Katze wird unterschlagen von Pflegerin!

28. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
SkorpionimRegenwald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Katze wird unterschlagen von Pflegerin!

Hallo,

hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich gab Anfang Juli meinen Kater in Pflege. Der Grund war, dass ich wegen einer Krebserkrankung stark erschöpft war und nach einem Umzug die Einrichtung der neuen Wohnung nicht hinbekam. Als auch noch meine beste Freundin wegzog, ging es mir psychisch sehr schlecht. Ich hatte niemanden, der mir beim Einrichten der Wohnung half. Unter dem Chaos litt auch mein Kater und biss mich mehrere Male.

Ich fand eine Frau, die ihn in Pflege nehmen wollte. Nach einer Woche rief sich mich an und bedrängte mich massiv, dass sie meinen Kater behalten will. Danach war Funkstille.

Ich arbeitete intensiv, um meine Wohnung ordentlich zu bekommen und verbreiterte mein Bett. Es ist fast gut, mein Kater könnte nun heimkommen.

Vor einigen Tagen schickte ich der Frau ein Einschreiben und forderte sie auf, mir meinen Kater zurückzugeben.
Sie schrieb nur zweimal "Danke für das Einschreiben", sonst nichts.

Ich weiß, dass ich notfalls mithilfe der Polizei versuchen könnte, den Kater zu holen. Ich befürchte aber, dass er dann nicht in die Transportkiste gehen wird, wenn ich bei der Frau auftauche, sie losbrüllt und noch Polizei dazukommt. Ich habe Angst, dass mich mein Kater wieder beißen könnte. Dennoch wollte ich es nochmal mit ihm versuchen, weil ich ihn sehr liebe. Gibt es eine Möglichkeit mit Tierfänger, falls die Frau nicht ruhig bleibt, wenn ich in ihre Wohnung will? Und wer müsste die Kosten zahlen?

Danke für Eure Antworten!

Viele Grüße, Skorpion im Regenwald






-- Editiert von SkorpionimRegenwald am 28.08.2018 21:17

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von SkorpionimRegenwald):
und bedrängte mich massiv, dass sie meinen Kater behalten will.

Und was genau hat man darauf geantwortet.



Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Ich weiß, dass ich notfalls mithilfe der Polizei versuchen könnte, den Kater zu holen.

Ok, da das in Deutschland nicht möglich ist, in welchem Land spielt der Fall?



Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Gibt es eine Möglichkeit mit Tierfänger, falls die Frau nicht ruhig bleibt, wenn ich in ihre Wohnung will?

Zum einen ist ein Tierfänger wohl nicht das richtige um ein Vertraunsbasis zu dem Tier herzustellen.
Zum anderen ist ein eindringen in die Wohnung der Pflegerin dann tatsächlich ein Fall für die Polizei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zunächst solltest du dir überlegen, wie du nachweisen kannst, dass es dein Kater ist.

Dann solltest du dir überlegen, wie du nachweisen kannst, dass du ihn nicht dauerhaft abgegeben hast.

Dann kann man über weitere Schritte nachdenken.

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#3
 Von 
SkorpionimRegenwald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, die Beweise, dass ich Eigentümer vom Kater bin:

Eine Bekannte von mir hat das Telefonat mitgehört, das ganz am Anfang geführt wurde.
Dabei wurde gefragt, ob die Frau Einwände hätte, wenn ich das Telefon laut stelle und jemand im Raum ist, der mithört. Sie hatte keine. Im Telefonat wurde ausdrücklich eine Pflege vereinbart und keine Dauerhaltung.

Auch aus dem whatsapp-Schriftverkehr ergibt sich eindeutig, dass eine Pflege vereinbart war und keine Dauerhaltung des Katers.

Außerdem hat der Vermieter der Frau nur die Genehmigung zur Katzenpflege erteilt für höchstens ein halbes Jahr. Das teilte mir die Frau per SMS mit.

Ich habe den Vermieter angeschrieben und um Stellungnahme gebeten und einmal mit ihm telefoniert.
Er hat das bestätigt.

@ Harryvan Sell:
Was man darauf geantwortet hat? Natürlich nein!

