Krankes Tier gekauft, welche Rechte

23. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Alexus1234
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Krankes Tier gekauft, welche Rechte

Hallo Zusammen,

nehmen wir mal an, jemand kauft von Privat ein Tier, leider ohne Kaufvertrag, jedoch wurden alle Papiere des Tieres übergeben und es waren Familienmitglieder des Käufers beim Kauf anwesend. Beim Kauf wurde ihm gesagt, dass Tier hat eine leichte Futterunverträglichkeit, so dass es sich ca. 1 mal im Monat übergibt.

Nach wenigen Tagen (
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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

nach wenigen Tagen... was?

Kleiner Tipp: Die Suchfunktion fördert mind 2 dutzend Fälle zu Tage. Sollte man sich mal durchlesen..


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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 23.08.2012 13:06

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

"nach wenigen Tagen... was? "

Ich nehme an, an dieser Stelle hat sich das Tier übergeben und der TE ist aus Versehen auf den blauen Button gekommen.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Wenn es nicht krankheitsbedingt "eingegangen" ist, sondern nur gekotzt hat ist doch alles okay. TE wurde über die Krankheit vor Kauf informiert. Das heißt dass der Mangel bekannt war. Und wenn sich das arme Tierchen mehr als 1x Monat übergibt kann das an falschem Futter oder Stress (Transport, neues zu Hause, neue lebende Dosenöffner) oder oder oder liegen.

Eigentlich will ich das gar nicht wissen....

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alexus1234
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

da ist ja ganz schön was von meiner Frage verloren gegangen.

Daher noch einmal die Schilderung.
Das Tier wurde gekauft mit dme Hinweis, leichte Futterunverträglichkeit, daher etwa einmal im Monat übergeben.

Zu Hause stellten wir fest, dass es sich deutlich häufiger übergibt. Daher nach 8 Tagen der Gang zum Tierarzt. Dieser stellte einen schlechten Allgemeinzustand fest (der auf die Zeit vorher zurückzuführen war, dies hat er uns schriftlich bestätigt) und hat Aufbaupräparate verschrieben.
Nach ca. 4 Wochen hatte sich der Zustand verbessert, dass Erbrechen aber nicht. Daher hat der Tierarzt eine Blutuntersuchung vorgenommen. Das Ergebnis zeigt eine fortgeschrittene und unheilbare Nierenschädigung --> Lebenserwartung gering und auf jedem Fall Spezialfutter bis ans Lebensende.

Daraufhin haben wir versucht mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten. Jeglicher Versuch (Anruf, AB; SMS, Mail) wurde ignoriert.

Daher wollen wir jetzt schriftlich die Rücknahme einfordern. Die Frage ist, ob ich auch die Tierarztkosten geltend machen (nachdem ich mich etwas eingelesen habe wohl ja) kann und vor allem was eine angemessene Frist für die Rücknahme wäre. In 10 Tagen steht die nächste Nachuntersuchung an, die wieder Kosten verursachen wird.

Gruß,

Alex

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BettyB
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

um was für ein Tier handelt es sich? Wie alt ist es? Was habt Ihr bezahlt?

Der Verkäufer war entweder wirklich nichtsahnend und glaubte an die Futtermittelunverträglichkeit, weil er selbst nie beim Tierarzt war. und hat das Tier einfach so verkauft. Oder er wusste um die Krankheit, aber das müsste man wohl erstmal nachweisen.

Natürlich könnt Ihr das Tier zurückgeben. Bei den Kosten für den Tierarzt bin ich nicht ganz so sicher. Tiere sind leider Gegenstände wie alles andere auch. Und da muss man doch eigentlich erstmal dem Verkäufer das Recht zur "Reparatur" geben, bevor ich selber für viel Geld das irgendwo machen lasse und hinterher dann die Kosten verlange. Ich muss doch zuerst vom Verkäufer was fordern, soweit ich weiß.

Aber hier handelt es sich ja um ein Tier. Und Kosten hin oder her. Ich an Eurer Stelle würde natürlich vorgehen gegen diesen Menschen, aber das kann dauern. Bis dahin ist das Tier vielleicht längst verstorben.
Ich würde daher an Eurer Stelle mir überlegen, was ich mit dem Tier mache, denn dass der Käufer bis zum nächsten fälligen Arztbesuch sich meldet, das Tier zurück nimmt, Euch alle Kosten erstattet, das ist ja wohl nicht wahrscheinlich.
Ihr müsst also überlegen, ob Ihr Euch trotzdem kümmern wollt. Und Arztrechnungen bezahlen bis der Rechtsstreit mit dem Typ vorbei ist. Oder einfach nur zurückgeben und Euch bis dahin Arztrechnungen spart. Oder ob Ihr das Tier zum Tierschutz gebt. Die kümmern sich dann dann wenigstens und lassen alles nötige untersuchen und zahlen auch für das Spezialfutter.
Ich hatte auch mal so ein Tier, ich habe es trotzdem behalten, weil ich wusste, der Verkäufer wird sich ja eh nicht kümmern. War eine traurige Zeit für mich, weil natürlich ich auch ein Tier wollte, das noch lange bei mir lebt. Aber das Spezialfutter ist zumindest bei Katzen kein Kostenpunkt. Hochwertiges normales Futter kostet genauso viel.
Eure Ansprüche sind berechtigt. Dennoch fänd ich auch wichtig, dass ihr überlegt, was mit dem Tier nun geschehen soll. Denn so ein Tier, auch wenn vom Gesetz so behandelt, ist ja doch nicht irgendein Gegenstand, den man in den Schrank legt, bis man beim Verkäufer die Rücknahme und Kostenerstattung durch hat.
Ich würde nicht drauf hoffen, dass der Verkäufer einfach so das Tier zurück nimmt und noch dazu alle Kosten erstattet, daher müsstet Ihr schon überlegen, was Ihr mit dem Tier machen wollt. Tierheim? Behalten? Aussetzen? Nicht mehr zum Arzt und sterben lassen? Das mit dem Verkäufer kann und wird dauern. Für das Tier müsstet Ihr vorher Euch entscheiden.


Viele Grüße

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