Nachbar geht mit Katze trotz Notfall nicht zum Tierarzt! Was kann man machen?

24. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
creed71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachbar geht mit Katze trotz Notfall nicht zum Tierarzt! Was kann man machen?

Hallo Zusammen :-)

Einer unserer Nachbarn hat eine Katze. Er hält sie nur als "Draussen-Katze" und lässt sie auch nie in sein Haus. (Sie hat einen Platz in seinem ungeheizten Schuppen) Immer wenn es kalt und ungemütlich kommt sie zu uns uns kriegt hier Tierasyl, Futter, Wärme und Streicheleinheiten.

Jetzt seit 2 Tagen röchelt die Katze beim Schlucken und es sieht sehr stark aus als würde ihr etwas im Hals stecken. Ich habe den Nachbarn bereits angesprochen. Er geht jedoch einfach nicht mit dem Tier zum Tierarzt weil er anscheinend glaubt es wäre nix schlimmes. Da wir jahrelang Katzen hatten und auch schon viele Krankheiten kennenlernen mussten sind wir zumindest so sachkundig das wir sicher sind das dieses Tier zu einem Tierarzt muss.

Was kann man da machen? Gibt es eine Art gesetzliche Verpflichtung dem Tier medizinische Hilfe zukommen zu lassen? Kann man so einen Fall irgendwo melden um ihn zu zwingen dem Tier zu helfen?

Wir haben es Kohle-Mässig leider nicht so dicke, aber wenn gar nix geht würden wir auch selbst mit dem Tier einfach zum Tierarzt gehen. Das Tier hat übrigens ein Halsband und ist registriert.

Schon jetzt Danke für evtl. Ratschläge.

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29 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von creed71):
Was kann man da machen?
Wenn es der Eigentümer nicht möchte und ihr das Geld nicht ausgeben könnt: Nix
So ist das im Tierreich, Tiere werden krank und können nicht zu einem Arzt gehen. Das ist nun einmal so in der Natur.

-- Editiert von micbu am 24.10.2016 11:27

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie können das Tier auch selbst zum TA bringen. Rufen SIe doch einfach mal eine TS ORGA an, es gibt in fast jeder Stadt schon eine Katzenhilfe o.ä. und fragen da nach, was man am Besten tun kann, ich verstehe, dass Sie das Tier nicht leiden lassen möchten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von creed71):
Was kann man da machen?
Wenn es der Eigentümer nicht möchte und ihr das Geld nicht ausgeben könnt: Nix
So ist das im Tierreich, Tiere werden krank und können nicht zu einem Arzt gehen. Das ist nun einmal so in der Natur.

-- Editiert von micbu am 24.10.2016 11:27


Dir ist schon klar, dass du hier Mist schreibst?! :bang:

Das ist schlichtweg Tierquälerei. Und kann zu Bußgeld zumindest führen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Wendet euch doch bitte an den Amtstierarzt.
Der macht dem Nachbarn ganz schnell Beine. Der darf das Tier nicht einfach leiden lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von creed71):
Was kann man da machen?
Wenn es der Eigentümer nicht möchte und ihr das Geld nicht ausgeben könnt: Nix
So ist das im Tierreich, Tiere werden krank und können nicht zu einem Arzt gehen. Das ist nun einmal so in der Natur.

-- Editiert von micbu am 24.10.2016 11:27


Doch, da kann man ein Haltungsverbot verhängen und dem Herrn das Tier abnehmen.
Tierschutzgesetz sagt Dir nichts, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Dann geht doch mit dem Tier als "krankem Fundtier" zum Tierheim. Wenn es wirklich so dramatisch ist.

Aber für mich klingt das so, als würde man hier nur dem Nachbarn was vorschreiben wollen. Soll Leute geben, die nicht bei jedem Niesen mit dem Tier zum Arzt rennen und die werden dann trotzdem 18. So ein schrecklicher Notfall, den der böse Nachbar nicht behandelt, kann es ja wohl nicht sein, wenn das Tier immer noch putzmunter die Nachbarschaft durchstreift und nur ab und zu mal röchelt. Selbst mit einem Kind muss ich nicht zum Arzt, wenn es mal zwei Tage hustet und der Nachbar sich einbildet: das ist bestimmt Keuchhusten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
creed71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke herzlich für die hilfreichen Antworten. Das Tier schleppt sich mittlerweile tatsächlich nur noch durch die Gegend und baut merklich ab. Wir gehen jetzt für eine Untersuchung auf eigene Kosten zum Tierarzt und lassen das fachlich diagnostizieren und dann gehe ich damit nochmal zum Nachbarn und versuche ihn zu überzeugen endlich zu handeln.

