Hallo Zusammen !
Gestern wurde mein Hund von einem anderen Hund in einem Park gebissen. Beide Hunde waren nicht angeleint, obwohl dort eine Anleinpflicht besteht. Der andere Hund ist dafür bekannt, dass er auf Weibchen aggresiv reagiert. Als mein Hund ca. 10 Meter von mir entfernt war, kam der andere Hund aus ca. 30 Metern Entfernung auf meinen Hund zugerannt. Dem Halter ist bekannt, dass sein Hund auf meinen aggressiv reagiert. Er hatte ihn aber nicht angeleint, als er meinen sah.
Ich konnte den fremden Hund in die Flucht schlagen, indem ich meine Leine auf ihn geworfen habe. Es entstand bei meinem Hund eine Bissverletzung und Tierarztkosten in Höhe von 60 Euro. Der andere Hund ist unverletzt. Der Halter weigerte sich heute die Rechnung zu bezahlen und gibt jetzt an, dass die Verletzung nicht von seinem Hund ist. Ich habe leider nur Zeugen, die 50 Meter entfernt standen.
Frage:
1. Spielt es für eine
für eine erfolgreiche Klage eine Rolle, dass beide Hunde nicht angeleint waren ? Meiner hat sich schließlich nicht aggressiv verhalten und sich sofort unterworfen.
2. Macht es Sinn, dass meine Freundin (eigentliche Besitzerin) als Klägerin auftritt und den Halter verklagt, damit er keinen Zeugenstatus bei der Verhandlung hat ? Ich war zwar beim TA aber sie muss es ja schließlich bezahlen.
Und wenn ein Anwalt aus Oberhausen hier ist, kann er sich gerne melden...
Danke...
-- Editiert von userdream am 25.11.2006 14:40:46
Mein Hund wurde gebissen - beide Hunde nicht angeleint waren?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Klagen würde ich nicht, da Anleinpflicht bestand und keiner der Hunde angeleint war. Also trifft dich eine Mitschuld. Was anderes wäre es gewesen, wenn dein Hund angeleint gewesen wäre und er trotzalledem angegriffen worden wäre.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Ist das jetzt eine eigene Meinung oder fundiertes Fachwissen ? Selbst wenn ein friedlicher Hund angeleint ist, kann er von einem freilaufenden Hund angefallen werden. Demnach spielt es für die Beurteilung doch meiner Meinung nach keine Rolle, ob mein Hund angeleint ist.
Oder gilt die Tierhalterhaftung dann nicht ? Kann ich mit einem nichtangelinten Hund dann machen was ich will ? Das wäre bedenklich...
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meine EIGENE Meinung: ja, es spielt sehr wohl eine Rolle, wenn Euer Hund nicht angeleint war!
Übrigens: fundiertes Fachwissen gibt's bei jedem guten Anwalt und kostet GELD .
Habt Ihr schon mal überlegt, was eine Klage (mit ungewissem Ausgang) kostet? Da sind die 60 EUR wohl eher 'Peanuts' .
ich kann Dir leider keine rechtliche Auskunft geben, da ich im Moment dasselbe Problem habe. Mein Rüde wird von einem anderen Rüden ständig attackiert, ob meiner jetzt angeleint ist oder nicht und Herrchen macht da auch nichts. Ich trage jetzt immer Pfefferspray bei mir und sollte so etwas noch mal passieren, hätte ich kein Problem damit, den anderen Hund zu besprühen, damit meiner erst gar nicht gebissen wird.
Löni: Wenn es Deine EIGENE Meinung ist, aber Du eigentlich keine Ahnung hast, warum soll es dann eine Rolle spielen, ob mein Hund angeleint war ? Du weisst es doch garnicht. Beim Anwalt bin ich nächste Woche, aber ich wollte hier eigentlich eigene Erfahrungen haben. Denn es kommt schonmal vor, dass ein Anwalt nicht alle Urteile zu einem Thema kennt und nicht über alle Tricks bescheid weiß. Sorry, aber Meinungen helfen mir nicht weiter, sonst hätte ich meine Oma gefragt und nicht in einem Fach Forum geschrieben.
-- Editiert von userdream am 27.11.2006 19:48:42
Hättest Du Deinen Blick mal nach oben gerichtet (auf die Forumsregeln) hättest Du folgendes lesen können:
'Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.'
Du machst hier die, die ihre Meinungen schreiben, blöd an und willst am besten auch noch Urteile (vielleicht noch mit Aktenzeichen;)) genannt haben...
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