Kind wurde gebissen,Haftpflicht oder Vorbesitzer?

8. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
overdry
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind wurde gebissen,Haftpflicht oder Vorbesitzer?

Hallo zusammen,

Kaufdatum 12.01.2009 einer Deutschen Dogge .
Dieser Hund wurde uns als Familienhund ohne irgendwelche Defizite gegenüber Menschen verkauft.
Es wurde uns erklärt dass der Hund ein Defizit anderen Artgenossen und Katzen gegenüber hat.
Nach ca. 1,5 Wochen wollten wir den Hund der Vorbesitzern zurück geben
( da es auch Vertraglich festgehalten war ),
wobei diese Rücknahme Ihrerseits nicht zustande kam,
sondern seitens der Vorbesitzerin uns mitgeteilt wurde,
das wir den Hund anderweitig veräußern sollten.

Wir hatten den Hund,
aufgrund weil wir ihn wieder zurück geben wollten, noch nicht Versichert gehabt ;o(

Wir hatten Inserate geschaltet um den Hund zu Vermitteln.
Aufgrund seines Defizites, war es natürlich auch nicht einfach ihn zu Vermitteln, da wir den Hund auch nicht jedem x beliebigen geben wollten.
Am 09.02.09 kam eine Familie.
Wir klärten die Familie über den Hund auf, auch was sein Defizit anderen Artgenossen gegenüber betrifft ( die sich das auch während eines Spazierganges mit ihm anschauten ).
Der Hund war bei dem Herrn um sich Streicheleinheiten zu holen.
Auf einmal ging der Hund im normalen Gang zum Flur ( der vom Wohnzimmer aus sehr gut einsehbar ist ),
wo sich unsere Tochter und das kleine Mädchen aus der Familie befanden
und nichts Ahnend hatte er unsere Tochter mit einem Biss ins Gesicht zu Boden gerissen.
Nachdem wir ( die Eltern ) sofort zum Flur gerannt waren,
hatte der Hund auch sofort von unserer Tochter abgelassen.

Unsere Tochter hatte folgende Wunden von sich getragen:
von mittig der Stirn bis runter zur Nasenspitze war das Fleisch vom Nasenbein getrennt und eine Wunde quer über den Nasenflügel ( somit war die Nasenspitze nach unten hin abklappbar ),
eine weitere Wunde von Augenbrauenhöhe verlief senkrecht Richtung Auge, Wunde im Wangenbereich diese durch gebissen war,
obere Lippe war ca. 2cm – 3cm gespalten,
die Zunge war mittig durch gebissen,
unterhalb des Kiefers war eine ca. 2cm – 3cm große Wunde wo der Reißzahn des Hundes ca. 2mm vor der Luftröhre gestoppt hatte,
am Knochen des Unterkiefers wurde ein Stück des Knochens raus gebrochen was den Verlust eines Milchzahns verursachte,
2 kleinere Wunden unter dem Kinn,
eine dicke Beule am Hinterkopf durchs nieder reißen des Hundes.
Laut der Ärzte hat der Hund 2 – 3 mal zugebissen.

Nach einem Telefonat mit der Vorbesitzerin kam heraus,
das der Hund dieses Defizit schon seit 1 Jahr hat
und dieses Vertraglich nicht festgehalten wurde,
geschweige wir vorher über die Dauer seines Defizites,
darüber Informiert worden sind.
Das bedeutet dass der Hund 1 Jahr bei der Vorbesitzerin unter Stress gelitten hat und weitere 3 Wochen bei uns
und hat seinen Stress bei unserer Tochter abgebaut.
Im Vertrag ist auch kein Gewährleistungausschluß enthalten.

Wir müßen auch dabei schreiben,
das unsere Tochter gerade 2 Jahre alt ist und in dieser kurzen Zeit sehr gut mit dem Hund klar kam.

Wir hatten ein wenig im Internet geschaut und sind auf folgenden § gestoßen:
§ 71 Anzeige der Veräußerung
(1) Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Wird die Anzeige weder von dem Erwerber
noch von dem Veräußerer unverzüglich gemacht, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung
frei, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in welchem
die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen.
(2) Die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung bleibt bestehen, wenn ihm die Veräußerung in dem Zeitpunkt
bekannt war, in welchem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Das Gleiche gilt, wenn zur Zeit
des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine
Kündigung nicht erfolgt ist.

