Mieterhöhung Pferde-Einstellvertrag und Wegfall Vertragsbestandteil

1. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
ninija1971
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung Pferde-Einstellvertrag und Wegfall Vertragsbestandteil

Unser Stallbetreiber wird die Miete zum 01.01.2005 von 215 Euro auf 235 Euro erhöhen. Ich gehe davon aus, dass dies im Rahmen liegt und wir dagegen nicht unternehmen können, oder?

Weiterhin will er die vertraglich vereinbarte Gabe der Wurmkuren ab dem 01.01.2005 streichen, so dass die Einsteller diese künftig selbst zu zahlen haben (entspricht einen Jahresbetrag von 45,00 Euro).

Auf der Anlage werden drei verschiedene Arten von Unterkünften angeboten: Innenboxen, Paddockboxen und große Offenstallanlagen. Die Preise waren bisher die gleichen. Nun will der Betreiber Staffelpreise einführen (an sich in Ordnung), allerdings setzt er die Paddockboxen und die Offenstallanlage preislich gleich, obwohl die Nutzfläche (um die es hier ja wohl geht) im Offenstall wesentlich größer ist. Ist dies rechtes, oder sollten wir darauf drängen, dass hier nochmals eine Abstufung zwischen Paddockbox und Offenstall gemacht wird?

Eine schriftliche Information über die neuen Einstellpreise liegen bis heute (01.012.2004) noch nicht allen Einstellern vor. Ist daher eine Preiserhöhung zum 01.01.2005 wirksam oder muss der Betreiber eine Frist zur Ankündigung einhalten?

Ganz herzlichen Dank für Ihre Antworten!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Eine Vertragsänderung hat schriftlich mit einer Vorlaufzeit von m.W. 3 Monaten zu erfolgen. Wenn euer Stallbetreiber die Miete erhöhen möchte, hat er euch das 3 Monate vorher dementsprechend schriftlich mitzuteilen - eine mündliche Ankündigung ist hier nicht ausreichend. Die Preise für die unterschiedlichen Haltungen kann der Stallbetreiber ansetzen, wie er möchte - ihr könntet ihn höchstens darauf aufmerksam machen, dass ihr damit nicht einverstanden seid - ebenfalls schriftlich. Das die Wurmkur nicht übernommen wird, ist m.E. normal, da diese Kosten eigentlich KEIN Stallbetreiber übernimmt, sondern grundsätzlich der Pferdehalter.

Habt ihr übrigens einen schriftlichen Einstellvertrag?

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
ninija1971
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wir haben einen schriftlichen Vertrag und seit 9 Jahren ist die Wurmkur vertraglich inkludiert. Ich weiß, dass das nicht üblich ist. Dennoch sollte er doch hier auch eine Ankündigungsfrist einhalten, oder? Wenn nicht sogar einen neuen Vertrag mit uns abschließen, denn egal ob üblich oder nicht, es ist bei uns Vertragsbestandteil.

Übrigens wurde mir die Erhöhung zum 01.01.05 heute am 02.12.04 schriftlich mitgeteilt. Unter Einhaltung der Frist wäre diese dann erst zum 01.03.05 wirksam?!

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#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

M.E. schon - schließlich muss der Stallbetreiber euch die Chance geben, u.U. etwas neues zu suchen. 4 Wochen sind definitiv zu wenig, da ihr da ja noch nicht einmal die Kündigungsfrist einhalten könntet.

Allerdings geben solch gravierende Vertragsänderungen euch die Möglichkeit, auch fristlos zu kündigen.

Dass die Steuern für pferdewirtschaftliche Betriebe erhöht werden, steht bereits seit mehreren Monaten fest. Euer VM ist da reichlich spät dran. Ihr könnt rechtlich auf jeden fall Einspruch einlegen - und die Erhöhung dürfte m.E. auch erst zum 01.03.2005 greifen.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich wegen knapp € 300.-- im Jahr einen Aufstand anzetteln möchte, wenn dein Pferd ansonsten gut versorgt ist und sich wohlfühlt! Auch der VM hat nämlich das Recht, zu kündigen, bzw. seinen Stall ganz zu schliessen, weil er unwirtschaftlich ist!

Überleg mal - es handelt sich "nur" um knapp € 25.-- im Monat insgesamt!

LG
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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