Katze Kastration wer trägt Kosten?

22. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 13x hilfreich)
Katze Kastration wer trägt Kosten?

Hallo Forengemeinde,

mal angenommen, Käufer erwirbt Rassekatze von Züchter mit Kaufvertrag.
Weiter angenommen, im Kaufvertrag stünde, daß die Katze ein Liebhabertier sei und innerhalb 6 Monate kastriert werden soll und Kastrationsbescheinigung via Postweg übermittelt werden soll. (ist ja bei solchen Verträgen üblich).

Es sind jedoch keinerlei Abmachungen im Vertrag vereinbart, was im Falle der Nicht-Zustellung dieser Bescheinigung durch den Käufer geschehen soll (keine Vertragsstrafe etc.)

Vorab: Käufer hat natürlich kastrieren lassen.

Frage:

Wer zahlt eigentlich bei solch einer vertraglichen Vereinbarung die Kastrationskosten?

Die Bescheinigung kostet 40.- EUR, wer bezahlt diese Kosten?

Kann der Käufer aufgrund der Bevormundung zur Kastration aber ohne Vereinbarung die Kosten selber tragen zu müssen die Kastrations- und Bescheinigungskosten hier auf den Verkäufer abwälzen?

Dank für Rat.

Gruß,
Ficusia

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann der Käufer aufgrund der Bevormundung zur Kastration aber ohne Vereinbarung die Kosten selber tragen zu müssen die Kastrations- und Bescheinigungskosten hier auf den Verkäufer abwälzen? <hr size=1 noshade>

Da anscheinend auch keine Vereinbarung besteht, dass der Verkäufer die Kosten trägt: nein.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

diese frage dürfte gar nicht gestellt werden wenn man sich mal den §6 des tierschtzgesetzes durch liest.
kastration nur um ein "unkontrollierbares" vermehren entgegen zu setzen, oder wenn eine tierärtzliche indikation vorliegt. anzunehmen ist auch, dass die katze nicht zu jagdlichen zwecken ein gesetzt wird. ebenso ist ein miteinander leben ohne kastration möglich.

ich würde diesen passus im kaufvertrag überlesen, da er in "meinen" augen sittenwidrig ist.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

Vor dieser frage steht auch ne freundin die ihr katerchen von einer züchjterin mit papieren bekommt, wo die kastra klausel steht.
sie möchte sich nur absichern dasnicht als liebhabertier weiter vermehrt wird, vielleich noch mischtiere.
weil immerhin möchte so ja der züchter ein unkontrolliertes vermehren vermeiden was ja poassieren könnte.
ist das dennw irklich sittenwidrig?
ich sehe es eben als tierschutzrechtlicher sicht und etwas zum schutze des züchters.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

aus tierschutzrechtlicher sicht ist solch eine kastration ein no go!
der züchter soll geschützt werden?
er schützt sich da durch nur von der konkurrenz oder er weiß genau ( 100%) das seine welpen nicht gesund und so mit nicht zum züchten geeignet sind.
die entscheidung zur kastration findet man im tierschutzgesetz und nicht im kaufvertrag eines züchters/vermehrers wo nur "er" liebhabertiere weiter vermehren darf, sonst keiner.



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