Kündigung des einstellervertrages

10. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
conny222
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung des einstellervertrages

Hallo, ich habe ein Problem mit dem Stallbesitzer, bei dem ich meine Pferde untergestellt habe.Es hat seinerzeit keinen schriftlichen Vertrag gegeben,obwohl ich widerholt darum gebeten habe. Der Stallbesitzer kommt seinen Pflichten aber nicht nach, die Boxen werden nicht ausgemistet, die Pferde kommen teilweise bei schönstem Wetter nicht heraus.Jetzt will ich die Pferde da weg holen, er will sie aber nicht herrausgeben,da noch nicht alles bezahlt ist.Kann mir jemand einen Rat geben ?
MfG Conny

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Das der Stallbesitzer die Pferde nur grundversorgt, hängt das vielleicht damit zusammen, dass Sie Boxenmiete schuldig sind?
In diesem Fall: Was erwarten Sie? Können Sie sich vorstellen, dass es Reitställe gibt, wo nicht nur die eingestallten Pferde- sondern auch die Betreiber von den Einkünften leben müssen?
Persönlich würde ich zwar nicht das Fehlverhalten der Besitzer an den Tieren auslassen - aber Verständnis habe ich schon!
Wenn sie sich keine Pferde leisten können (sind ja nicht nur die Einstallkosten), dann verkaufen Sie sie - und zahlen von dem Erlöß die Schulden. Im nächsten Stall wird es ja auch nicht besser.
Der Stallbesitzer kann Pfandrecht geltent machen, dies muß er Ihnen aber schriftlich mitteilen, und sich einen gerichtlichen Titel besorgen. (Die Kosten hierfür gehen zu Ihren Lasten)
Sparafucile

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#2
 Von 
conny222
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Es geht eigentlich nicht darum, daß ich Boxenmiete schuldig bin, sondern, daß ich nicht bereit war, länger den vollen Preis zu bezahlen. Ich habe in den Wintermonaten alle anfallenden Arbeiten wie Einstreuen, Füttern und Pferde raus- und reinholen selber machen müssen. ..Und das für alle Pferde dieses Stalles!!!

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#3
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Haben Sie diese Arbeiten auf Bitte od. Vorschlag des Stallbetreibers gemacht oder aus eigener Veranlassung?
Ist die >Preisminderung< für Ihre Pferde mit dem Betreiber abgesprochen, oder haben Sie aus eigener Veranlassung (und seit wann) gekürzt?
Gruß
Sparafucile

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#4
 Von 
conny222
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe am Anfang nur meine Pferde auf die Koppel gebracht, da hieß es, das ginge gar nicht, die anderen Pferde schlagen den Stall kaputt.Alle oder keiner. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, daß ich nicht den vollen Betrag zahle, wenn sich der Zustand nicht ändert und da hieß es, ja, das wäre dann eben so.In diesem Jahr bin ich die 4., die vom Hof gehen will. Alle Pferde sind jetzt im Stall eingeschlossen. Ich kann nicht mal schauen, ob sie auch Futter haben.Die Betreiberin dieses hofes ist die ganze Woche von morgens bis nachts abwesend.MfG Conny

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Sorry, aber vielleicht hätten Sie von Anfang an die Sache ein bischen ausführlicher darstellen sollen.
Seis drum:
Was der Stallbetreiber macht - so wie Sie es schildern geht natürlich auch nicht. Vereinbaren Sie einen Termin wann er anwesend ist, fahren sie mit einem Transporter zum Stall, stecken sie vorher Pferdepässe od. Besitzerkarte ein - und holen sie die Tiere ab. Wenn der Betreiber die Herausgabe verweigert, holen Sie die Polizei. Die wird dem Besitzer sagen, dass er die Tiere herausgeben muß. Die Beamten können nicht prüfen wer Recht hat, Ihnen aber helfen, Ihr Eigentum sicher zu stellen.
Die zweite Möglichkeit ist, dass sie sich eine einstweilige Verfügung beim örtlichen Amtsgericht holen (geht über Rechtsantragsstelle) und mit dieser und einem Gerichtsvollzieher die Pferde abholen.
Dann sollten sie auch mal darüber nachdenken, den Amtsveterinär bzw. das Ordnungsamt zu verständigen.
Alles Gute.
Gruß
Sparafucile

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#6
 Von 
conny222
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Hilfe, ich hoffe es klappt.
Gruß
Conny

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