Jagdrecht - Jäger erschoß Hund

12. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)
Jagdrecht - Jäger erschoß Hund

Hallo,

habe gerade folgendes gelesen - hier in Kürze zusammengefasst:

Frau ging mit Hund an 20 m-Schleppleine in Waldnähe spazieren. Jäger erschoß den Hund. Frau stellte Förster zur Rede und dieser sagte sinngemäß, die Schleppleine sei ja grün, das hätter er nicht sehen könne.

Mich interessiert, was man gegen solche "Sonntags-Jäger" tun kann. Ich finde, dass er ja "fast" auf einen Menschen geschossen hat - bei max. 20 m Abstand.

Gruß Don Camillo





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"Friede, Freude, Eierkuchen"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aserbaidschan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 15x hilfreich)

Das einzige , was man machen kann , ist bestimmt nur anzeigen .

Denn die grüne Leine ist garantiert keine Ausrede , selbst wenn man Hunde in der Brutzeit nicht frei herum laufen lassen darf . Doch das Tier gleich "abknallen" , wenn es frei herumlaufen sollte ?

Ziemlich makaber .

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#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Ein Jäger hat das Recht, bei begründetem Verdacht auf einen wildernden Hund zuschießen. Sollte der Hund allerdings lediglich 20 m von seiner Besitzerin entfernt erschossen worden sein, und die Besitzerin war sichtbar (was anzunehmen ist), so stellt sich der Sachverhalt der Fahrlässigkeit dar - was den Jäger seinen Jagdschein kosten kann! Auf jeden Fall Anzeige erstatten!
LG

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"Julchen"

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#3
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Hi,

inzwischen hat sich sogar noch rausgestellt, dass es der Neffe des Jägers war und der noch nicht einmal einen Jagdschein hat. Der Onkel wollte sich außerdem mit einer nicht unerheblichen Summe "freikaufen".

Habe dazu geraten auf alle Fälle Anzeige zu erstatten.

Es wurden übrigens interessante Urteile hierzu angegeben. U.a. auch, dass selbst ein freilaufender Hund nicht so ohne weiteres abgeknallt werden darf.

Gruß Don Camillo

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"Friede, Freude, Eierkuchen"

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#4
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Ja, ich würde auch raten auf jeden Fall Anzeige zu erstatten.

Diesmal war es "nur" ein Hund, aber wenn der Neffe nächstes mal (versehentlich?) den Besitzer trifft, ist das mit Geld sicher nicht wieder gut zu machen.

Es ist mehr als verantwortungslos, wenn ein Jäger so einfach jemanden schießen lässt, der weder die Ausbildung noch die Erfahrung und das Wissen hat. Diesem Mann gehört der Jagdschein entzogen und der Prozess gemacht.

Über manche Menschen kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Evtl. hältst du uns auf dem Laufenden wie die Sache weitergeht?

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#5
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Servanda,

bislang folgender Sachstand:

Onkel versuchte Hundebesitzerin mit 500 € zu kaufen - wurde von dieser abgelehnt und gesagt, dass Anzeige erfolgt.

Einen Tag später wurde das "Angebot" auf 5.000 € erhöht.

Z.Zt. weiß ich nicht, ob es angenommen oder abgelehnt wurde, bin aber "am Ball". Kleiner Nachtrag noch zu diesem Vorfall. Die Hundesbesitzerin war in Begleitung ihrer Freundin, die auch einen freilaufenden Hund dabei hatte, der jedoch aufgrund seines hohen Alters nicht von der Seite der Besitzerin weicht. Es gibt also eine Zeugin.

Noch eine Frage, deren Antwort mich interessieren würde:

Kann bei diesem Sachverhalt eine Anzeige überhaupt zurückgenommen werden, bzw. ermittelt die Staatsanwaltschaft evtl. von sich aus weiter?

Immerhin ist m.M. nach ja auch die Besitzerin bei diesem Schuss durchaus gefährdet gewesen.

Grüße Don Camillo

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"Friede, Freude, Eierkuchen"

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#6
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

In diesem Fall gehe ich stark davon aus, daß ermittelt wird, da ja mehrere Straftatbestände zusammentreffen.
Vermutlich wird aber aufgrund der hohen Geldzahlung eingestellt werden. Hier zeigt sich doch eine besondere Einsicht und Reue. Zumindest für das Gericht.

Gerüchte, wonach man Gerechtigkeit oder das Recht kaufen kann, sind jedoch nicht zutreffend und nur eine böswillige Unterstellung. Wie sagte schon Brecht: Das Recht gilt gleichermaßen für Arme und für Reiche. Nicht nur Obdachlose, auch Millionäre dürfen nicht unter der Brücke schlafen...

Wolfgang



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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Würde sagen, dass die Staatsanwaltschaft hier auf jeden Fall ermitteln wird. Es handelt sich m. M. nach um grobe Fahrlässigkeit.

Im Straßenverkehr z.B. wird bei grober Fahrlässigkeit auf jeden Fall ermittelt, auch wenn niemand zu Schaden gekommen ist.

Gerechtigkeit kann man sicher nicht kaufen, aber Leute kann man kaufen, und wenn das Unrecht dann unter den Teppich gekehrt wird, dann kann keine Gerechtigkeit durchgreifen wenn sie davon doch nie was erfährt.

Was würde wohl ein Polizist sagen wenn ein Obdachloser zu ihm kommt und sagt der Millionär hätte ihn beklaut?

Würde er nicht eher dem Millionär glauben wenn dieser sagt der Obdachlose habe ihn beklaut??

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#8
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

... und drittens hätte erst nach dreimaligen Ruf geschossen werden dürfen.
Wobei da auch offensichtlich sein muss, dass der Hund hetzt.

Dranbleiben! Zumindest wird dann solchem Ballerer kein Jagdschein erteilt.
(ich habe übrigens nichts gegen Jäger, nur gegen Ballerer).

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#9
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Antworten. Ist sehr interessant.
Bislang weiß ich noch nicht, ob das letzte Angebot angenommen wurde. Ich hoffe sehr, dass sie es nicht getan hat.

@ amtsmeier

Prinzipiell habe ich ebenfalls nichts gegen Jäger/Förster nur gegen die "Ballermänner/frauen" (soll ja auch "Flintenweiber" geben ;) ). Allerdings finde ich, dass in D mit der Jagdleidenschaft ziemlich übertrieben wird. Finde man greift der Natur insgesamt viel zu viel ins Handwerk.

Grüße Don Camillo

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"Friede, Freude, Eierkuchen"

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#10
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Eben deshalb! Wir hätten schon lange keinen Wald mehr, wenn nicht schon lange vorher der Natur ins Handwerk gepfuscht worden wäre.
Nun müssen wir mit den Folgen leider leben.

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