Nachbar bringt fremde Katze in Tierklinik

12. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
mr.sultan300
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar bringt fremde Katze in Tierklinik

Hallo zusammen,

ich bitte dringen um eure Hilfe.

Ich habe einen guten Freund. Dieser hat 2 Katzen (in einem Haus) die auch draußen herumlaufen dürfen. Vor ca. 1 Woche kam eine der Katzen nicht Abends/ in der Nacht zu ihm zurück und am nächsten Tag fragte er einen Nachbarn auf der Straße. Dieser hat gesagt, dass eine andere Nachbarin die Katze habe. Daraufhin ist er zu der Nachbarin hingegangen und diese behauptete, dass sie die Katze gesehen habe und diese nicht gut ausssah, aber dass die Katze nicht bei Ihr sei.
Nach kurzer Zeit kam die Nachbarin zu meinem Freund und sagte, dass die Katze doch bei ihr sei und es der Katze nicht sehr gut geht.
Die Nachbarin brachte die Katze in eine Tierklinik. Die Kosten belaufen sich auf ca. 300 €.
Sie brachte die Katze ohne das Einverständnis meines Freundes zur Tierklinik und er soll jetzt die Rechnung bezahlen. Leider verdient er nicht gut und kann sich das nicht leisten.

Muss er es bezahlen? Oder wer haften nun dafür?

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14 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Wenn das wirklich nötige Kosten waren



... könnte dann nicht GoA vorliegen?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Schau mal im BGB unter dem Stichwort "GOA" - Geschäftsführung ohne Auftrag nach. Wenn die Katze die Behandlung benötigte, ich denke, dann war das okay.

Ging es denn nun der Katze wirklich schlecht? Bei 300 € Tierarztkosten spricht ja vieles dafür. Warum hat er nicht selbst was unternommen?

Mal ganz klar ausgedrückt: wer sich Tiere hält, der muss sie sich auch leisten können.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

quote:
Wenn das wirklich nötige Kosten waren, würde ich das bezahlen.

das wäre völliger unsinn, weil der halter keine auffälligkeiten festgestellt hat die einen ta-besuch gerecht fertigt hätten. wenn die liebe nachbarin oder sonstige selbsternannte "tierschützer" glaubt dem tier geht es so schlecht es muß unbedingt in behandlung, hätte sie dem besitzer vorher informieren müssen und dessen einverständniss
verlangen sollen.
ich kann auch nicht einfach einen lahmenden hund von der straße weg fangen um ihm beim ta eine hüftprotehse einsetzen zu lassen.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Ich würde mit dem behandelten TA sprechen.
Wenn es tatsächlich ein Notfall war - würde ich ohne zucken zahlen. Bei anderem müsste ich es mir schwer überlegen.
Denn auf der einen Seite finde ich schon gut, wenn jemand ein verletztes Tier findet und sich seiner annimmt. Und nicht jeder ist nun mal geben a)die schwere der Verletzung richtig zu erkennen b)automatisch dann auch das Richtige zu tun (wie z.B. den Besitzer zu informieren).
Auf der andere Seite gibt es auch genug die sowas für ihr eigenes Ego (Tierschützer spielen oder dem verhassten Nachbar eins auszuwischen) nutzen.


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Also erstes würde ich eine Anzeige wegen Diebstahl erstatten. Dann wegen "Sachbeschädigung" bzw. "Tierquälerei" und davon ausgehen das Tierschützerin den Schaden erst verursacht hat und dann auf deine Kosten reparieren lies.

Dann lass man den Staatsanwalt ermitteln und etwas Druck aufbauen.

Der Tierarzt soll sich an seinen Auftraggeber wenden, der soll dann wenn er meint dich verklagen.

War das Tier akut verletzt, sieht es anders aus. aber alles andere hätte man dir überlassen können, zumal die ja greifbar warst

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Die Katze ist nicht gestohlen worden. Es bestand keine Zueignungsabsicht. Katzen sind auch keine Sachen, da schaust Du mal in 90a BGB.

Und 300 € Behandlungskosten bei einer Katze, das ist schon gewaltig! Dann war da auch was Gewaltiges. Ich bin selbst Katzenhalter (nehme seit vielen Jahren nur alte oder kranke Katzen, die niemand mehr will) und kenne die Preislisten der Tierärzte recht genau.

Was mich stutzig macht, ist dass der Katzenhalter sich die 300 € Tierarztkosten nicht leisten kann. Da liegt doch der Verdacht nahe, dass er mit der kranken Katze aus Kostengründen eben nicht zum Tierarzt gegangen ist. Es ist doch völlig lebensfremd, dass jemand durch die Straßen geht, fremde gesunde Katzen einfängt, diese in eine Tierklinik bringt, die Tierklinik dann eine nicht erforderliche Operation für 300 € durchführt.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Klar bestand eine Zueignungsabsicht. Sie hat die Katze gefangen um sie nach Ihren Wünschen behandelt zu lassen, statt dies dem Besitzer zu überlassen der nach dem Tier sogar fragte.

Die Frage ist: war die Behandlung so akut das man den Eigentümer nicht hätte informieren können. Hier wurde die Katze genau zu diesem Zweck gefangen.

Der Eigentümer hätte auch entscheiden können das Tier zu erlösen.

300 Euro sind normal. In Stuttgart fängt die Tierrettung Tiere die dann in Zusammenarbeit mit dem Tierheim erst du die halbe Stadt gefahren werden um dann von einem speziellen Tierarzt behandelt zu werden. Das der nicht billig ist scheint System, wer würde sich denn weigern wenn er sonst das Tier nicht bekommt und natürlich beim "Unterschreiben" die horrenden Tieraztkosten noch "unbekannt" sind.

Tiere sind in D das große Geschäft, oder warum kostet ein altes Mischlingstier im Tierheim mehr "Schutzgebühr" als aus dem Polenmarkt der Rassehund (die nicht alle krank sein müssen).

Ein Tierheim ohne Tiere bringt kein Geld ein :-)

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2x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Katzen sind auch keine Sachen, da schaust Du mal in 90a BGB.


Satz 3 hast du aber gelesen? ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Tier sind auch keine Sachen
Nein, wir nennen Sie ab sofort einfach anders, das ist netter

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Es gibt bei Tierärzten ähnlich wie bei "Menschenärzten" eine Gebührenordnung, die einzuhalten ist. Aus der Rechnung erkennt der Katzeninhaber, was da gemacht worden ist, kann das überprüfen.

Und Satz 3 habe ich selbstverständlich gelesen. Das stellt eine Querverbindung her für gewisse Voraussetzungen. Der Jurist nennt das "unwiderlegbare Vermutung."

Nur, über all das wird ja nicht geschrieben. Nämlich, ob die Katze krank war, oder nicht. Nur darüber, dass der Eigentümer die Rechnung nicht bezahlen kann.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Gebührenordnung, die einzuhalten ist


3 Röntgen, 1 Sono, das Blut im eigenen Labor, Urin und Kot Untersuchung. Ist ja keiner da er "Nein" sagt.
Da kann ein Arzt so richtig aus dem vollem Schöpfen.

Die Frage ist nicht ob die Katze krank war. Die Frage ist ob es nötig war, sofort zu handeln, vor allen da der Besitzer bekannt war.

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