@da das in Deutschland nicht möglich ist, in welchem Land spielt der Fall?
Deutschland.
Wieso kann ich aber die Polizei nicht anrufen und um Hilfe bitten, wenn ich Eigentümer der Katze bin?

Ich habe nicht geschrieben, dass ich einfach in die Wohnung der Frau eindringen will. Wieso unterstellst du mir sowas?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Wieso kann ich aber die Polizei nicht anrufen und um Hilfe bitten, wenn ich Eigentümer der Katze bin?

Doch, kann man.
Nur wird man da in der Regel keinen Erfolg haben, denn für private Streitereien sind die nicht zuständig.

Das wird man selbst auf eigene Kosten und eigenes Risiko ausfechten müssen.



Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Ich habe nicht geschrieben, dass ich einfach in die Wohnung der Frau eindringen will.

Doch, hier:
Zitat (von SkorpionimRegenwald):
falls die Frau nicht ruhig bleibt, wenn ich in ihre Wohnung will?




Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Vor einigen Tagen schickte ich der Frau ein Einschreiben und forderte sie auf, mir meinen Kater zurückzugeben.

Wie war der Wortlaut?
Hat man dort auch eine Frist nach Datum gesetzt?
Oder nur die Rückgabe gefordert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
SkorpionimRegenwald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo HarryvanSell,

nochmal: Ich habe nicht geschrieben, dass ich in die Wohnung EINDRINGEN will.
Ich schrieb, wenn ich in die Wohnung will.
Selbstverständlich meinte ich damit nichts Illegales. Ich dachte mehr daran, dass ich klingle und frage, ob sie mich teinlässt oder aber mit der Polizei komme.

Damit zum nächsten Punkt:
Private Streitereien?
Ich denke, es ist Unterschlagung, was die Frau macht und dass dsbei schon der Versuch strafbar ist, oder etwa nicht? So jedenfalls haben es mir zwei Tierschutzorganisationen gesagt.

Bis jetzt habe ich nur um Rückgabe der Katze gebeten. Ich wollte es erst im Guten versuchen und meinte, gleich eine Frist zu setzen, würde zu aggressiv klingen.


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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von SkorpionimRegenwald):
oder aber mit der Polizei komme


Die Polizei ist erst mal nicht zuständig, die klärt keine Streitverhältnisse um Eigentum, d.h. du müßtest ggfs. auf Herausgabe klagen.
Wenn du Glück hast, geht die Polizei mit dir wirklich da hin und das genügt, damit die Gegenseite einknickt und die Katze herausgibt. Wenn die hingegen darauf besteht "die Katze gehört mir", wird die Polizei nichts weiter tun können. Die nehmen niemandem etwas weg, nur weil jemand anders behauptet "das ist meins".

Zitat (von hiphappy):
Dann solltest du dir überlegen, wie du nachweisen kannst, dass du ihn nicht dauerhaft abgegeben hast.


Wenn der TE nachweisen kann, daß ihm die Katze gehört, dann müßte umgekehrt der Besitzer nachweisen, daß er Eigentum erworben hat (Kaufvertrag usw.).

-- Editiert von BigiBigiBigi am 29.08.2018 10:54

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Ich denke, es ist Unterschlagung, was die Frau macht und dass dsbei schon der Versuch strafbar ist, oder etwa nicht?

Das gibt dann eventuell eine Geldstrafe, mehr aber auch nicht.
Es wird der Strafanspruch des Staates befridigt, die Katze bringt es nicht zurück. Dafür muss man dann zivilrechtlich vorgehen.



Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Ich wollte es erst im Guten versuchen und meinte, gleich eine Frist zu setzen, würde zu aggressiv klingen.

Ok, im Gutem mag sie es wohl nicht.
Also für eine Rückgabe eine Frist nach Datum setzen, wieder mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Ich habe Angst, dass mich mein Kater wieder beißen könnte. Dennoch wollte ich es nochmal mit ihm versuchen, weil ich ihn sehr liebe.
Aha? Und wenn das Tier wieder beißt, dann passiert was? Dann kann die Frau ihn wiederhaben oder Tierheim oder....?

Auch eine Katze hat "Gefühle". Erst der Umzug, dann schaffen Sie es nicht, dem Tier Sicherheit zu vermitteln (was hat denn die Breite des Bettes damit zu tun?), so daß er sogar zubeißt, also verhaltensauffällig wird ... Dann findet er anscheinend die Sicherheit bei dieser Frau (kein Beißen mehr?) und Sie wollen ihn da echt testweise wieder rausreißen? Ich als Katzenhalterin würde eigentlich sagen "lassen Sie ihn doch am besten dort, wo er sich anscheinend wohl fühlt". Es schadet dem Tier nur noch mehr, wenn er jetzt da wieder herausgezogen wird, dann vielleicht sogar bei Ihnen auch wieder raus fliegt - sowas muß doch nicht sein, oder? Wahre Tierliebe zeigt sich darin, daß man zum Besten des Tieres entscheidet, nicht zum eigenen Wohl.

Zum Rechtlichen sagten die Vorschreiber das Wissenswerte, aber die angesprochenen Aspekte sollte man auch nicht unter den Tisch fallen lassen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

In Ergänzung zu #8: die Katze hat mehr als deutlich gezeigt, dass sie mit dir nicht zusammenleben möchte. Das ist die eine Seite. Die andere, du hast offensichtlich in all den Monaten nicht geschafft, dein eigenes Leben zu organisieren. Wie willst du das schaffen für ein weiteres Lebewesen? Schon mal daran gedacht? Du hast Dein Leben darauf eingestellt, dass jemand für Dich da ist. Das ist okay. Jetzt ist ein "Jemand" weggezogen, der Dich unterstützt hat. Und nu? Wenn Du nicht zurecht kommst, krankheitsbedingt, dann ist für Dich jemand da. Der Pflegedienst auf der tatsächlichen Ebene, auf der juristischen ein Betreueuer, evtl ein Pflegeheim. Wer ist für die Katz da?

Du solltest mal nicht nur an Dich denken (ich liebe die Katze doch so), sondern auch an die Katz. Sie mag Dich nicht (mehr), Du kannst nur sehr eingeschränkt katzengerecht für sie sorgen. Willst Du das der Katze wirklich antun?

wirdwerden

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#10
 Von 
SkorpionimRegenwald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für eure Antworten!

@ wirdwerden:

Zitat:
du hast offensichtlich in all den Monaten nicht geschafft, dein eigenes Leben zu organisieren. Wie willst du das schaffen für ein weiteres Lebewesen?

Uiuiuiui, nun mal langsam.
Erstens bekomme ich meine Krebserkrankung in den Griff. Der Tumor bildet sich nachweislich zurück! Das kann ich nachweisen anhand von Kliniksbefunden, in regelmäßigen Abständen lasse ich die Tumorgröße messen.
Wieviele Menschen in der BRD kennst du, denen das gelingt?
Es gibt einige wenige, die Bücher darüber schreiben. Ich kann dir verraten, es sind nicht viele.

Wenn man dann aber nach einem Umzug, der immerhin ins Dachgeschoss ging, längere Zeit erschöpft ist, wenn man zusätzlich belastet ist durch den Wegzug der besten Freundin und wenn als Grunderkrankung Krebs vorliegt, der eine Erschöpfung durch solche Umstände begünstigt und verstärkt, dann meine ich, dass das nachvollziehbar ist und man mich hier nicht als "verkrachte Existenz" darstellen muss.

@ fb367463-2:
Zitat:
was hat denn die Breite des Bettes damit zu tun?

Ist zwar ganz schön off-topic, aber ich will mal antworten.
Die neue Wohnung hat Dachschrägen, ich musste daher mein Hochbett umbauen. Dabei habe ich es gleich verbreitert, damit mein Kater mehr Platz hat.

Zitat:
Erst der Umzug, dann schaffen Sie es nicht, dem Tier Sicherheit zu vermitteln ,

Also zur miserablen Wohnungssituation in Deutschland beschwerden Sie sich am besten bei Angela Merkel.
Mein Kater lebt seit vier Jahren bei mir. Er ist sehr verschmust und jeder, der uns kennt, kann bestätigen, dass wir ein enges Verhältnis hatten.

Zitat:
Dann findet er anscheinend die Sicherheit bei dieser Frau (kein Beißen mehr?)

Hhm, nun, das bleibt abzuwarten.

1. ist ihre Wohnsituation alles andere als sicher. Der Vater des Vermieters verstarb vor einigen Monaten, es könnte sein, dass das Anwesen verkauft wird. Dann muss die Frau umziehen.

2. ist die Frau psychisch krank. Ich telefonierte neulich mit einem Herrn von einem Kunstverein. Die Adresse ist ein Haus neben der Wohnung von der Frau. Alles in einem kleinen Dorf, deshalb rief ich den Herrn mal an, schilderte sie Situation und fragte, ob er sich ein Vermittlungsgespräch mit der Frau vorstellen könne.
Er war anfang zögerlich bereit, lehnte aber am Schluss des Telefonats ab und sagte, die Frau sei psychisch krank und er sehe keine Erfolgsaussicht für ein Gespräch mit ihr.

3. Der Vermieter hat definitiv nur die Genehmigung zur Pflege einer Katze gegeben und nicht zur Dauerhaltung!
Das schrieb mir die Frau per SMS, bevor ich den Kater zu ihr brachte.
Ich habe den Vermieter dazu um Stellungnahme gebeten, er bestätigte es mir.
Der Hintergrund ist, dass sein Vater eine Katze hatte, die kurz vor seinem Tod starb. Alles also sehr traumatisch belastet. Der Vermieter wohnt im selben Dorf neben der Frau. Daher ist es ihm nicht zuzumuten, täglich und auf Dauer eine Katze sehen zu müssen, die ihn an den Tod seines Vaters erinnert.

Schlussfolgerung: Mein Kater kann sowieso nicht bei der Frau bleiben!

Zitat:
Und Sie wollen ihn da echt testweise wieder rausreißen?

Nein. Ich denke, das war eine Krise und dass es jetzt besser wird, wenn ich ihn zurückhole.

Können wir nun wieder zur rechtlichen Ebene wechseln?

@ Bigibigibig:
Zitat:
Wenn du Glück hast, geht die Polizei mit dir wirklich da hin und das genügt, damit die Gegenseite einknickt und die Katze herausgibt. Wenn die hingegen darauf besteht "die Katze gehört mir", wird die Polizei nichts weiter tun können. Die nehmen niemandem etwas weg, nur weil jemand anders behauptet "das ist meins".

Die Freundin, die das Telefonat am Anfang mit der Frau gehört hat, hat ihre Zeugenaussage schon fertig geschrieben. Auch aus dem whatsapp-Schriftverkehr mit der Frau ergibt sich ganz klar, dass nur eine Pflege der Katze vereinbart war und keine Dauerübergabe. Und aus der SMS, dass der Vermieter "grünes Licht" für die Katze gegeben hätte bis maximal zum Jahresende.

Kann mir das helfen, wenn ich das alles der Polizei zeige?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Dann muss die Frau umziehen.

Nö, Kauf bricht nicht Miete.



Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Kann mir das helfen, wenn ich das alles der Polizei zeige?

Wie gesagt, die Polizei kann sich darum kümmern, muss aber nicht. Kommt auf deren Auslastung an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
SkorpionimRegenwald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,

Zitat:
Nö, Kauf bricht nicht Miete.

Wenn die neuen Käufer aber das Haus für sich wollen, dann kriegt die Frau eine Eigenbedarfskündigung und muss doch raus. Es ist ein kleines Haus mit nur zwei Wohnungen darin, daher kann das gut passieren.
Die Frau hat mir selber sowas erzählt, dass das passieren kann.

Und Fakt ist, sie darf den Kater nicht behalten. Der Vermieter erlaubt es nicht länger als ein halbes Jahr, ich habe mit ihm telefoniert.

Zitat:
Wie gesagt, die Polizei kann sich darum kümmern, muss aber nicht. Kommt auf deren Auslastung an.


Bigibigibigi schrieb, die Polizei sei nicht zuständig.
Zitat:
Die Polizei ist erst mal nicht zuständig, die klärt keine Streitverhältnisse um Eigentum, d.h. du müßtest ggfs. auf Herausgabe klagen.


Wem von euch soll ich denn nun glauben?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Bigibigibigi schrieb, die Polizei sei nicht zuständig.

Genau wie ich unter #4
Zitat (von Harry van Sell):
Nur wird man da in der Regel keinen Erfolg haben, denn für private Streitereien sind die nicht zuständig.


Es mag sein, das in ländlichen Gegenden bzw. da wo die Polizei nicht aus- bzw. überlastet ist, die Polizie auch mal sich um so was kümmert.
Darauf gibt es keinen Rechtanspruch und außer freundlich fragen können die auch nichts machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
SkorpionimRegenwald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, und dazu schrieb ich - sinngemäß - dass es auch eine Straftat ist (strafbar), nämlich eine Unterschlagung.

Also versuchen kann ich es, wenn die Polizei natürlich überlastet ist mit anderen schwerwiegenderen Delikten, muss ich eben warten oder es an einem anderen Tag versuchen. So richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nö, die Polizei kann und darf zivilrechtliche Ansprüche nicht überprüfen. Und eine Katzeneinfängerin ist sie auch nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
SkorpionimRegenwald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte, wir waren uns darüber einig, dass es hier nicht nur um zivilrechtliche Ansprüche geht, sondern es sich auch um eine Straftat handelt? Dann darf die Polizei sich durchaus auch um sowas kümmern. So habe ich jedenfalls Harry van Sell verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Man kann natürlich auch ein Tier unterschlagen. Die "Brisanz" hängt dann unter anderem auch davon ab, wie viel das Tier überhaupt wert ist.

Handelt es sich um eine extrem hochpreisige Rassezuchtkatze, möglichst noch ein Exemplar einer sehr seltenen Rasse, dann kann da tatsächlich was bei herumkommen, Ergebnistechnisch sozusagen. Handelt es sich dabei aber um eine normale Hauskatze oder eine Rassekatze älteren Baujahrs, die eigentlich keinen wirklichen Wert mehr hat, und wäre die Rassekatze zudem noch kastriert, womit sie auch zur Zucht nicht mehr geeignet wäre und im Preis wieder sinken würde, dann wird die Anzeige wegen Unterschlagung zwar aufgenommen, aber vermutlich nicht großartig mit Priorität 1 behandelt.

Das muss man sich einfach klar machen. Sie kriegen eine Hauskatze oder eine kastrierte Rassekatze für einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag. Sie können sich also denken, dass da keine große Arbeit reingesteckt wird.

Aber noch mal... Bei einer Strafanzeige geht es nur um die Straftat, nicht darum, Ihnen ihr Eigentum wiederzubeschaffen. Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Sie müssen das unterscheiden!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Fragesteller: da hast Du Harry gründlich mißverstehen wollen. Er hat doch wie alle anderen auch geschrieben, dass die Polizei nicht zuständig ist. Was ist daran nicht zu verstehen? Auf jeden Fall wird die Polizei da nicht aufschlagen, eine Katze einfangen und zu Dir bringen.

Nochmals ganz klar formuliert:

1. Weder Du noch ein Tierfänger noch die Polizei haben bei der Sachlage ein Recht, die Wohnung der Katzenhalterin zu betreten.

2. Wenn Du die Katze wieder haben willst, dann musst Du klagen, vor einem Zivilgericht. Wer da verliert, der zahlt dann die Gerichtskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite, Kosten für Zeugen u.s.w. Wobei hier möglicherweise unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes möglicherweise noch Gutachten erstellt werden müssen. Hinsichtlich Deiner Tierhalterfähigkeit, denn diese Fähigkeit hattest Du ja zumindest über einen längeren Zeitraum nicht. Das Zivilverfahren kann sich also über einen sehr langen Zeitraum hinziehen.

3. Die strafrechtliche Verfolgung dient ausschließlich der Befriedigung des Strafanspruchs des Staates. Davon wirst Du die Katze nicht wieder bekommen. Oder glaubst Du der Richter oder Staatsanwalt betätigen sich in ihrer Freizeit als Katzenfänger?

wirdwerden

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