@Yogi: Er ist sicher nicht "böse"..... Halt nur ein verantwortungsloses ********* der sein Tier leiden lässt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Wir gehen jetzt für eine Untersuchung auf eigene Kosten zum Tierarzt


Das ist klasse von euch!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von creed71):
Ich danke herzlich für die hilfreichen Antworten. Das Tier schleppt sich mittlerweile tatsächlich nur noch durch die Gegend und baut merklich ab. Wir gehen jetzt für eine Untersuchung auf eigene Kosten zum Tierarzt und lassen das fachlich diagnostizieren und dann gehe ich damit nochmal zum Nachbarn und versuche ihn zu überzeugen endlich zu handeln.

@Yogi: Er ist sicher nicht "böse"..... Halt nur ein verantwortungsloses ********* der sein Tier leiden lässt.


Das finde ich toll! Ich glaube nicht, dass der Halter verantwortungslos ist, er hat wahrscheinlich einen anderen Bezug zu Tieren, das sollte man nicht verurteilen, wie viele Tiere werden in Massenhaltung gehalten unter widerlichsten Umständen und unter den Augen von "AmtsTierärzten" gehalten. Wenn man wirklich helfen will, dann muss man ohne Vorurteile und Vorwürfe an den Halter gerhen und langsam versuchen seine Einstellung zu ändern. In seinne Augen hat er die Katze wahrscheinlich auch nicht "gehalten" im Sinne von Tierhaltung, sondern er hat sie nicht von seinem Grundstück verjagt, dafür hat sie ihm die Mäuse u.ä. fern gehalten. Das ist in Deutschland gar nicht so untypisch, wenn man mal von den verwöhnten Großstadtkatzen absieht.

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#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von creed71):
Ich danke herzlich für die hilfreichen Antworten. Das Tier schleppt sich mittlerweile tatsächlich nur noch durch die Gegend und baut merklich ab. Wir gehen jetzt für eine Untersuchung auf eigene Kosten zum Tierarzt und lassen das fachlich diagnostizieren und dann gehe ich damit nochmal zum Nachbarn und versuche ihn zu überzeugen endlich zu handeln.

@Yogi: Er ist sicher nicht "böse"..... Halt nur ein verantwortungsloses ********* der sein Tier leiden lässt.


Das finde ich toll! Ich glaube nicht, dass der Halter verantwortungslos ist, er hat wahrscheinlich einen anderen Bezug zu Tieren, das sollte man nicht verurteilen, wie viele Tiere werden in Massenhaltung gehalten unter widerlichsten Umständen und unter den Augen von "AmtsTierärzten" gehalten. Wenn man wirklich helfen will, dann muss man ohne Vorurteile und Vorwürfe an den Halter gerhen und langsam versuchen seine Einstellung zu ändern. In seinne Augen hat er die Katze wahrscheinlich auch nicht "gehalten" im Sinne von Tierhaltung, sondern er hat sie nicht von seinem Grundstück verjagt, dafür hat sie ihm die Mäuse u.ä. fern gehalten. Das ist in Deutschland gar nicht so untypisch, wenn man mal von den verwöhnten Großstadtkatzen absieht.


Ich sehe das anders. Gehört mir ein Tier, dann hat man auch eine Verantwortung. Das Beispiel der Massenhaltung ist Übrigens das übliche Totschlagargument. Wenn man dagegen ist, kann man durchaus was dagegen machen:

1.: kein Fleisch essen.
2.: Bio oder den örtlichen Bauern kennen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nun ja, wenn der Eigentümer aber seiner Verantwortung nicht nachkommt, dann ist es doch lobenswert, wenn es jemand anderes tut. Und das Katzenelend in Deutschland zeigt doch, dass wir letztlich nur schnell, selbstlos helfen können. Von Umerziehung, da haben dann Katzen was von, die etwa in 20 Jahren leben. Das eine schliesst ja das andere nicht aus.

wirdwerden
(die seit Jahren Katzen aus dem Tierheim holt, die keiner mehr will, weil alt, krank .....)

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Das ist schlichtweg Tierquälerei. Und kann zu Bußgeld zumindest führen.
Daß das Unsinn ist, ist dir schon klar? Der Natur ihren freien Lauf zu lassen ist keine Tierquälerei. Auch wenn ich das Verhalten des Besitzers nicht gut finde, so ist es noch lange nichts was rechtlich gesehen in irgendeiner Weise eine Tierquälerei sein könnte. Beleg doch bitte mal deine Meinung.
Es gibt nicht einen einzigen § im TierSchG der fordert, dass Erkrankungen von Tieren behandelt werden müssen!