Würde in dem Sinne die Haftpflicht noch in Kraft treten oder müßten wir mit einem Rechtsanwalt an die Vorbesitzerin heran treten?


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24 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Mal abgesehen das man einen "fremden" Hund der Größe nicht mit kleinen Kinder spielen lässt.

Der Besitzer des Hundes haftet für Schäden die er anrichtet.

Man könnte eine Haftung des Vorbesitzers konstruieren wenn diesen dort bereits gebissen hätte und es erkennbar war das er wieder beisst.
Das er Stress hatte ist kein Mangel. "Dieses Defizit" habe ich nun nicht verstanden, ist der aggressiv und beisswütig.

K.

-----------------
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#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

Hallo,
hierbei habe ich auch die Luft angehalten.....
Zunächst tut es mir unendlich leid für das kleine Kind.
Was muss sie durchgemacht haben, wie wird es ihr weiteres Leben beeinflussen......
Ihr scheint keine Ahnung von Doggen zu haben, holt bei ein 2 jähriges Kind einen so großen Hund, wo ihr das Vorleben nicht kennt und anschließend wollt ihr noch Tipps haben , weil der Hund Defizitte hat ? Ich lese nur Defizit..... was soll das sein ?
Der ist als Welpe schon nicht richtig geprägt worden, wer weiß, wo der groß wurde, unter welchen Umständen...... aber billig war er oder ?
Ein Statussymbol, wo keiner mit umgehen kann ?
Ich würde schnellstens einen guten Platz bei hundeerfahrenen Leuten OHNE Kleinkind suchen, bevor es einen weiteren Beiss-Vorfall gibt !
Ich würde mir ehr Gedanken machen wie ich mein Kind in Zukunft schütze und einen Platz für den Hund suchen, als aus diesem Unglück noch Geld schlagen zu wollen.
Die Arztkosten für die Kleine trägt ja die Krankenkasse.
Und für Dein Unwissen soll eine Versicherung aufkommen ?
Ich finde das stark....
Gruß
puppe

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#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

als eigentümer ist man selbst für ein tier ( oder sache ) verantwortlich und kann bei eintretenden schaden der selbst verursacht wurde, keinen dritten dafür verantwortlich machen.
wenn der vorbesitzer eine tierhaftpflichtversicherung hatte ist sie sowieso ab verkaufsdatum nichtig, bzw übernehmen die meisten versicherer keine haftpflichtansprüche wenn die das tier zur betreuung oder pflege zu einer anderen person abgegeben wurde. da spielt es auch keine rolle ob sie in dem kaufvertrag einen rückgabe-klausel festgeschrieben haben, oder der vorbesitzer den verkauf nicht seiner versicherung gemeldet hat.
zu einer tierhaftpflicht ist nicht nur der hund entscheident sondern auch der hundehalter (besitzer).
ob es sinn macht einen rechtsanwalt einzuschalten (?).
was wollen sie damit erreichen?
sie haben leider, nach ihrer schilderung des bedauerlichen vorfalls, grob fahrlässig
gehandelt und können somit keine tierhalterhaftpflichtversicherung
in anspruch nehmen, so mal sie ja gar keine abgeschlossen haben für ihren hund.

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#5
 Von 
overdry
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Anscheinend wurde unser Beitrag nicht richtig gelesen oder
er wurde nicht richtig verstanden!?

1.
Der Hund kam aus einer Familie mit Kindern.

2.
Der Hund wurde uns als Familienhund verkauft, so steht es in dem Kaufvertrag drin.

3.
Stress ist sowohl ein Mangel in der Hinsicht das der Mangel durch den Vorbesitzer produziert worden ist.
4.
Laut Ordnungsamt, damit der Hund gemeldet werden kann und somit auch Steuerpflichtig ist, ist laut Verordnung eine Haftpflichtversicherung für einen Hund Pflicht.
Auszug aus der Landeshundeverordnung (LHV):
§ 3 Absatz 5
Voraussetzungen für das Halten von Hunden nach §1 Abs.1 Satz 1
5. Für Hunde im Sinne dieser Verordnung muss der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Soviel zum Satz: " Eine Tierversicherung ist keine Pflichtversicherung“
Keine Ahnung wie der Ersteller des Kommentars darauf kommt. Vieleicht selber wohl nie einen Hund gehabt.

5.
Super Aussage: "Ihr scheint keine Ahnung von Doggen zu haben"
Die Dogge war nicht unsere erste Dogge. Wir hatten davor schon eine Deutsche Dogge .
Eine Deutsche Dogge ist für uns keine Statussymbol oder sonstiges womit wir angeben müssten.

6.
Die Frage ob der Vorbesitzer dafür Haftbar gemacht werden kann ist eine andere Sache.
Es liegt nun mal der Tatbestand einer Grobfahrlässigkeit vor aber nicht von uns als Besitzer
(evtl. zum Teil) aber mehr doch vom Vorbesitzer.
Wie schon erwähnt worden ist wurde uns nicht mitgeteilt dass der Hund seit einem Jahr unter Stress gelitten hatte. Dies wurde erst zur Aussage von der Vorbesitzerin gemacht nach dem Vorfall.
Wir haben die Vorbesitzerin gefragt wodurch der Stress an dem Hund ausgebrochen ist welche Ursache das hatte!? Diese Frage konnte Sie uns nicht beantworten.
Auszug aus dem Versicherungsvertraggesetz §97 Anzeige der Veräußerung
§ 97
Anzeige der Veräußerung
(1) Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich anzuzeigen.
Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen,
oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Wir wissen definitiv von seitens der Versicherung das der Hund beim Versicherer nicht abgemeldet wurde, obwohl die Vorbesitzerin es gegenüber der Versicherung wusste das Sie den Hund veräußert hat.

In diesem Sinne ist die Vorbesitzerin Haftbar zu machen das Sie:
1. Verschwiegenheit der Dauer bzgl. der Aggression gegenüber Artgenossen und Katzen.
2. Grobfahrlässige Veräußerung des Hundes aufgrund eines wissentlichen Defizits.


7.
Bitte liebe Kommentatoren, wenn Ihr meint nur Eure Beleidigungen und Vorhaltungen zu posten unterlasst es bitte, denn dieses trägt zu diesem Thema nicht sonderlich bei.
Wir möchten vernünftige Antworten haben die sich auf das Rechtliche beziehen und nicht
mit Androhung von Jugendamt und Staatsanwalt.
Bevor jeder hier etwas schreibt sollte er sich im Klaren sein das keiner hier im Forum sich untereinander kennt und daher niemand das Recht hat jemanden so zu verurteilen. Denn wir suchen hier den Rat was Rechtliche Dinge angeht und keine Ratschläge bzgl. Kind- und Hundehaltung.
Wir möchten jetzt hier auch nicht Beleidigend erscheinen aber bei verschiedenen Aussagen sollte man sich an die eigene Nase fassen wobei man sich glatt fragen sollte wo da die Erziehung war?!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
n diesem Sinne ist die Vorbesitzerin Haftbar zu machen das Sie:
1. Verschwiegenheit der Dauer bzgl. der Aggression gegenüber Artgenossen und Katzen.
2. Grobfahrlässige Veräußerung des Hundes aufgrund eines wissentlichen Defizits.


Lieber Herr Richter bei uns war der immer brav.

und schon hat man jedes Verfahren verloren. Denn es ist Sache des Klägers zu beweisen.

quote:
Super Aussage: "Ihr scheint keine Ahnung von Doggen zu haben"
Die Dogge war nicht unsere erste Dogge. Wir hatten davor schon eine Deutsche Dogge .


Erklär das dem Kind

K.

-----------------
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#7
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

"Laut Ordnungsamt, damit der Hund gemeldet werden kann und somit auch Steuerpflichtig ist, ist laut Verordnung eine Haftpflichtversicherung für einen Hund Pflicht."
jooo... und wo ist ihre haftpflicht? ohne diese hätten sie den hund gar nicht halten dürfen.
( nach ihrer aussage)!
fällt denn die dogge bei ihnen in die kategorie "kampfhund"? ansonsten ist eine tierhaftpflichtversicherung kein zwang!
wenn der vorbesitzer eine versicherung hat ist es noch lange nicht ihre versicherung.
ausserdem kann man auch eine versicherung besitzen ohne das man noch den eigentlichen hund hat. ( nur bezahlt man eben für nasses).

