Katze aufnehmen, die bei unseren Halbwilden mit frisst?

4. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)
Katze aufnehmen, die bei unseren Halbwilden mit frisst?

Hallo,

die Frage steht eigentlich oben.

Seit einigen Wochen frisst eine Katze immer mit unseren Halbwilden (leben lieber draußen als bei uns in der Wohnung) mit. Sie sieht nicht unterernährt aus, deshalb ist davon auszugehen, dass sie jemandem gehört. Sie ist auch sehr anhänglich und falls sich kein Besitzer meldet, würde ich sie gerne aufnehmen.

Ich habe in der Nachbarschaft nachgefragt, ob die Katze jemandem gehört oder ob sie wissen, wem sie gehört. Ich habe in zwei Tierheimen und dem Tierarzt nachgefragt, im Amtsblatt eine zugelaufene Katze gemeldet, ebenso in der Zeitung. Einen Chip oder eine Tätowierung hat sie auch nicht. Bei Tasso habe ich auch nachgesehen und eine Anzeige aufgegeben. In einigen Läden habe ich Aushänge gemacht.

Kann ich die Katze bei mir aufnehmen ohne Angst haben zu müssen, dass sich irgendwann doch der Besitzer meldet (in den Tierheimen und dem Tierarzt hängen Plakate der Katze aus). Deshalb rechne ich jederzeit damit, dass sich jemand meldet. Ich möchte nicht verantwortlich dafür gemacht werden, dass mir Sachdiebstahl unterstellt wird.

Welche Möglichkeiten habe ich noch, auf die Katze aufmerksam zu machen?

Droht mir etwas, wenn ich sie aufnehme? Sie scheint mir keine Straßenkatze zu sein und sie soll es warm haben. Oder soll ich sie lieber dem Schicksal überlassen, damit ich keinen Ärger bekomme?

Danke schon jetzt für jeden Tipp.

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13 Antworten
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#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Du darfst nicht nur, du musst sogar ein zugelaufenes Tier versorgen (§ 966 Abs. 1 BGB ). Du bist Finder des Tieres (auch wenn die Katze das wahrscheinlich umgekehrt sieht) und hast anscheinend auch bereits alles Erforderliche getan, damit ein möglicher Eigentümer sich meldet. Falls sich nun jemand meldet und das Tier herausgegeben haben möchte, muss derjenige jedoch seinen Eigentumsanspruch nachweisen.

Hast du bei der Ortsbehörde gemeldet, dass dir das Tier zugelaufen ist? Das ist unbedingt erforderlich.

Hat der Tierarzt die Katze bereits untersucht? Das wäre noch wichtig, damit sie nicht etwa deine Halbwilden ansteckt oder Parasiten überträgt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119587 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Kann ich die Katze bei mir aufnehmen

Hat man doch schon irgenwie ... ?
Man wird doch sicherlich einen Löffel mehr ins Näpfchen tun?


Was genau bedeutet denn überhaupt "aufnehmen"? Scheint ja auch eine Halbwilde zu sein?
Wie hält man denn die "Halbwilden"? Haben die nur eine Hütte mit freien Zu- und Abgang, Katzenklappe, Nachtruhe im abgeschlossenen Haus ...



Zitat (von Schneeelfe):
Welche Möglichkeiten habe ich noch, auf die Katze aufmerksam zu machen?

Soziale Netzwerke?

Man sollte übrigens versuchen ein Detail zu finden, das nur der Eigentümer kennt und das nirgendwo verbreiten.
So als Kontrolle, obs auch wirklich der Eigentümer ist.
Oder vom Eigentümer einen entsprechenden Nachweis fordern.



Zitat (von Schneeelfe):
Droht mir etwas, wenn ich sie aufnehme?

Na z.B. das der Eigentümer irgendwann kommt und die zurückfordert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Schneeelfe):
Droht mir etwas, wenn ich sie aufnehme?

Na z.B. das der Eigentümer irgendwann kommt und die zurückfordert.


Ja, und dann hast du einen Anspruch gegen den Eigentümer auf Ersatz der Futterkosten und der Tierarztrechnungen, § 970 BGB .

Taggenau sechs Monate nach Anzeige bei der Ortsbehörde, dass die Katze dir zugelaufen ist, darfst du die Miez dann endgültig behalten, wenn sich bis dahin kein Eigentümer gefunden hat. :)


-- Editiert von so475670-44 am 04.11.2017 21:39

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#4
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Vielen Dank für eure Hilfe, ihr habt mir wirklich weitergeholfen.

Ja, bei der Amtsbehörde habe ich sie gemeldet, diese bringen jede Woche das Amtsblatt mit den Anzeigen raus.

Beim Tierarzt war ich auch schon. Sie wurde untersucht, auch auf Parasiten, Würmer usw. Denn die TÄ meinte, ihr wäre es zu gefährlich, sie zu impfen bzw. zu entwurmen, da man nicht weiß, wie lange die letzte Behandlung her ist. Hätte sie Würmer nachgewiesen, wäre die Entwurmung fällig gewesen.

Wichtig für mich war der Tipp, dass der Besitzer beweisen muss, dass es seine Katze ist. Reicht da ein Impfpass aus? Da sie mittlerweile auch mit hochkommt um sich auf der Heizung bzw. dem Fenstersims zu wärmen, könnte sie jeder, der bei uns vorbeiläuft sehen und behaupten, es wäre seine Katze. Besondere Eigenschaften hat sie nicht, die jemand beschreiben könnte ohne das passende Impfbuch. Und wenn sie dem Besitzer gehört, er sie nicht impfen ließ und ich sie darauf hin nicht herausgebe? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, dass der Besitzer nachweisen kann, dass es seine Katze ist? Möchte sie niemand beliebigen mitgeben, würde mich aber freuen, wenn der rechtmäßige Besitzer sich melden würde. Denn vier Katzen reichen mir.

Zwei sind halbwild. Das heißt, sie sind so gut wie immer draußen. Auch jetzt, wo die Kälte einbricht. Geschlafen wird je nach Laune dann bei uns im Körbchen oder dem Kratzbaum, oder in einem Raum draußen. Streicheln lassen sie sich auch kaum.

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#5
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Toll, da meint man es gut, investiert Zeit und nun habe ich das bei Tasso gefunden:

Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstenmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.

Habe die Anzeige bei Tasso gelöscht. Ich sehe nicht ein, dass ich mich um ein Tier sorge und hinterher eine Strafe erhalte. Soll ich dann am besten auch das Tierheim, die Tierärzte usw. bitten, das Suchplakat wieder abzuhängen?

Hier weiß man wirklich nicht mehr, was richtig und was falsch ist. Das es strafbar ist, hätte ich nie gedacht. Aber nun gut, soll ich die Katze nun ihrem Schicksal überlassen? Wird wohl die bessere Wahl sein, denn strafbar möchte ich mich aus Tierliebe nicht machen. Es ärgert mich gerade, dass der ganze Aufwand umsonst war und ich die Katze noch zum Tierarzt gebracht habe.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119587 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstenmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.

Stimmt, aber man hat den Fund ja behördlich gemeldet.
Zitat (von Schneeelfe):
Ja, bei der Amtsbehörde habe ich sie gemeldet

Von daher kein Problem



Zitat (von Schneeelfe):
Wichtig für mich war der Tipp, dass der Besitzer beweisen muss, dass es seine Katze ist.

Ein Besitzer muss hier erstmal nichts beweisen, er besitzt die Sache ja schon, weshalb kraft Gesetz vermutet wird, das er Eigentümer ist.

Derjenige der behauptet der tatsächliche Eigentümer zu sein (der Alt-Besitzer) müsste dieBenahuptung beweisen.


Gleichwohl ist es taktisch sinnvoll, das der Neu-Besitzer so viel Beweise wie möglich sammelt die seine Stellung untermauern. Impfpass, Tierarztrechnungen, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Für mich als routinierte Katzenmama seit Jahrzehnten stellt sich die Frage, ob das überhaupt ein Fundtier ist. Katzen neigen ja durchaus dazu, sich Bratkartoffelverhältnisse zuzulegen. Meine Mutter meine auch mal, sie hätte eine arme Katze aufgenommen, für die sich niemand so recht verantwortlich fühlte. Schliesslich fanden sich zwei weitere Haushalte, die das auch meinten. Der Kater hiess bei uns Willi, bei der einen weiteren Familie Blacky, bei der dritten Familie Mohrle.

Wir hatten im Dienst mal ne Katze, die immer mal für 2-3 Monate verschwand. Der hab ich dann ein Katzenhalsband besorgt und drinnen unsere Tel. Nr. befestigt. Der ist queer durch die Stadt getigert und hatte da eine 2. Wohnstätte in einem schicken Haus. Aber es trieb den General immer wieder zu uns zurück. Über Jahre funktionierte das. Bei einem Kollegen ist der Kater seinerzeit nicht mehr heim gekommen, man tippte auf Raubvögel, Marderhunde, was weiss ich. Jetzt ist er wohlgenährt wieder aufgetaucht, inzwischen auch kastriert, nutzte das Katzenklo und verschwand wieder. So sind sie halt, die Katzen.

Wäre vielleicht das Katzenhalsband mit drinnen eingeklebter Tel. Nr. eine Lösung?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Erinnert mich an "Susi und Strolch", er hatte auch mehrere Besitzer.

Sie hat auch kein Halsband um. (Würde ich auch nicht machen, die Gefahr einer Strangulation wäre mir zu gefährlich.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du, es gibt spezielle Halsbänder, bei denen es nicht passieren kann. Da hatte ich mich damals auch schlau gemacht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Welche spezielle Halsbänder sind gemeint? Die, die sich bei Gefahr von alleine öffnen? Die hatte ich selbst mal und zwei Katzen haben sie veloren. Und als ich las, dass es nicht katzengerecht ist habe ich keine mehr gekauft Und die fremde Katze hat auch kein Halsband um, somit keine Chance den Halter zu ermitteln.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich meinte selbst ein Halsband kaufen, drinnen die Tel.Nr. befestigen. Also bei uns hat das prima geklappt, beim General mit so einem Halsband. Sein Bratkartoffelverhältnis hat sich gemeldet, wir konnten einiges abstimmen, wie welche Impfungen da sind, u.s.w.

wirdwerden

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#12
 Von 
Marloon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Musste beim verfolgen des Threads schon ein bisschen schmunzeln, denn ich kannte das Wort "Bratkartoffelverhältnis" nicht. :augenroll:
Aber wenn dir ein Halsband zu gefährlich ist, dann veranlasse du doch, dass die Katze einen Chip bekommt. Spätestens das sollte doch der eventuelle Zweitbesitzer dann früher oder später mitbekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Marloon, hab Dir eine PN geschickt, die die Vokabel "Bratkartoffelverhältnis" und ihren Ursprung erklärt. Hat ja nichts mit dem Thema hier zu tun, deshalb als PN.

Die Halsbänder sind nicht gefährlich. Sie öffnen sich nur, wenn eine Gefahrensituation für die Katz da ist, so dass sich sich nicht stranguliert. Und das System funktioniert, wie ja auch die Fragestellerin feststellen konnte. Nur der Schluß, den sie daraus zieht, der ist halt falsch.

wirdwerden

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