-- Editiert von micbu am 25.10.2016 10:43

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, wenn der Eigentümer aber seiner Verantwortung nicht nachkommt, dann ist es doch lobenswert, wenn es jemand anderes tut. Und das Katzenelend in Deutschland zeigt doch, dass wir letztlich nur schnell, selbstlos helfen können. Von Umerziehung, da haben dann Katzen was von, die etwa in 20 Jahren leben. Das eine schliesst ja das andere nicht aus.

wirdwerden
(die seit Jahren Katzen aus dem Tierheim holt, die keiner mehr will, weil alt, krank .....)


Wie möchte man "Eigentum" nachweisen? In unseren Liegenschaften streunern etliche Katzen rum, von einigen Mietern angefüttert, aber sie sind niemandes Eigentum.

AltesHaus
(Unterstützer von Kastrationsaktionen)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)


Zitat:
Es gibt nicht einen einzigen § im TierSchG der fordert, dass Erkrankungen von Tieren behandelt werden müssen!





Zitat:
Tierschutzgesetz
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


-- Editiert von AltesHaus am 25.10.2016 12:18

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Hast du das was du zitiert hast nicht gelesen oder nicht verstanden??? Nichts davon hat damit zu tun mit dem Tier zu einem Arzt zu gehen oder auch nicht.

@Creed71
Ein Notfall liegt schon mal überhaupt nicht vor, denn der die Katze röchelt ja bereits seit mehreren Tagen so. Anscheinend bisher ohne weitere Beschwerden. Was soll daran bitteschön ein Notfall sein?

-- Editiert von micbu am 25.10.2016 13:05

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sry falsches fett gedruckt, es sollte Pkt. 3 sein, dort geht es um angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres , Sie haben wahrscheinlich nur bis Pkt. 2 gelesen, kann passieren.

Ich würde es jedoch vorziehen, wenn Sie zukünftig auf die Anmisterei verzichten. Zu "angemessener Pflege" dürfte auch der TA-Besuch bei Notwendigkeit gehören.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Also entweder hast du es immer noch nicht gelesen oder immer noch nicht verstanden! Kann ja mal vorkommen. Es steht dort mit keiner Silbe oder in irgendeiner Weise verklausuliert, dass man mit einem Tier zu einem Tierarzt gehen muss! Kenntnisse ein Tier angemessen zu pflegen haben genau gar nichts mit einer Pflicht zu tun mit einem Haustier einen Tierarzt zu besuchen. Es ist völlig legitim der Natur ihren freien Lauf zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Es ist völlig legitim der Natur ihren freien Lauf zu lassen.


Es ist nicht legitm zuzusehen, wie ein krankes Haustier sich quält, in Ihrer Welt evtl. (das würde dann auch Ihren Umgangston erklären) in der Welt in der ich lebe, nicht. Wir reden hier nicht von einem gesunden Tier, sondern von einem offensichtlich krankem Tier.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Es geht in keinster Weise um meine Ansichten. Ich würde niemals zögern mit meinem Hund einen Arzt aufzusuchen. Es geht hier ausschließlich um den rechtlichen Aspekt. Fakt ist dass es keinen Paragraphen gibt der einen Katzenbesitzer dazu zwingt einen Tierarzt aufzusuchen. Was wir dabei persönlich empfinden spielt überhaupt keine Rolle.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

@AltesHaus: es ist legitim, aber nicht in Ordnung. Ich glaube, da sollte man unterscheiden. Pflege umfasst keine Tierarztbesuche. Zumal man nicht weiss, warum das Tier leidet. Deshalb sehr löblich vom Nachbarn, sich um das Tier zu kümmern. Zumal Tierärzte ja kein Vermögen kosten. Wirklich nicht. Und da weiss ich, wovon ich schreibe. Ich bin "Stammgast" bei meinem Tierarzt. Zwei kranke Katzen (die übrigens unglaublich viel Freude bereiten), da kann man mitreden/schreiben.

Also ab zum Tierarzt, bei der Gelegenheit vielleicht auch gleich mal entwurmen lassen, evtl. Krallen schneiden, Ohren säubern und mal das Gebiss anschauen lassen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Das ist noch nicht mal eine Frage der Interpretation: Allein schon die §§ 1 und 2 des TSchG haben dies angemessen geregelt und wir reden hier nicht von Krallenschneiden oder Ohren säubern, nicht von impfen ... wir sprechen über offensichtlich schwer kranke Tiere, und nein es ist weder legitim, noch vom Gesetzgeber her vorgesehen, dass ein Tierbesitzer sein offensichtlich schwer krankes Tier nicht dem TA vorstellt.



