Nachbar eignet sich unsere Katze an

28. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)
Nachbar eignet sich unsere Katze an

Hallo!
Haben jetzt schon seit über einem halben Jahr Probleme mit unserem Nachbar.
Wohnen jetzt seit 3 Jahren hier und haben unsere 7 Jährige Katze, die Freigänger ist, hier unbesorgt rumlaufen lassen. Sie kam jeden Tag mehrmals heim zum fressen und hat auch gerne Zeit mit uns verbracht. Nun war sie im Sommer plötzlich 2 Wochen verschwunden. Wir haben sie gesucht und auch ne Anzeige reingestellt mit Katze vermisst. Dann plötzlich kam ein Nachbar auf uns zu, der ein Haus weiter wohnt und meinte "ja ihre Katze wohnt jetzt bei mir"

Ich bin aus allen Wolken gefallen und hab gefragt was er damit meint. Er sagte, ja wir hätten die Katze ja immer rausgeschmissen und sie durfte nie rein und er hätte sie bei sich aufgenommen und hat alles für sie gekauft. Ich bin dann richtig sauer geworden und habe ihm eine Ansage gemacht. Vorallem weil er wusste, dass es unsere Katze ist, mit welchem Recht er bitteschön sich dann unsere Katze aneignet, anstatt vorher überhaupt mal ein Gespräch zu suchen und uns zu informieren, dass er unsere Katze hat.
Es geht sogar soweit, dass er unserer Katze das Halsband abgeschnitten hat und ihr auch einen anderen Namen gegeben hat und uns gebeten hat, sie nur noch mit diesem Namen anzusprechen.

Mehrere Beschwerden bei der Polizei haben nix gebracht. Sie sagen Katze ist Freigänger und man muss sie dann halt einsperren, wenn man nicht will, dass andere sie füttern. Nur bleibt es ja nicht beim füttern!

Heute ist meine Katze wieder seit 2 Tagen weg, weder draußen noch sonstwo zu finden, obwohl sie die letzten Wochen jeden Tag hier war. Ich bin mit meinen Nerven am Ende. 7 Jahre lang hat sie uns immer treu begleitet und nun kommt einer daher und meint ihm gehört jetzt meine Katze?!

Muss ich das wirklich so akzeptieren oder habe ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten ihm zu verbieten, die Katze bei sich einzusperren?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Wenn die Katze sich entscheidet lieber wo anders zu wohnen ist das deren Entscheidung.

Was man dem Nachbarn aber untersagen kann (z.B. mittels einstweiliger Verfügung / Unterlassungsklage) ist das Halsband zu entfernen, sie zu füttern oder sie einzusperren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3015x hilfreich)

Zitat (von Aining):
Muss ich das wirklich so akzeptieren oder habe ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten ihm zu verbieten, die Katze bei sich einzusperren?


Gegenfrage: woher weist Du, dass der Nachbar die Katze einsperrt.

Für mich klingt es allerdings geprägt durch eigene Erfahrung erstmal so, dass sich die Katze eine weitere Futterstelle gesichert hat.

Freigängerkatzen haben schon mal die Neigung den eigenen Aufenthaltsort ohne Absprache mit Frauchen zu verlegen.

Berry

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41166 Beiträge, 14500x hilfreich)

Freigänger haben durchaus externe "Bratkartoffelverhältnisse." Ich kenne einen Kater, der beglückte drei Familien, und jede glaubte, der Kater sei nur ihrer. Es ist also schwierig. Jedenfalls dürfen die Nachbarn ihn nicht einsperren. Alles andere wird schwierig.

wirdwerden

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#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 941x hilfreich)

Ich denke, es dürfte schwierig werden zu beweisen, dass der Nachbar die Katze einsperrt. Es kann ja durchaus sein, dass die Katze von sich aus bei ihm bleibt.

Wer weiß, bei wem sonst noch Eure Katze hin und wieder wohnt. Fremde Katzen darf man nicht einsperren. Man ist aber auch nicht verpflichtet, sie zu verjagen.

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Fremde Katzen darf man nicht einsperren.

Stimmt, aber man darf durchaus die Türen verschließen wenn es notwendig ist - auch wenn die Katze dann noch drin wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 941x hilfreich)

Klar.
Unter einsperren versteh ich jetzt:gar nicht mehr rauslassen

Wenn es 22:00 ist und die Katze noch gemütlich auf dem Sofa schlummert, geh ich ins Bett und lass sicher nicht die Fenster auf.

Eine Freigängerkatze fordert doch auch ihren Freigang. Einsperren wär, sie drin zu halten, obwohl sie maunzt und an den Türen kratzt

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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