Katze und Fahrrad, bitte helfen!

9. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lola3P
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Katze und Fahrrad, bitte helfen!

Hallo!
Ich habe eine Frage, die mir ziemlich auf der Seele brennt.
Letztens hat man mir etwas erzählt, dem ich sehr skeptisch gegenüberstehe...
Folgende Situation:
Wenn man eine Katze mit dem Fahrrad überfährt(was meinen Gedanken nach ziemlich schwierig ist ^^') muss man anhalten und man darf nicht von Ort und Stelle weichen und man muss die Polizei informieren, dafür bekommt man eine niedrige Gedlstrafe und einen Punkt in Flensburg(versteh ich nicht, braucht man für ein Fahrrad einen Führerschein Ô___ô ) .

Ich bitte um Aufklärung,
vielen dank im vorraus!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

wär schön, wenns so wär! Aber wenn du eine Katze mit dem Auto überfährst, mußt auch nicht anhalten - also kann ich mir nicht vorstellen, dass das bei einem Unfall mit dem Fahrrad anders sein soll. Vor dem Gesetz gelten Tiere immer noch als Sache und nicht als Lebewesen - zumindest in den meisten Dingen.
LG

-----------------
"Julchen"

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#2
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Also da hat Dir sicherlich Jemand einen Bären aufgebunden !

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#3
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Aus den oberen Beitrag ergibt sich sofort eine weitere Frage:

Wenn die Katze nach dem Zusammenstoß wegläuft, begeht sie dann Unfallflucht ?? ;)

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#4
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Lola3P

abgesehen davon, dass mir Dein Beitrag merkwürdig vorkommt, bin ich der Meinung, dass man als Teilnehmer am Straßenverkehr auf jedenfall anhalten sollte, wenn man ein größeres Tier angefahren hat, also Katze, Hund, Reh. Ich finde einfach, dass es ein Gebot der Menschlichkeit ist, sich darum kümmert, wenn man ein Lebewesen entweder selbst verletzt hat oder wenn man am Straßenrand ein verletztes Tier sieht.

LG Don Camillo

-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"

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#5
 Von 
Lola3P
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Hey tut mir leid, dass hat mir mein Politiklehrer erzählt XD

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

na dann erzähl deinem Politik-Lehrer mal was anderes :)
Z.B. die Frage vom Tommy :)

Ansonsten stimme ich Don Camillo zu - ist eine Frage des Anstandes und der Menschlichkeit! Schließlich ist eine Katze ein lebewesen und fühlt Schmerzen genauso wie du und ich!!

Ein Tier ist KEINE Sache!!

In diesem Sinne

LG

-----------------
"Julchen"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Doch Julchen, lt. Gesetz ist ein Tier eine Sache.

Mir ist leider auch schon mal eine Katze genau ins Auto gelaufen.
Natürlich hab ich angehalten und die Polizei gerufen (wusste ja nicht was man machen muss).

Die sagten mir nur, ich solle das Tier zum Tierarzt bringen.
Die Katze verendete noch am Unfallort.
Ich fuhr trotzdem mit der katze zum nächsten Tierarzt. Der stellte den Tot der Katze fest und ich musste für die Entsorgung ca. 50 DM bezahlen.

Das es dafür Punkte geben sollte wäre mir neu.

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#8
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

@ Gaetner88

Da möchte ich aber gerne widersprechen.

Soweit mir bekannt ist, wurde vor einigen Jahren das BGB (?) dahingehend geändert, dass Tiere wie Hund und Katze keine Sache mehr sind. Dem steht auch die Tatsache gegenüber, dass Tierschutz inzwischen im Grundgesetz verankert ist - auch wenn es hier noch vieles zu bemängeln gibt. Aber das ist hier nicht Thema.

Gruß Don Camillo
"der Rächer der Enterbten"

-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"

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#9
 Von 
Lola3P
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich sag das ja nur, damit ihr nciht denkt, dass ich mir das ausm Finger gezogen hab, ich bin diese "Geschichten" teils gewohnt, aberb ei soner rechtlichen frage wollt ich halt die Mehrheit befragen,
findi ch shcön, dass ihr so engagiert antwortet =) Danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

@Don Camilo

Wenn Du hier schon widersprechen willst, was nicht zum Thema gehört, dann belege es auch.

BGB § 90a

-- Editiert von gaertner88 am 15.09.2004 12:20:17

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