1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Keiner der beiden Paragraphen regelt das. Das ist schlicht und einfach nicht von irgendeinem unserer Gesetze erfasst.

0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich kenne die Katze nicht und weiß nicht, wie es um sie steht.
Aber besonders löblich finde ich das nicht, eine fremde Katze zum Tierarzt zu bringen. Genau genommen finde ich es schon nicht ok, eine fremde Katze zu füttern, zu streicheln und ihr "Asyl" zu bieten.
Vielleicht kommt das, was dem Tier im Hals steckt - falls da überhaupt was steckt -, ja gerade von dem hilfreichen Nachbarn, der fremde Tiere in sein Haus lockt und füttert.
Ich habe übrigens selber zwei Katzen, reine Wohnungskatzen, die sich im Bett lümmeln, auf der Couch etc. Ein Nachbar hat eine "Draußen-Katze" mit Schlafplatz im Schuppen und regelmäßiger Fütterung. Meine Art der Katzenhaltung ist das nicht, aber bei meiner Art kann man sich auch fragen, wie artgerecht das ist. Von daher: vielleicht sollte man sich nicht bei allem einmischen.
Denn das klügste und artgerechteste wär es wohl, gar keine Haustiere zu halten.

-- Editiert von Yogi1 am 26.10.2016 02:20

-- Editiert von Yogi1 am 26.10.2016 02:28

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nun ja, Katzen sind bekannt für sog. "Bratkartoffelverhältnisse." Gerade "Draußen-Katzen" , das ist eben so. Die leben eben nicht nur vom Mäusefang. Und wenn man sein "Bratkartoffelverhältnis" kennt, dann kann man auch abschätzen, ob es dem Tierchen gut geht, oder ob es leidet. Und wenn man schon mal beim Tierarzt ist, kann man praktischerweise gleich die "kleine Insprektion" durchführen lassen. Denn gerade verschmutzte Ohren bereiten ja auch erhebliche Schmerzen und sind nicht unbedingt hygienisch, ebensowenig wie eine verwurmte Katze.

Ist also alles sehr sinnvoll. Und wenn das Tier sich nun mal für zwei Wohnsitze entschieden hat ....

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist also alles sehr sinnvoll. Und wenn das Tier sich nun mal für zwei Wohnsitze entschieden hat ....


Wenn Du meinst. Spätestens bei einer kranken Katze wird es sehr ungünstig, wenn lauter Nachbarn meinen, das Tier füttern zu müssen. An jeder Pferdekoppel hängt ein Schild: Tiere bitte nicht füttern! So ein Schild sollte man vermutlich auch jeder Freigängerkatze um den Hals hängen.
Ganz ehrlich, ich hätte mir schon ca. 20 Katzen in die Wohnung locken können. Ich habe es aber nicht gemacht. Warum nicht? Weil es nicht meine Katze ist! Wenn ich eine Katze will, muss ich mir halt selbst eine beim Tierschutz holen oder vom Züchter kaufen und die kann ich dann auch genauso halten, wie ich es will, da muss ich mich dann nicht bei anderen beschweren drüber, dass das arme Tier draußen lebt.
Bei einem Hund, den irgendwer mit Wurst zu sich nach Hause lockt, würde doch auch niemand sagen, das ist ok. Warum soll das bei einer Katze ok sein, sie dem Besitzer zu entziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Es geht doch gar nicht um das in eine Wohnung locken, das ist doch ganz was anderes. Es ist nun mal so, dass "Draußen Katzen" sich eben noch jemanden suchen. Sehr, sehr häufig. Und eine Katze ist nun mal kein Pferd (ich glaube, das können wir unstreitig stellen). Die Katze ernährt sich auch von Frischfleisch (Mäuse, Ratten). Und die können Träger von allem sein. Abgesehen davon kann eine Katze auch wieder was ausspucken, was sie nicht verträgt, ein Pferd nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zivilrechtlich ist das m.E. "Besitzstörung",.....

Dem kann ich nicht zustimmen. Auch wenn eine Katze als Sache behandelt wird, so entscheidet die Katze doch selbst ob sie sich streicheln lässt oder nicht. Etwas anderes wäre es wenn man die Katze füttern würde um ihr zu schaden, also z.B. mit Rasierklingen verfeinerte Würste. Das wäre dann dann eine Besitzstörung, nämlich Sachbeschädigung und Tierquälerei. Wenn die Katze freiwillig in eine fremde Wohnung mitkommt weil sie die Bewohner mag (nicht weil sie vorsätzlich dorthin gelockt wurde!), dann sehe ich auch das nicht als Besitzstörung.

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