Katze geht auf Nachbarbalkon

5. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
ChicaWhoo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Katze geht auf Nachbarbalkon

Hallo Zusammen,

folgendes Problem:

Ich wohne mit meinem Mann, Baby und 2 Katzen (Freigänger) in einem Mehrfamilienmietshaus - 3 Parteien - seit 5 Jahren (Kellerwohnung). Der Vermieter hat uns die Katzen im Mietvertrag genehmigt. Bislang gab es nie Beschwerden, der anderen Mietparteien. Im August sind neue Mieter ins Haus (Erdgeschoss) eingezogen und seitdem haben wir nur Ärger. Zudem muss ich sagen, dass wir bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben wegen übler Nachrede.
Heute kam die neue Mieterin zu mir, mit meiner Katze auf dem Arm und hat mich aufgefordert auf meine Katzen aufzupassen, da sie bei ihr am Balkon war, meine Katze in die Wohnung geht, wenn die Balkontür offen ist und am Fenster oder Tür kratzt am Abend. Es besteht keine Möglichkeit, dass meine Katze auf den Balkon kommt, da kein Baum oder sonstiges in der Nähe ist. Meine Katze wird auch öfter in den Hausgang gelassen und wir wissen leider nicht, wer sie immer reinlässt. Daraufhin haben wir auch die Mietparteien schon mehrmals daraufhin gewiesen, dass sie die Katzen nicht in den Hausgang reinlassen sollen. Dies wird aber ignoriert.

Was kann ich tun, damit ich meine Katze behalten kann oder muss ich sie ins Tierheim bringen? Was kann auf mich zukommen, wenn die neue Mieterin sich einen Rechtsanwalt nimmt?

Ich hoffe auf eine Rückmeldung.

Liebe Grüße und schönes Wochenende,

Christina

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119944 Beiträge, 39804x hilfreich)

Zitat (von ChicaWhoo):
und hat mich aufgefordert auf meine Katzen aufzupassen, da sie bei ihr am Balkon war, meine Katze in die Wohnung geht, wenn die Balkontür offen ist

1. Am Balkon darf sie sein, da hat die Mieterin auch nichts zu sagen denn die Fläche am Balkon hat sie vermutlich nicht mitgemietet. Sogar auf dem Balkon dürfte die Mietze herumlaufen.
2. Wenn man nicht will das was von draußen reinkommt, dann muss man die Türe zu halten oder eine Barriere montieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich würde erstmal abwarten.
Allerdings, wenn die Katze wirklich an den Fenstern und der Balkontür der Nachbarin kratzt und "randaliert", dann finde ich das schon ein wenig problematisch auf Dauer.
Und dass die Katze tatsächlich auf den Balkon kommt im Erdgeschoss - wenn das Haus nicht gerade am Hang liegt -, glaube ich schon. Das ist doch für die ein Klacks.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ChicaWhoo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ich hab meine Katze heute morgen erwischt, wie sie über die Dachrinne auf den Balkon kommt. Ob sie an den Fenstern kratzt, kann ich nicht beurteilen. Das ist die Aussage von der neuen Mieterin.
Darf ich einen Aushang in den Hausgang hängen, dass die Katzen nicht in den Hausgang gelassen werden oder darf das nur der Vermieter? Ich habe jetzt meine Katze in unsere Küche gesperrt, damit nicht noch mehr ärgert entsteht, aber das ist auch keine Lösung, da sie eine Freigängerin ist :sad:

Liebe Grüße
Christina

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von ChicaWhoo):
Darf ich einen Aushang in den Hausgang hängen, dass die Katzen nicht in den Hausgang gelassen werden oder darf das nur der Vermieter?


Ich würde den Vermieter anrufen und vorher fragen.
Allerdings kann es sein, dass die Katzen auch versehentlich dort hinein huschen und der Aushang eh nur minimal was bringt. Ich habe selbst zwei Katzen und achte natürlich eigentlich immer, dass keine entwischt, wenn ich heimkomme. Aber einmal war ich voll beladen mit Einkäufen. Rein, Tür zu. Zwei Minuten später ein jämmerliches Wimmern im Flur, ich denk erst noch: och, haben hier noch andere Leute Katzen? Bis mir dämmert: oh, das ist ja meine*g*.

Darf ich fragen, warum Du Deine Katze in die Küche sperrst und sie nicht durch die ganze Wohnung laufen darf?

-- Editiert von Yogi1 am 06.11.2016 10:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ChicaWhoo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Katze ist ne richtige Diva und nimmt alles in Beschlag. Die zweite ist lieber draußen wie drinnen :grins: Sie darf durch die Wohnung laufen, der einzige Raum in dem sie nicht darf ist das Kinderzimmer unseres Sohnes und das Schlafzimmer. Im Krankenhaus wurde uns gesagt, wir sollen aufpassen, dass er nicht in Kontakt mit den Katzen kommt, wegen den Würmern usw. :augenroll: was für mich nicht relevant ist, da die zwei alle 3 Monate entwurmt werden.
Über Nacht muss sie leider in die Küche, da wir die Tür zum Kinderzimmer offen haben ebenso unsere Schlafzimmertür. Normalerweise sind beide auch in der Nacht draußen. Die beiden kommen kurz rein, wärmen sich auf und dann wollen sie wieder raus. Da ich dem Ärger ein wenig aus dem Weg gehen will, dachte ich, ich lass sie über Nacht in der Küche, da hat sie ihren Kuschelplatz und kann nach draußen schauen :) was ihr recht gut gefällt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ChicaWhoo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

So, es gibt Neuigkeiten.

Meine "liebe" neue Nachbarin/ neue Mieterin ist mir gerade bis zu meinem Auto gefolgt und hat sich beschwert, dass meine Katze wieder bei ihr aufn balkon und in der Wohnung war. Desweiteren sagte sie, dass meine Katze ihre Wohnung schmutzig macht und ich endlich was dagegen unternehmen soll. Sie kann angeblich nicht mehr lüften. :augenroll: Sie sagte auch, wenn es nochmal vorkommt, dann schaltet sie einen Rechtsanwalt ein, wegen einer Unterlassungserklärung :sad:

Mein Mann ist jetzt so angefressen, dass er meine Katze ins Tierheim bringen will, damit endlich Ruhe ist.

Ich weiß echt nicht mehr weiter.

Liebe Grüsse
Christina

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Ich habe mir das hier mal gemerkt
http://www.juraforum.de/forum/t/katzen-die-auf-fremde-grundstuecke-und-in-fremde-haeuser-gehen.26029/
Zum rechtlichen Aspekt ist da auf der Mitte von Seite 1 Beitrag vom 04.03.2008 einiges geschrieben.
Ob sich da in der Zwischenzeit die Rechtsprechung geändert hat, kann ich leider nicht sagen.

Zur Problemvermeidung (ich habe es allerdings noch nie erlebt, dass eine Katze das Treppenhaus verschmutzt) würde ich die Nachbarn informieren und (in Abstimmung mit dem Vermieter) einen Zettel im Treppenhaus aufhängen, dass niemand ein Tier/die Katze einfach ins Treppenhaus lassen soll.

Die Nachbarin, die (verständlicherweise) nicht möchte, dass die Katze sich ungeniert in deren Wohnung "auslebt", darf die Katze jederzeit von/aus "ihren" Flächen vertreiben. Und wenn du die Wogen glätten möchtest, dann spendiere ihre eine Fliegengitter-Türe - so kann sie lüften ohne dass die Katze reinkommt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Und wenn du die Wogen glätten möchtest, dann spendiere ihre eine Fliegengitter-Türe - so kann sie lüften ohne dass die Katze reinkommt.


Die Idee finde ich super, das würde ich auch machen.
Harry macht es sich in seiner ersten Antwort bisschen einfach, find ich. Wenn ich normal lüfte, hab ich normalerweise keine Tiere in meiner Wohnung - außer vielleicht Fliegen, Bienen etc. Aber sicher keine Katzen o.ä.
Also, ich würde da schon nach einer Lösung suchen. Vielleicht auch Zeitabsprachen: die Katze ist nur noch von dann bis dann draußen oder so.
Fakt ist doch: Ihr wollt das Tier nicht in der Wohnung frei laufen lassen wegen des Babys. Und einsperren wollt Ihr es auch nicht. Was, wenn die Nachbarin auch ein Baby hätte? Rechtsprechung hin oder her, ich find das immer reichlich verantwortungslos, wenn Leute ihre Katzen aus Bequemlichkeit einfach ausquartieren und dann erwarten: die Nachbarn müssens schlucken.
Warum z.B. immer über Nacht? Wollen Katzen wirklich die ganze Nacht durch die Gegend streunen? Oder machen die Leute das nur, weil sie nicht um 5 geweckt werden wollen von der maunzenden Katze?
Aber gut, ich bin da auch voreingenommen. Nach meiner Erfahrung wollen Katzen in der Wohnung bei ihren Haltern sein und nur ab und zu mal durch den Garten streifen. Welche Katze will denn die ganze Nacht draußen sein? Katzen pennen doch mehr als den halben Tag. Und da haben sie es eigentlich gern bequem. Und wenn es bei Frauchen nicht geht, dann gehen sie halt zur Nachbarin.

-- Editiert von Yogi1 am 07.11.2016 23:39

2x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.610 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen