Katze aus Tierheim einschläfern müssen

17. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)
Katze aus Tierheim einschläfern müssen

Hallo meine Mutter hat eine Katze aus dem Tierheim geholt.
Diese musste wenige Tage nach dem sie Ihr neues Zuhause eingeschläfert werden,
Weil sie total im Maul verkrebst war. :kotz: Wie sieht es da rechtlich aus ? Muss das Tierheim das Geld erstatten die die Katze gekostet hat ?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Alex,

das tut mir sehr leid. Das ist bestimmt für Euch schrecklich gewesen.

Ich würde dem Tierheim Bescheid geben und fragen, ob ihr Euch eine andere Katze aussuchen dürft. Diese würde ich dann aber eurem TA des Vertrauens vorstellen und einen Gesundheitscheck machen lassen. Die TA-Kosten müsst ihr dann zwar übernehmen, aber vielleicht keine neue Vermittlungsgebühr, wenn das TH euch entgegenkommen sollte.

Ob es einen Rechtsanspruch gibt, weiß ich nicht. Kommt auch darauf an, was ihr schriftlich habt und was mit den Personen im TH gesprochen wurde.

Die Tierheime leiden oft unter Personalmangel, sind überfüllt mit Tieren und haben immer chronischen Geldmangel - Tiere kosten nunmal auch Geld. So traurig das ist, so etwas kann immer passieren - auch aus anderen Krankheitsgründen.

Ich würde es daher auf die freundliche Art versuchen.

Grüße
Don Camillo

-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@don camillo

Meine Mutter hat es schon versucht aber Tierheim stellt sich stur. Und ich denke das verkrebste Tier hätte auffalen müssen, zumal vor Abgabe die Katze vom Arzt des Tierheimes untersucht wurde. Der Tierarzt meiner Mutter hat jedenfalls gleich bemerkt das der Mund des Tieres total verkrebst ist.

Das es Tierheimen nicht übermässig gut geht, wissen wir auch mein Frau hat in einem schon ehrenamtlich mitgearbeitet.
Aber leider haben manche Tierheime auch Leiter die wohl sensibilisiert werden sollten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Alex,

wie gesagt, es kommt darauf an, wie der Vermittlungsvertrag aussieht. Wenn darin steht, dass die Katze zuvor ärztlich untersucht worden ist und für gesund und vermittlungsfährig befunden wurde, musst Du das Gegenteil beweisen.

Letztendlich wird es dann auf einen Streit zwischen den beiden TA-Gutachten rauslaufen. Ob sich das alles lohnt? So hoch sind die Gebühren der TH's meistens doch gar nicht, da sind dann Anwaltskosten etc. wesentlich teurer.

Versucht es für Euch als Spende an eine Tierorga "abzubuchen". Wenn ihr das nächste Mal eine Katze holt, verlangt eine Art schriftliches Gesundheitszeugnis von dem behandelnden TA. Darin sollte stehen, wann und was bei dem Tier untersucht wurde, ob Medikamente gegeben wurden, Operationen oder anderes gemacht wurden.

Das muss ja nicht über die Vermittlungsstelle laufen, sondern könnt ihr direkt beim TA anfordern. Allerdings wird der dafür vermutlich - ähnlich wie ein Humanmediziner - eine Gebühr erheben.

Man kann sich nicht für alles absichern und/oder versichern. Und alles kostet heutzutage Geld. Traurig aber wahr.

Gruß
Don Camillo

-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"

-- Editiert von Don Camillo am 17.01.2007 15:56:33

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.962 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen