Muss Katze leider abgeben - rechtliche Frage

21. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 109x hilfreich)
Muss Katze leider abgeben - rechtliche Frage

Hallo,
ich habe vor ca. 3 Monaten eine junge, dynamische Katze von einer Bekannten übernommen. Laut Angaben meiner Bekannten soll sie dort vom Kater immer ziemlich verprügelt worden sein. Da ich bei sowas immer zu schnell reagiere ohne nachzudenken, hab ich gesagt, ich nehme sie. Habe 2 ältere Katzendamen und dacht, da bekomm ich eine 3. auch noch durch.

Jetzt hat sich die Lage aber soweit zugespitzt (Prügeleien, Verletzungen, weil die Neue einfach sehr, sehr aktiv ist) und ich muss sie schweren Herzens abgeben. Meine 2 älteren Damen sitzen aus Angst fast nur noch im Kleiderschrank :-(

Die Übergabe erfolgte ziemlich formlos. Meine Bekannte erzählte mir von der Katze und dass sie ein neues Zuhause sucht und ich hab ja gesagt. Dann brachte sie sie mir. Neben einer Decke, einer Kuschelhöhle und einem Kratzbaum hat sie mir auch den Impfpass übergeben, in dem sie aber noch drin steht. Weiterhin sagte sie mir, dass sie ihr zugelaufen ist.

Nun endlich zu meiner Frage: Muss ich meine Bekannte fragen, ob ich die Katze abgeben darf? Oder kann ich das frei entscheiden?

Und bitte, bitte keine Vorwürfe oder Vorhaltungen. Ich sitze hier und heule seit 2 Tagen, weil mir die 3 so leid tun. Und ja, es war meine Schuld, weil ich nicht drüber nachgedacht habe, sondern nur einer kleinen süßen Mieze helfen wollte.

LG

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

das kannst du selber entscheiden. Ich würde es aber trotzdem mitteilen, macht man halt so (wenn die es nicht versteht wer denn dann? Sie hat die Katze doch selber verstoßen).

Viel wichtiger ist aber, den neuen Besitzer auf den Mangel hinzuweisen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo Stefan,

vielen Dank. Hab ihr es eben mitgeteilt und sie will auch mit helfen, die Miez zu vermitteln.

Aber welchen Mangel meinst Du? Dass sie mit ihren jungen Jahren sehr lebhaft ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich hatte das "Mangel" ja extra kursiv formatiert (auch weil ich bei Tieren nicht von Mängeln sprechen möchte); war halt salopp formuliert.

Aber ja, natürlich dass die Katze sehr lebhaft ist, es hat sich jetzt ja schon zweimal herausgestellt, dass das ein Problem ist. Daher würde ich damit offen umgehen, einfach weil es fair ist (hat die Vorbesitzerin bei dir ja auch gemacht).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 109x hilfreich)

Ach, so meintest Du das. Okay! Natürlich bin ich ehrlich. Es bringt ja nichts, wenn ich die Taschen volllüge und die Katze dann aus falschen Fakten genommen wird. Sie soll es ja dann gut haben!

Mit der Vorbesitzerin ist alles abgestimmt und wir suchen nun gemeinsam nach einem schönen Zuhause.

Vielen Dank :-)

Signatur:

"Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir Was" sondern bei "So ist es"!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.898 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen