Kein Ersatz trotz schriftlicher Zusage

10. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
soulseeker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Ersatz trotz schriftlicher Zusage

Hallo Forengemeinde,

ich stehe vor folgendem Problem:

Ich habe letztes Jahr zwei Tiere gekauft (eine sehr seltene Schlangenart), eine davon hatte leider eine Wirbelsäulenverkrümmung, die angeboren war. Nach viel Hin- und Her hat der Züchter zugestimmt, dass er das Tier zurücknimmt und hat mir ein unterschriebenes Dokument gegeben, indem er mir ein Ersatztier aus seiner nächsten Nachzucht geben will. Nebenbei bemerkt ist der Züchter sehr bekannt und Buchautor des einzigen Buches über diese Art in Deutschland ...

Bislang hat mich der Züchter nur hingehalten und schwammige Zusagen für die nächsten Monate gemacht. Leider ist diese Art nicht leicht zu züchten, so dass eine längere Wartezeit absehbar war. Heute erfahre ich jedoch, dass der gute Mann seine Zucht umstellt und sogar seine Zuchttiere verkauft. Diese Info liegt mir als Email vor, wo er dies gegenüber einem anderen Interessenten zugibt. Diese Zusage kann in absehbarer Zeit also nicht mehr eingehalten werden. Nun bin ich unsicher über den nächsten Schritt. Ich habe noch nicht mit einem Anwalt gedroht, da ich mir nicht sicher bin, ob ich zum einen Recht bekomme und ob ich - auch wenn ich Recht bekomme - den Anwalt selber zu zahlen habe.

Kann mir da jemand einen Tipp geben? Habe ich mit so einer Geschichte gute Chancen mein Geld zurückzubekommen? Muss ich den Anwalt auch wenn ich im Recht bin immer selber zahlen oder der Beklagte?

Viele Grüße

Marcel

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Guten Tag,

bitte beauftragen Sie einen RA Ihrer Wahl der Ihre Interessen vertritt.

Hier müssen Sie zunächst in Vorlage treten.

In einer eventuellen Gerichtsverhandlung und Urteil, zahlt der Verlierer die ganze Zeche.

Meistens endet so etwas mit einem Vergleich und jede Partei trägt Ihre eigenen Kosten.

Bitte versuchen Sie daher eine gütliche Einigung zu erzielen.

Viel Erfolg

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