Katze wegnehmen???

4. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
MasterSID85
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Katze wegnehmen???

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Es geht zwar nicht um einen Hund aber eine Katze hat ja auch einen ähnlichen persönlichen Wert.

Ich bin z.Z. in einer Trennung mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin. Wir haben eine gemeinsame Katze, sie ist knapp 1,5 Jahre alt und lebt ausschließlich in der Wohnung (auch Rasse: Hauskatze). Anfang 2008 hat Sie die Katze von einer gemeinsamen Bekannten bekommen und mitgebracht.
Nun ist es leider so, dass ich die Katze auch gerne mitnehmen/haben möchte. Es existiert kein Kaufvertrag, es war ein Geschenk der Bekannten.
Ich kann auch nachweisen, dass die Katze einen besseren Bezug zu mir hat und meine Ex sie auch nicht immer umsorgt.
Da ist auch mal das Katzenklo voll und sie hatte auch einmal kaum noch Trockenfutter. Wie kann ich das beweisen???
Zusätzlich ist meine Ex durch ihre Arbeit den ganzen Tag nicht da und ich kümmere mich um ´´Ihre´´ Katze. Sie meinte nur, dass es ausreichend wäre ihr einmal am Tag fressen zu geben.
Jedenfalls sagt sie, dass es ihre Katze sei. Weil sie sie ja mitgebracht hat. Finanziell haben wir uns immer alles geteilt, vom Futter bis hin zu Impfungen ect..

Kann ich die Katze einfach mitnehmen, gibt es da bestimmte Gesetze, die ich beachten muss? Und mit was muss man rechnen, wenn meine Ex die Katze zurückfordern will??? Sie wird mir da die Hölle heiß machen. Oder ist es am Ende nur eine moralische Frage? Schließlich kann ich die Katze nach meinem Auszug aus der Wohnung ja auch nicht mehr sehen...


Vielen Dank für die Antworten...

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MasterSID85
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Kann mir hier keiner helfen? Die Sache ist echt wichtig!!!


Nochmals vielen Dank wenn es Antworten gibt

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MasterSID85
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Das mag ja sein, aber sie hat die Katze für uns beide mitgebracht. Ich war damit einverstanden eine Katze zu halten, sonst hätte ich jetzt dieses Problem nicht.


Trotzdem Danke für die Antwort

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wem hat der Bekannte die Katze geschenkt ?

Beiden, dann haben nur beide zusammen zu entscheiden. Wird aber schwer, denn die Katze lebt jetzt in der Wohnung und das bleibt einfach so denn eine neue Entscheidung wird man nicht erziehlen können.

Man könnte die Gemeinschaft auflösen, die Katze versteigern lassen. Nur ist das wohl praktisch unmöglich.

Wenn Sie die Katze geschenkt bekommen hat, dann ist alles andere egal.

Ne Katze braucht nicht jeden Tag drei Mahlzeiten, wäre aber nett. Es ist völlig ausreichend wenn sie genügen Futter hat. Und ob das Katzenklo voll ist ist der Katze auch egal, die macht dann eben daneben.

K.

P.S. Nimm mal 500 Euro in die Hand und verhandle

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MasterSID85
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja die Katze bekommt immer gut zu fressen und zu trinken. Aber meiner Meinung gehört dennoch mehr dazu, als die Katze wie in einer Tierpension zu behandeln. Wie gesagt ist meine Meinung.

Die kleine haben wir beide gemeinsam geschenkt bekommen. Da liegt ja das Problem. Im Endeffekt kann man darüber streiten wer sie nun bekommt und wer nicht. Und ich glaube 5000 € würden nicht ausreichen um die andere Partei davon zu überzeugen, und das ist denke ich mal auch kein so guter Weg.

Dennoch vielen Dank für die Antworten...


Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
als die Katze wie in einer Tierpension zu behandeln.


Da wird die andere Partei genau das Gegenteil behaupten. daher sind diese Art vor Erzählung in einem Rechtsstreit völlig uninteressant.


Dann wird die Besitzergemeinschaft eben aufgelöst und das Tier versteigert. Der der am meisten zahlt hat gewonnen.

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cat*
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ich habe so ziemlich das gleiche Problem,
mein (EX)Freund hat sich von mir getrennt und schmeißt mich demnächst aus der Wohnung - was für mich nicht das Problem ist ABER wir haben seit 4 Jahren eine Katze, die hat er mir damals privat von nem Züchter gekauft,sollte ein Geschenk sein, was er jetzt natürlich abstreitet, einen Kaufvertrag gibt es jedoch nicht. Doch ich habe vor längerem die Katze chippen lassen und in dem Tierausweis stehe ich als Halter bzw. Besitzer. Impfungen sowie Futter und Katzenstreu habe ich bezahlt und mir ist die kleine richtig ans Herz gewachsen, er schaut die Katze nichtmal mit m "arsch" an. Jetz behauptet er die Katze gehört ihm und er verbietet mir die Katze mitzunehmen, und sollte ich die Katze in einer "Nacht und Nebelaktion" entführen will er mir das Leben zur Hölle machen. Er weiß zwar nicht wo ich hinziehe aber er weiß wo ich arbeite.
Was kann ich tun wie sieht die rechtliche Lage aus??

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12318.04.2009 18:48:48
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 27x hilfreich)

Sorry, aber ich kann es nicht fassen, wie man sich in solchen Fällen nicht einigen kann! Seid blos froh, dass Ihr keine gemeinsamen Kinder habt..
Versucht ruhig darüber zu reden und bietet der anderen Partei ein "Schmerzensgeld" an. Hat mein Freund auch so gemacht. Dann ging es plötzlich..
Gruß
Patti

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich kanns schon verstehen. Für manche Menschen sind die *Viecher* wie Kinder. Hab selber zwei. Katzen. Und Kinder.

gruß azrael




1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Wenn dein Name bei Tasso eingetragen ist, dann nehme sie in einem unbeobachteten Moment mit. Zu Not muss er dich halt anzeigen und beweisen, das es seine Katze ist. Wenn du den Züchter kennst, kannst du ihn ja fragen ob er ihm damals erzählt hat, das es ein Geschenk für dich ist. Dann bist du auf der sicheren Seite....

An den TE! Ich würde sie fragen ob ihr euch nicht einigen könnt. Du kannst ihr ja eine Entschädigung anbieten (Geld). Erkläre ihr wie sehr du an der Katze hängst und das sie soooooooo lieb wäre, wenn sie einlenkt. Sie darf die Katze auch besuchen (schläft sowieso ein), aber du würdest sie doch so gerne behalten...

LG

1x Hilfreiche Antwort

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