Mein Hund wurde von Kampfhund gebissen - wer zahlt Tierarztkosten?

28. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Iris123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Hund wurde von Kampfhund gebissen - wer zahlt Tierarztkosten?

Ich brauche euren Rat:
mein Hund war 1 Woche bei einem Freund im Urlaub, weil wir selber weg waren. Der Freund wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Der Sohn meines Freundes lies meinen Hund aus der Wohnungstür(nicht die Haustüre) raus um mit ihm Gassi zu gehen. In diesem Augenblick öffnete sich die Haustüre und ein Besuch kam mit seinem Kampfhund unangeleint ins Haus. Mein Hund raste genau auf die Haustüre zu die 2 Hunde trafen sich und der Kampfhund biss meinen Hund in den Hals. Der Kampfhund erhielt massive Schläge von seinem Besitzer. Mein Hund musste zum Tierarzt, die Rechnung beträgt sich bis jetzt um die 600 Euro!!(da sich die Bisswunden entzündet haben) Der Besitzer wehrt sich die TA-Kosten 100% zu übernehmen, er will nur 50% bezahlen, weil er sagt unser Hund sei auch nicht angeleint gewesen und seinem entgegengerannt. Unser Hund ist ein Westi-Mischling.
Auch hat er keine Hundehaftplicht, er behauptet es gäbe für diese Hunde keine.
Wir haben diesen Fall jetzt der Polizei Abteilung Hundestaffel gemeldet. Nur für die Kosten können die mir nicht helfen, da es eine Zivilklage sei und dafür sind die nicht zuständig.
Nun wissen wir nicht ob wir zu einem Anwalt sollen (haben kein Rechtschutz) da dieser auch Geld möchte und mit den 50% zufrieden sein sollen.
Was meint Ihr??

Danke
Iris

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 201x hilfreich)

Da dein Hund nicht angeleint war, trägst du in der Tat eine Teilschuld...in welchem Bundesland lebt ihr? Zumindest in NRW isdt eine Haftpflicht für Sokas vorgeschreiben. Ja, die gibt es. Aber beschimpfe btite nicht solche HUnde als Kampfhunde, dass sind sie nämlich keineswegs.

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#2
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

ich denke du wirst in der tat mit 50% zufrieden sein müssen.
leitet sich aus der allgemeinen tiergefahr ab.

hatte auch schon einen beißvorfall, allerdings war meiner der beißer an der kurzen leine und der gebissene ein unangeleinter hund der nicht auf herrchen hörte und auf meinen zugeschossen ist.
ende vom lied war ein halb abgerissenes ohr, tierklinik, vereiterung etc.. da hat meine versicherung sogar nur 30 oder 40% getragen,weil mein hund ja angeleint war.

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo @Urmelienchen,

wie hätte die Versicherung reagiert, wenn du deinen Hund beim Heranlaufen des anderen Hundes, abgeleint hättest? Das Ableinen hätte u.U. eine Rauferei verhindern können, da die Hunde sich ja dann unabhängig vom Hundeführer beschnuppern können und es meist wesentlicher seltener zu Raufereien kommt. Hat sich diesbezüglich die Versicherung geäußert? Würde mich mal interessieren.

Danke!




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#4
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

nein, hab ich auch nicht nach gefragt.

zum damaligen zeitpunkt wäre es völlig gleich gewesen ob an der leine oder ohne leine, mein monster hat alles gebissen...deshalb hatte ich ihn ja an der leine.

nach schwerer krankheit ist er mitlerweile mit allen verträglich (weiß der geier wieso), trägt aber trotzdem zur sichheit maulkorb, auch wenn er frei läuft.

lg

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Mir ist rätselhaft wieso hier immer so leicht ein 50 %iges Mitverschulden unterstellt wird.

In einer Stadt hat ein Hund nicht zu beißen, nur weil ihm ein Mensch oder anderer Hund zu nahe kommt. Und dies gilt ohne jede Ausnahme.

Ein solcher Hund muss ein Maulkorb tragen.

Selbst wenn man die fehlende Leine als Mitverschuldeneinwand gelten lässt, kann dies keine 50%ige Mithaftung an den Verletzungen begründen (zumal der Kampfhund auch keine Leine hatte).

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