dazu sagen, ob vom Geschädigten außer den beteiligten Jägern auch der Grundstückseigentümer in Haftung genommen werden kann?
Wenn ja, unter welchen Umständen?
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Jagdhaftung
30. Juli 2010
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Frage vom 30. Juli 2010 | 08:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jagdhaftung
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#1
Antwort vom 30. Juli 2010 | 11:18
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
Von wem geht das Jagdrecht aus? Hund, Katze, Fuchs...?
Verkehrssicherungspflicht besteht nicht abseits von Wegen (?)
Ansonsten solltest du dir schon mal die Zeit nehmen und alles durchlesen.
http://www.jagdrecht.de
-- Editiert am 30.07.2010 11:21
#2
Antwort vom 30. Juli 2010 | 11:41
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 26x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 30. Juli 2010 | 11:57
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
@friederich123 du bist ja ein Schnellmerker ( von du merkst aber auch alles)
Das mit den Hund, Katze, Fuchs war ein kleiner Wink an den TE, da
Oder meinte er damit, dass das Wild einen Jäger schädigt und die Frage offen steht wer hat Schuld? Dann würde es sich natürlich um eine Sache handeln die dem Recht des Tieres sehr Nahe kommt.
-- Editiert am 30.07.2010 12:01
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