"Grobfahrlässige Veräußerung des Hundes aufgrund eines wissentlichen Defizits"
er ist also ein wild um sich beißer?
"...wobei man sich glatt fragen sollte wo da die Erziehung war?!"
ein hund muß sein lebenlang erzogen werden. sie als kenner sollten das aber wirklich wissen. falls nicht dann liegt bzw. lag auch ein defizit bei ihnen vor ( sorry).

worauf wollen sie eigentlich hinaus?
soll der vorbesitzer für den schaden aufkommen, den sie durch ihre mangelnde aufsichtspflicht entstehen lassen haben?

wenn sie sich im recht glauben dann melden sie es doch einfach der versicherung vom vorbesitzer, oder wenn alles nix hilft sollte es zur anzeige kommen.

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#8
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Also ich besitze keinen Kampfhund und mein Ordnungsamt schreibt eine Versicherung vor. Also gilt es wohl für alle Hunde die unter das LHG fallen (grösser als 40 cm und schwerer als 20 kg). Wenn ich den Versicherungsnachweis nicht eingereicht hätte, dann hätte ich eine Geldstrafe bekommen. Ausserdem ist es dumm einen Hund ohne Haftpflicht zu halten.

Das Problem in der Sache ist, das die Agression des Hundes nicht nachweisbar ist und daher die Unterstellung das es schon so war als Mutmassung anzusehen ist.

Bitte zerreist mich in der Luft, aber für einen solchen Fall gibt es nur einen Weg! Ich habe die Pflicht andere Menschen vor der Gefahr die von meinem Tier ausgeht zu schützen. Bei einem Hund wie einer Dogge (die Kinder beisst) ist die Weitergabe auch gefährlich, denn man kann nie wissen was passiert. Ausserdem macht jeder weitere Besitzerwechsel das Problem nicht kleiner.
Das ist zwar sehr traurig, aber fahrt zum Doc und lasst das Tier einschläfern.

Ich weiss das ist hart, aber ich würde es tun.

LG

PS: Das nächste mal vielleicht doch lieber einen Welpen.

Gute Besserung an das arme Kind!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

Hallo,
Dogge ist nicht gleich Dogge, es kommt drauf an, wie in den ersten Wochen geprägt wird. Ich züchte selber eine Riesenrasse.
Und Doggen sind Familienhunde.
Und ganz sicher ist bei kleinen Kindern besser einen Welpen aus einer GUTEN ZUCHT zu holen, als ein erwachsenens Tier, wo kein Mensch weiß, was der Hund schon durchgemacht hat.
Aber was da ein Defizit beim Hund sein soll, habe ich noch immer nicht begriffen. Ein Prägedefizit ?
Ruf bei Doggen in Not an und lass den Hund in geeignete Hände geben.
Du hättest den Hund längst selber versichern müssen.
Was willst Du eigentlich erreichen ? Schmerzensgeld? Dem Verkäufer den Hund zurückgeben ?
Wenn ich mir ein so großes Tier zulege, muss ICH mich informieren und kann nicht andere für meine Unzulänglichkeiten verantwortlich machen.
Grüße
puppe

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#10
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

@ Puppe:

Du hast vollkommen Recht. Dogge ist nicht gleich Dogge. Meine Freundin hat auch einen Doggen-Rüden und er ist einfach super (lieb, anhänglich und ein Elefant im Porzellanladen :-) )

Ein defizit bei dem Besagtem Hund s.o. war ja bekannt. Dieses wurde in der Unverträglickeit mit Katzen und anderen Hunden bestätigt.
Leider haben die Vorbesitzer das Problem mit Kindern unterschlagen, wobei ich nicht zwingend glaube, das sie es wussten.
Wenn mein Hund meine Kinder mag, heisst es ja nicht das er jedes Kind mag...

Doggen in Not kann man versuchen, aber er wird wohl kaum gute Vermittlungschancen haben.
Nette Dogge sucht neuen Dosenöffner. Sie ist ganz lieb, sollte aber nicht zu anderen Tieren und Kindern .... (bei einem gut 70kg Hund)

Viele Hunde (hauptsächlich Hunde aus den Listen1&2) sitzen viele, viele Jahre im Tierheim, sie sind unverträglich mit Artgenossen (das kleinere Übel) oder mit Kindern und bilden teilweise eine grosse Gefahr. Nun sitzt ein 8 Jahre alter Steff o.ä. seit 7 Jahren im Tierheim und wartet auf geeignete Menschen...
Es tut mir Leid, aber wenn der Hund beim Einzug ins Tierheim vielleicht noch in Ordnung war, dann ist er es nach 7 Jahren bestimmt nicht mehr.
Er kennt nichts, ausser dem Wald und das Tierheim welches dort liegt...
Mir tut es wirklich sehr Leid, aber ich würde diese Hunde zu gunsten von besser vermittelbaren Hunden einschläfern, da es unmöglich ist sie in Alltagssituationen zu beurteilen.

