Liebe Alle,
Weiß wer ob ein Vermieter die Unterbringungskosten für Tiere bei Räumung einer Wohnung nach einem Brandschaden übernehmen muss, auch wenn der Vermieter nie die Zustimmung zur Haltung dieser Tiere gegeben hat, dies aber der Mietvertrag so vorsieht?
In diesem Fall sind es zwei kleine Hunde, 5 Katzen und 3 Schlangen in einer 2-Zimmerwohnung.
Kostenübernahme durch nicht gemeldete Haustiere?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?



Vielleicht ja, vielleicht nein.ZitatWeiß wer ob :
Was genau sieht der Mietvertrag bzgl. Tierhaltung in der Wohnung vor?Zitatauch wenn der Vermieter nie die Zustimmung zur Haltung dieser Tiere gegeben hat, dies aber der Mietvertrag so vorsieht? :
Und was ist mit dem glücklichen Eigentümer der Kuscheltiere? Abgesehen davon, ob zivilrechtlich im Mietvertrag was auch immer vereinbart ist und ob diese Vereinbarungen wirksam sind, das muss der Tierhüter nun wirklich nicht überprüfen. Eine ganz andere Frage ist, ob die Kosten auf den Mieter abzuwälzen sind, z.B. unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag. Aber, um das einzuschätzen, da braucht es mehr Infos.
wirdwerden
-- Editiert von User am 3. Juni 2023 16:41
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im Mietvertrag steht, dass Kleintiere wie Hasen, Meer*******chen keiner Zustimmung des Vermieters bedarf. Tiere wie Hund oder Katzen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters und dieser ist in Kenntnis zu setzen.
Diese Kenntnissetzung ist allerdings nie passiert. Insbesondere da nun herauskommt, das andere Mieter sich durch die Tiere gestört fühlten/fühlen.
Der Eigentümer der Tiere findet derzeit keine Ersatzunterkunft (die sind alle ohne Haustiere im "Angebot") und er möchte nun die Kosten einer extraunterkunft auf den Vermieter überwälzen. Dieser ist gerade bei der Ankündigung was da alles haust nach hinten umgekippt.
Deine Frage war, ob der Vermieter die Unterbringungskosten übernehmen muss.Zitatund er möchte nun die Kosten einer extraunterkunft auf den Vermieter überwälzen. :
Nein, muss er nicht.
Der Mieter wird für die Unterbringung seiner Tiere selbst zahlen müssen.
Zitatdies aber der Mietvertrag so vorsieht? :
Mit Mietverträgen die "was vorsehen" was dann aber schlicht nichtig ist, könnte man die Chinesische Mauer wohl mehrfach tapezieren...
Insofern wäre mal der Wortlaut der Klausel wichtig.
Die zweite Frage wäre, warum der Vermieter hier überhaupt in der Pflicht sein sollte.
ZitatWeiß wer ob ein Vermieter die Unterbringungskosten für Tiere bei Räumung einer Wohnung nach einem Brandschaden übernehmen muss :
Unterbringungskosten sollte doch die Versicherung übernehmen, die werden schon sagen, ob das auch für Tiere gilt.
Ich bin von einem anderen Sachverhalt ausgegangen, nämlich davon, dass der Vermieter die Tiere wo auch immer untergebracht hat.
Wenn es der Tierhalter selbst war, dann gilt doch die ganz einfache Regelung: wer den Unterbringungsvertrag abschließt, der muss auch bezahlen. Ob hier nach Mietvertrag diese exzessive Form der Tierhaltung zulässig war, das spielt doch keine Rolle.
wirdwerden
Falls das so war, was ich aus der eigenartigen Fragestellung und der Erklärung in #3 zwar nicht erkennen kann--- könnte der Vermieter versuchen, sich die evtl. bereits verauslagten Unterbringungskosten später von diesem Mieter *zurückzuholen*.ZitatIch bin von einem anderen Sachverhalt ausgegangen, nämlich davon, dass der Vermieter die Tiere wo auch immer untergebracht hat. :
Ja, so ist das (eigentlich). Bisher liest man nur, der geräumte MieterZitatdann gilt doch die ganz einfache Regelung: wer den Unterbringungsvertrag abschließt, der muss auch bezahlen. :
Zitatmöchte nun die Kosten einer extraunterkunft auf den Vermieter überwälzen. :
ZitatInsofern wäre mal der Wortlaut der Klausel wichtig. :
Wenn dies so stimmt:
ZitatIm Mietvertrag steht, dass Kleintiere wie Hasen, Meer*******chen keiner Zustimmung des Vermieters bedarf. Tiere wie Hund oder Katzen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters und dieser ist in Kenntnis zu setzen. :
Dann ist das meiner Meinung nach gültig und berechtigt den VM zu einer Kündigung.
Wenn der VM allerdings den Brand zu vertreten hat, dann muss er, meiner Meinung nach, dennoch zunächst einmal für die Unterbringung der Tiere aufkommen.
Man muss hier 2 Sachverhalte trennen: Unerlaubte Tierhaltung Schadenersatz
Ich sehe nicht, dass eine unerlaubte Tierhaltung vor Schadenersatz schützen würde.
ZitatIch sehe nicht, dass eine unerlaubte Tierhaltung vor Schadenersatz schützen würde. :
Man könnte überlegen, da was mit Rechtsmissbräuchlichkeit machen, je nach Situation.
Ein Selbstläufer wäre das aber nicht ...
Als Selbstläufer würde ich das zwar auch nicht sehen, allerdings würde ich dem Mieter gute Chancen geben die notwendigen Unterbringungskosten, im Fall der Fälle, erfolgreich einklagen zu können.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten