Hallo,
Ich bräuchte bitte ganz dringend jemanden, der mir die Rechtslage im folgenden Fall erklären könnte, da es um das wohl mehrerer Tiere geht.
Eine Person A kümmert sich seit etwa 10 Wochen um eine Katzenmutter mit ihren Jungen (insgesamt 4 Katzen).
Die Katzen gehörten niemandem, also hat A sich ihrer angenommen und sie versorgt.
Sie lebten nicht bei A im Haus, sondern auf einem Wiesengrundstück das nicht A gehört.
A übernahm jedoch die volle Verantwortung für die Katzen, fütterte sie täglich und pflegte sie.
(Wurden die Katzen durch die Übernahme der Verantwortung für jene zu A's Eigentum?)
Weiter geht es folgendermaßen:
B (eine Person die mit den Katzen nur Sichtkontakt hatte, sie also nicht fütterte, anfasste oder sonst wie um sie kümmerte) weiß, dass A die Katzen bestens versorgt, verständigt aber trotzdem das örtliche Tierheim und bittet um Aufnahme der Katzen.
Am nächsten Tag werden alle 4 Katzen von Mitarbeitern des Tierheimes ohne Genehmigung von A eingefangen und ins Tierheim gebracht.
A ruft bei dem Tierheim an und bittet um sofortige Rückgabe der Tiere.
Die Antwort, die A von einem Tierheimmitarbeiter erhält, lautet in etwa so:
"Die Katzen sind jetzt Eigentum des Tierheimes. Sie haben keinen Anspruch auf die Katzen und wir werden sie ihnen nicht zurückgeben."
A möchte die Katzen natürlich schnellstmöglich abholen und sieht sich nicht verpflichtet, Unterbringungskosten zu zahlen, da die Tiere ohne A's Einwilligung ins Tierheim kamen.
-- Editiert Lottie am 12.11.2011 21:29
Katzen ohne Einwilligung ins Tierheim gebracht
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Nun ja, es gibt herrenlose Katzen. A hat sie nicht zu sich reingeholt, war offensichtlich nicht beim Tierarzt mit ihnen, hat ihnen nur Futter gegeben. Welchen Anspruch sollte A also auf die Katzen haben? Ist es nicht besser für die Katzen, abgesehen von der juristischen Lage, wenn sie in einen Haushalt aufgenommen werden, im Winter im Warmen sind, sterilisiert, geimpft, kastriert werden?
wirdwerden
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@lotti: Wäre es dir denn möglich, die Katzen (oder einige) bei dir aufzunehmen, zur verpflegen und den Tierarzt zu zahlen? Dann besteht sicher die Möglichkeit, sich mit dem Tierheim hierauf zu einigen.
Die Katzen waren freilebend und müssen kastriert werden, außerdem ist der kommende Winter für die noch jungen Herbstkatzen schwer im Freien zu überstehen, also hat das Tierheim schon richtig reagiert.
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Tiere sind bekanntlich "Sachen" (von einigen wertvollen einmal abgesehen).
Da der Eigentümer nicht feststand bzw. der Fragende nicht diesen Status hat (evtl. vorhandene Chips wurden im Heim gescannt), waren sie "herrenlos". Um herrenlose Dinge kümmert sich im allgemeinen das Ordnungsamt, zu dem auch das städt. Tierheim zählt.
Von daher sehe zumindest ich keine Chance, die Tiere zurückzuholen. Vermutlich gibt es die Möglichkeit, sie gegen Entgelt und Pflegevertrag zu übernehmen.
In derartigen Fällen ist es evtl. ratsamer, im Vorfeld von sich aus eine Katzenschutzorganisation einzuschalten, um das Füttern freilebender Tiere abzustimmen. Fürchte allerdings, daß eine solche Bedenken wegen des fremden Grundstücks gehabt hätte.
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Tiere sind bekanntlich keine Sachen,s. § 90 a BGB
. Und Schutzorganisationen haben normalerweise keine Bedenken, im Rahmen ihres Hilfsauftrages fremde Grundstücke zu betreten. Anders können sie ihrem Schutzauftrag normalerweise ja gar nicht nachkommen.
wirdwerden
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Sehe schwarz für A. Das Tierheim will sich nun schon quasi absichern und wissen wo die Tiere den eigentlich leben. Und wenn man "nur" ein Stück Wiese vorweißt die einem nicht gehört sieht das nicht gerade "toll" und aus.
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Da die Katzen herrenlos waren ist es nur verständlich das sich jemand ( Tierheim) angenommen hat.
Wenn Person A nachweisen kann das es ihre Katzen sind sollte sie nicht gegen Person B sonder gegen das Tierheim vorgehen.
Der Schuß kann aber auch sehr leicht nach hinten los gehen.
Das aussetzen von Haustieren ist nämlich eine Straftat!
quote:<hr size=1 noshade>A möchte die Katzen natürlich schnellstmöglich abholen und sieht sich nicht verpflichtet, Unterbringungskosten zu zahlen, da die Tiere ohne A's Einwilligung ins Tierheim kamen. <hr size=1 noshade>
Wenn es definitiv ihre Katzen sind sollte sie auf diesen Deal ( Zahlen der Unterbringungskosten) eingehen und in Zukunft mehr Sorgfalt walten lassen. Es ist sicherlich besser und kostengünstiger, als eine Anzeige (verstoß gegen das Tierschutzgesetz).
quote:<hr size=1 noshade>Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR bestraft. <hr size=1 noshade>
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Was macht A dann mit den Katzen, sollte sie sie zurückerhalten? Wieder ins Freie damit?
Wie sah denn die "Pflege" aus?
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quote:<hr size=1 noshade>Tiere sind bekanntlich keine Sachen,s. § 90 a BGB . <hr size=1 noshade>
Zu dumm, das genau im genannten § 90 a BGB steht:
Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden,
Die Inobhutnahme der herrenlosen Sachen/Fundstücke war also gerechtfertigt.
Insbsondere unter Berücksichtigung der Gesetze/Verordnungen zum Tirerschutz.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ja Harry das mag sich ja so rechtlich schön anhören und da haben Sie Recht.
Wir haben derzeit 18 Katzen. Katzen sind immer Herrenlos! Diese laufen immer Herrenlos in der Gegend rum, wenn diese Freigänger sind, wie ca. 10 von unseren Katzen und das entspricht auch der Natur der Katze. Egal welche Kacke im Gesetz steht, weil Katzen nicht lesen können. (Im Gegensatz zu Hunden! Nein, lesen können diese auch nicht aber emotional sein.)
Katzen kennen keine emotionale Beziehung! Aber die Menschen kennen eine emotioale Beziehung zu den Katzen.
Eigentümer einer Katze ist grundsätzlich derjeinige, der diese füttert.
Mir fällt aber im vorliegenden Fall eigentlich die Kinnlade runter, weil auch Tierheime eigentlich sehr erfretut sind, wenn Tiere einen Eigentümer haben oder von Menschen versorgt werden, weil diese völlig überlastet sind.
Melden Sie sich bitte unter meiner email:
rechtsmeister@yahoo.de
-- Editiert rechtsfreund am 29.12.2011 05:41
@ Harry: wenn man schon einen § zitiert, dann sollte man ihn vollständig zitieren und nicht irreführend. In der genannten Bestimmung heißt es nämlich zuvor: § Tiere sind keine Sachen...."
@ rechtsfreund: Du verwechselst "herrenlos" mit "Freigängertum." Und abgesehen davon wird Eigentum nicht durch Füttern begründet.
wirdwerden
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quote:
Mir fällt aber im vorliegenden Fall eigentlich die Kinnlade runter, weil auch Tierheime eigentlich sehr erfretut sind, wenn Tiere einen Eigentümer haben oder von Menschen versorgt werden, weil diese völlig überlastet sind.
Wenig erbaulich finden Tierheime es allerdings, wenn Tiere zwar leiblich versorgt werden, aber z.B. keine Maßnahmen der Kastration o.ä. vorgenommen werden und sie dann hintenrum mit Jungen überschwemmt werden.
Katzen können sehr schnell wieder trächtig werden...
quote:
(Wurden die Katzen durch die Übernahme der Verantwortung für jene zu A's Eigentum?)
Ob Verantwortung übernommen wurde, wage ich mal zu bezweifeln, wenn Katzen im Anbetracht des nahenden Winters auf einem fremden Grundstück (zu welchem der Zugang jederzeit verwehrt werden kann) zugefüttert werden und Unklarheit darüber besteht, ob die Tiere wirklich herrenlos sind (gechipt) oder evtl. Krankheiten vorhanden sind resp. eine Kastration anzustreben ist.
Eigentumsfrage ist auch insofern hinfällig, als dass ja nicht mal geklärt ist, ob es einen Eigentümer gibt
Zitat:"Die Katzen gehörten niemandem" Eigentümer einer Katze ist grundsätzlich derjeinige, der diese füttert.
Wahnsinn! Dann werde ich mal das Perserkätzchen meines Nachbarns anfüttern.... man ließt sich!
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"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."
-- Editiert Katanaka am 29.12.2011 09:27
quote:
Egal welche ***** im Gesetz steht,
Nun, da gibt es Leute und Institutionen diedas ganz anders sehen.
quote:
Katzen kennen keine emotionale Beziehung!
Komisch, ich kenne das anders.
Das muss wohl davon abhängen, wie man mit den Tieren umgeht ...
quote:
Eigentümer einer Katze ist grundsätzlich derjeinige, der diese füttert.
Nicht laut Gesetz.
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