An den Einsteller. Bitte versucht nicht weiter das Tier zu veräussern, sondern folgt einem der Vorschläge (Doc X oder Doggen in Not). Ihr müsst die Fehler der Dogge angeben und vielleicht beisst sie dann ihr neues Frauchen, dieses unterstellt euch dann, das ihr wusstet das sie Frauen nicht mag.
Ich will mir garnicht vorstellen, was passiert wenn sie dann wieder den Besitzer wechselt.
Doggen in Not kommt sie holen und übernimmt dann auch die Verantwortung.

Wie Puppe schon sagte, ihr solltet einen Hund versichern und eigentlich sollte das unverzüglich passieren.
Aber wenn meinem Kind das passiert wäre, dann hätte ich andere Sorgen, als den Vorbesitzer fertig zu machen. Natürlich ist es schwer wenn man Schuld an sowas ist, es ist leichter die Schuld bei anderen Menschen zu suchen. Aber ihr solltet den Hund unverzüglich abschaffen.

Ich dachte immer wenn sowas passiert muss der Arzt das Ordnungsamt informieren. Was ja Auflagen hinterher ziehen müsste...

LG

-- Editiert am 10.03.2009 11:33

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#12
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

@ Ali Baba

Nachdem ich gestern einen total langen Beitrag gelesen habe in dem es um den Besitzanspruch eines Boxers geht, dachte ich du wärst eine Ar Jusrist. Aber eben musste ich feststellen das du leider nur interessiert bist...

In NRW (dort lebe ich) ist es Pflicht!!!!!! einen Hund der unter das LHG fällt (also grösser als 40 cm und schwerer als 20 kg) zu versichern. Er wird anders als eine Katze oder Kleintier nicht mit meiner Privathaftpflich abgedeckt. Wenn sich jemand also auf deine Aussage verlässt, dann kann das sehr teuer für ihn werden, bezahlst du ihm dann die Kosten, wenn was passiert?

In vielen Bundesländern ist es mittlerweile Pflicht und da sollte man sich vorher beim zuständigem Ordnungsamt erkundigen...

LG

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#13
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Natürlich ist keinem dritten geschadet worden, aber ist jawohl schlimm genug...

Ich drücke es anders aus. Du/man ist verpflichtet seinen Hund zu versichern. Ob das nun in der Ergänzung der eigenen HP oder einer THP ist kann man dahingestellt lassen. Aber der Hund muss versichert sein.

Die Familie hat nur "Glück" (wenn man es so nennen kann) das nicht das andere Kind verletzt wurde.
(Natürlich nur für den Fall, das sie in einem Bundesland mit Versicherungspflicht wohnt. Sind aber wohl auch schon einige..)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Ich versteh das ganze sowieso nicht... Ali Baba ...bei uns in NRW hast du wenn einen 20-40er anmeldest immer die Auflage, einen Multiple Test (beim Tierarzt) abzulegen und den Nachweis über eine Hundehalter Haftplicht zu erbringen. Ich dachte das wär in allen Bundesländern so...Aber manche Leute sollten vielleicht gänzlich auf die Hundehaltung verzichten... :bang:

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#17
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Sorry das ist jetzt unsachlich und ich habe nur die ersten Beiträge gelesen.

BITTE schafft euch keinen Hund mehr an!

Wer eine Dogge die er nicht mal selber unter Kontrolle hat unbeaufsicht an kleine Kinder lässt handelt grob fahrlässig.

Wird echt Zeit das ein Hundeführerschein Pflicht wird!

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#24
 Von 
guest-12319.03.2009 11:33:02
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Sehe ich das richtig, dass dein eigenes Kind von deinem eigenen Hund gebissen wurde? Der derzeitige Besitzer allein ist dafür verantwortlich! Du schreibst, dass die 2 jährige bis dahin gut mit dem Hund zurecht kam. Warum hast Du sie nicht den Hundeführerschein machen lassen..???
Patti

-- Editiert am 18.03.2009 13:08

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