Kaufvertrag gültig ??

12. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tlustice
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)
Kaufvertrag gültig ??

Hallo,

Ich habe am 07.07.05 ein Pferd an einen Reitverein verkauft, mit schriftlichem Kaufvertrag von beiden Seiten unterzeichnet, unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung. Heute ruft der Käufer / Vorstand an und erklärt, dass der Tierarzt da war und eine Lahmheit des Pferdes festgestellt hat - Arthose .
Ich habe daraufhin den Tierarzt angerufen und gefragt, ob er das Pferd lahmheitsuntersucht hat - keine Lahmheitsuntersuchung, sondern eine nachträgliche Ankaufsuntersuchung.
Der Käufer will das Pferd jetzt zurückgeben - ist das rechtens ???

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruss,
Angie

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
axel.krueger@ewetel.net
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Schwierige Frage. Leidet das Pferd denn tatsächlich unter Arthrose und noch wichtiger, war Ihnen dieses bekannt. Falls Ihnen diese Erkrankung bekannt war, denke ich, dass Sie dieses hätte sagen müssen und das der Vertrag somit wegen Täuschung anfechtbar ist. Allerdings wird der Käufer Ihnen wohl nachweisen müssen, dass Ihnen diese Erkrankung bekannt war.
Je nach Kaufpreis kann man dem Käufer auch vorhalten, dass er nicht vor Vertragsabschluss vorhandene Tierarztunterlagen angefordert oder auf einer Untersuchung bestanden hat.

Abschließend kann ich mir nicht verkneifen, Ihnen zu sagen, dass ich - falls Ihnen die Erkrankung bekannt war - es eine Riesensauerei finde, dass Sie nicht darauf hingewiesen haben. Schließlich geht es nicht um den Verkauf irgendeines Gegenstandes, sondern eines leidensfähigen Lebewesens.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
sleipnir666
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

kommt drauf an. hast du das pferd als privatmann verkauft? oder als unternehmer/züchter. wenn du es als privatmann verkauft hast, gilt ein wiederrufsrecht von zwei wochen bei einen "sachmangel". bist du züchter dann kan man davon ausgehen das der mangel schon vor 6 monaten bestand, es sei denn du kannst beweisen das der "mangel" durch unsachgemäßen gebrauch des pferdes zustande kam (zu hohe sprünge, mit falschen pferden auf der weide usw.). d.h. der käufer kann 6 monate lang wiederrufen. wird dir der vorwurf der täuschung gemacht, dann kann der vertrag immer angefochten werden. aber man muss beweisen können das du von dem mangel wusstest. zeugen oder tierarztrechnungen usw.

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#3
 Von 
Tlustice
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
mir was natürlich nicht bekannt, dass das Pferd etwas hat. Er war bei mir nie lahm und 2 Wochen vor dem Verkauf noch Dressur platziert. Er geht auch heute nicht lahm, dass heisst er hat keine Schmerzen, sondern "nur" eine röntgenologische Veränderung, die ihm irgendwann Probleme bereiten kann aber nicht zwangsläufig Probleme machen muss (ein Tierarzt würde also bei einer Untersuchung vom Kauf abraten, die Untersuchung erfolgte aber erst nach dem Kauf).
Ich habe das Pferd als Privatmann mit Gewähleistungsausschluss verkauft und finde einfach man sollte sich bevor man den Vertrag unterschreibt überlegenm, ob man eine Ankaufsuntersuchung haben möchte oder nicht und das dann vertraglich vereinbaren.

Gruss,
Angie

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Wenn das alles so korrekt ist, wie in Deinem 2.ten Posting, dann dürftest Du mit dem Gewährleistungsausschluss auf der sicheren Seite sein. Ich denke, da hat der Käufer keine Ansprüche gegen Dich. Zumal, wenn du von einer Dressur-Platzierung sprichst, dürfte das Pferd ja auch einen entsprechenden Preis erzielt haben. Und da denke ich, muss der Käufer, der je immerhin Fachmann (Reiterverein) ist sich schon die Frage gefallen lassen, warum er nicht vor dem Kauf auf einer tierärztlichen Untersuchung bestanden hat.

Gruß,

Axel

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