Katzensitting - Vereinbarungen

6. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
preciouspresence
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Katzensitting - Vereinbarungen

Hallo,

Ich habe vor einem Jahr eine Katze bei mir aufgenommen (Anfrage über Katzensitter-Datenbank), da die Besitzer familiäre Probleme hatten und so in einem Frauenhaus einstand fanden, wo keine Tiere erlaubt waren. Vereinbart waren 3 Monate (ohne Vertrag). Die Besitzer haben sich nicht von sich aus zurück gemeldet, ich habe immer wieder nachgefragt, wann sie die Katze zurück haben wollen. So vergingen Monate. Die Katze war die ersten Monate über sehr ängstlich, misstrauisch, distanziert und wollte außer der Nahrung überhaupt keinen Kontakt aufnehmen. Über die Monate hinweg hat sie sich nun
geöffnet, ist weich geworden und folgt mir auf Schritt und Tritt. Die Besitzer (Frau, 5 Kinder) kamen zweimal zu Besuch, die Katze hat sich versteckt, gefaucht, wir dachten sie sei aus dem Fenster gesprungen.
Nach 7 Monaten habe ich der Besitzerin geschrieben, dass ich sie auch gerne behalten würde. Ihre Antwort war, dass sie in 2 Monaten eine neue Whg haben würden und die Katze dann wieder zu sich nehmen möchten. Doch hat sie sich nach diesen 2 Monaten nicht gemeldet, sondern erst jetzt, nach 4 Monaten.

Ich möchte sie natürlich ungern zurückgeben, weiß auch, dass die Besitzerin nun um die Katze kämpfen wird.

Stehen mir Rechte zu? (mündl. Vertragsbruch,etc)

Freue mich über Eure Ratschläge!

mica


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Ist für das Katzensitting eine Honorierung vereinbart worden? Wenn ja,wurde diese eingehalten?
Gruß
Sparafucile

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
preciouspresence
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie hatte anfangs gefragt, wieviel Geld ich verlange. Für die 3 Monate wollte ich aber kein Geld, da ich es gern machte und sie sich auch, wie ich sah, in keiner finanziell guten Situation befanden. Als ich im Dezember dann aber selbst verreiste und niemand im Bekanntenkreis Zeit hatte, habe ich eine Tiersitterin engagiert, die 15 Euro am Tag nahm.
Daa war auch der Zeitpunkt, an dem ich der Besitzerin mitteilte, dass ich die Katze gerne behalten würde, oder wenn nicht, ob sie dann für die Unkosten aufkommen könne. Das Geld wollte sie mir dann auch geben - wird sie auch noch, denke ich, wenn sie die Katze zurückholt. Wobei mir das Geld auch nicht so wichtig ist...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Für drei Monate haben sie sich bereit erklärt, dass Tier umsonst zu versorgen. Für die restliche Zeit ist es vollkommen legitim einen finanziellen Anspruch anzumelden.
Melden Sie diesen berechtigten Anspruch bei der Besitzerin an (und der sollte tunlichst jenseits der >50 Euro< pro Monat liegen) und erklären Sie, dass Sie das Tier erst gegen Zahlung dieser Summe herausgeben werden.
Natürlich geht es Ihnen nicht um das Geld, ist mir klar. Aber >Tierbesitzer< wie diese Frau, machen in der Regel einen Rückzieher, wenn das Tier anfängt Geld zu kosten. (Deswegen kommen die Tiere solcher >Besitzer< auch nicht zum Tierarzt, und das Futter: Hauptsache billig.) Es gibt Menschen, die sollten sich einfach keine Tiere halten - und man sollte ihnen auch keine ausliefern.
Formell sind Sie, vor dem Hintergrund d. finanz. Anspruch im Recht, nutzen Sie das, die Katze wird sich freuen.
Alle Gute für Sie und die Samtpfote.
Gruß
Sparafucile

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
preciouspresence
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich werde es auf diesem Weg versuchen.
Wünsche Ihnen auch alles Gute!
mica

1x Hilfreiche Antwort

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