Kündigung des Einstellvertrages ohne dass das Pferd dort steht

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
SarahLamour
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Einstellvertrages ohne dass das Pferd dort steht

Am Dienstag, den 27.8. habe ich mir einen Offenstall angeschaut und direkt an dem Tag zugesagt, dass ich den Platz gerne hätte. Für Freitag wurde der Termin zur Vertragsunterzeichnung gemacht. Die SB fragte, wann ich das Pferd bringe. Ich sagte, dass ich es zum September nicht schaffen werde, weil am 1.9. meine Ausbildung beginnt, mein Vater im Krankenhaus liegt (deshalb Unterzeichnung erst am Samstag, den 31.8.) und ich vorher ja auch noch den Tierarzt brauche, außerdem ist der alte Stall ntatürlich bis Oktober bezahlt. Sie hatte trotzdem den Vertrag ab 1.9. aufgesetzt und ich habe wieder gesagt, dass ich das nicht schaffe. Termin für den Umzug wurde dann auf 7.9. vereinbart, wieder mit meinem Einwand, dass es für mich zeitlich eng ist. Sie sagte, egal, sie lässt den Vertrag jetzt so, auf die eine Woche kommt es ja nicht an.
Nun ist es erwartungsgemäß so, dass ich den Termin am 7.9. zum Umzug nicht wahrnehmen kann. Leider und das ist natürlich ganz klar mein großer Fehler, habe ich Idiotin trotz meiner Bedenken trotzdem unterschrieben.
Nun habe ich die Sb gebeten, das Pferd erst am 3.10. zu holen, da ich dann 10 Tage Urlaub habe und genug Zeit. Jetzt möchte sie von mir die Leermiete für September, die ich natürlich ungern zahlen möchte, weil ich von Anfang gesagt habe, dass September für mich schlecht ist. Im Normalfall hat jeder Pferdehalter ja auch eine Kündigungsfrist, die bei mir wegfällt, weil mein Pferd aktuell bei einer Freundin steht. Ich habe sie also gebeten, den Vertrag auf 1.10. zu ändern, zumal sie mehrere Plätze frei hat und mit meinem Pferd ja auch noch gar keine Arbeit/Kosten etc angefallen sind. dies verneint sie leider und ich möchte mein Pferd da jetzt auch gar nicht mehr hinstellen, da mein Gefühl jetzt natürlich nicht mehr so gut ist und ich nicht mit so einer Vorbelastung starten. Jetzt zu meiner Frage: Kann ich den Vertrag, der jetzt 5 Tage alt ist, irgendwie außerordentlich kündigen, weil das Pferd ja nie dort gestanden hat? Oder gibt es in dem Fall die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages oä?
Danke für euren Rat.

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von SarahLamour):
ich möchte mein Pferd da jetzt auch gar nicht mehr hinstellen, da mein Gefühl jetzt natürlich nicht mehr so gut ist

Dein Gefühl wäre also besser bei jemanden der sich nicht an geschlossene Verträge zu halten pflegt?



Zitat (von SarahLamour):
Kann ich den Vertrag, der jetzt 5 Tage alt ist, irgendwie außerordentlich kündigen, weil das Pferd ja nie dort gestanden hat?

Sofern nichts in den vertraglichen Vereinbarungen steht, ist das kein Grund.



Zitat (von SarahLamour):
Oder gibt es in dem Fall die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages oä?

Gibt es. Ich sehe nur keinen Grund dafür, das der Vermieter so einen machen sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Außerordentlich sehe ich auch nicht. Ordentlich ja, mit der entsprechenden Kündigungsfrist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SarahLamour
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von SarahLamour):
ich möchte mein Pferd da jetzt auch gar nicht mehr hinstellen, da mein Gefühl jetzt natürlich nicht mehr so gut ist

Dein Gefühl wäre also besser bei jemanden der sich nicht an geschlossene Verträge zu halten ?

Das hat damit nichts zu tun. Natürlich ist es legitim, dass sie auf ihren Vertrag besteht und natürlich ist meine Schuld, dass ich ihn unterschrieben habe. Was ich schade finde ist, dass sie meine Situation kannte und ich ihr gesagt habe, dass ich nicht garantieren kann dass im September das Pferd kommt. Ich bat sie, das Datum zu ändern. Sie sagte "Ach, das lassen wir so, passt schon. Wir machen das schon." Naiverweise bin ich davon ausgegangen, dass ich erst bezahle bzw nur das bezahle, was das Pferd dort steht. Insofern empfinde ich das die Art und Weise als etwas unfair. Daher das schlechte Gefühl.

Danke für eure Antworten. Entspricht leider dem, was ich vermutet habe bzw eigentlich selber weiß.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Sofern man das Pferd dort nicht mehr einstellen will, kann man durchaus auf Konfrontation gehen.

Wenn Verbrauchsmaterial wie Einstreu, Futter etc. im Mietvertrag stünde, gäbe es die Möglichkeit einen Teil der Miete als "ersparte Aufwendungen" anzusehen, darauf hätte der Vermieter keinen Anspruch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen