Kündigung des Offenstalles

22. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Juls0104
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung des Offenstalles

Hallo, ich möchte ab 01.07 den Stall wechseln. Mein Pferd steht momentan in einem Offenstall (24h) draußen und sie kommen nur im Winter Nachts in die Box und tagsüber aufs Paddock. So, da ich aber gestern erst die Zusage von dem neuen stall erhalten habe und der Besitzerin von meinem momentanen stall erst gestern 'kündigen' konnte ist jetzt meine Frage, da sie meint, dass der Hof eine 1 monatige Kündigungsfrist hat (was ich vorher nicht mal gesagt bekommen habe, als ich an den Hof kam) muss ich jetzt noch die Miete für den nächsten Monat zahlen, obwohl ich nicht mehr da bin. Finde ich jetzt bisschen blöd, da wir weder einen schriftlichen noch richtig mündlichen Vertrag haben/hatten. Ich finanziere mir Mein pferd von meiner Ausbildungsvergütung und daher ist es für mich nicht tragbar den neuen stall und auch noch den alten stall (für keine Anwesenheit) zu bezahlen für Monat 7. Daher meine Frage, ob die jetzige Stallbesitzerin das Geld trotzdem verlangen kann.

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119944 Beiträge, 39804x hilfreich)

Was genau umfasst denn der Vertrag alles?

Ein Mietvertrag hätte eine 3 monatige Kündigungsfrist, ein Verwahrvertrag könnte recht kurzfristig (also bis zum 01.07) gekündigt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Juls0104
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Vertrag umfasst den Weidegang und im Winter eine Box, aber da es ja Sommer ist, ist es ja dann nur wegen der Koppel. Füttern müssen wir selber.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.611 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen