Papageiverkauf, Käufer will zurück treten

25. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
nadine1101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Papageiverkauf, Käufer will zurück treten

Hallo ich habe meinen Papagei zum Kauf angeboten 900€ inkl. allem Zubehör.

Eine Interessenten hat sich gemeldet, hat mit uns geschrieben und auch telefoniert. Ich habe sie nach dem Telefonat nochmal schriftlich gefragt ob wir den Vogel reservieren sollen. Da meinte sie wir können ihn als verkauft ansehen sie nimmt ihn. Da sie weiter weg wohnt und nicht sofort vorbeikommen konnte habe ich ihr geschrieben das wir ihn nur mit einer Anzahlung (200€) reservieren. Am Wochenende haben wir uns dann mit ihr getroffen um Kaufvertrag zu unterschreiben und Anzahlung entgegen zu nehmen. Das ging auch alles gut. Wir zeigten ihr beim Treffen auch noch die Abgabebescheinigung die wir von den Vorbesitzern bekommen hatten dort steht Ringnummer und alles drauf. Eine CITES Bescheinigung haben wir nicht.

Nun schrieb mir die Käuferin vier Tage nach dem Treffen das sie vom Kaufvertrag zurücktreten möchte da wir keine CITES Bescheinigung haben. Daraufhin sagte ich ihr das wir diese auch noch vor der Abholung beantragen und besorgen können. Dies möchte sie aber nicht sondern nur vom Kauf zurück treten.

MEINE FRAGE DAZU: Hat sie einen Anspruch darauf die Anzahlung zurück zu fordern?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von nadine1101):
Hat sie einen Anspruch darauf die Anzahlung zurück zu fordern?

Klar hat sie den. Denn fordern darf man fast alles.
Das Problem besteht darin, ob sie damit auch erfolgreich sein würde.
Und da gilt erst mal Verträge sind einzuhalten. Von daher dürfte sie der Schilderung nach juristisch keinen Erfolg haben.


Ich persönlich würde mir aber überlegen, ob ich so ein Tier an jemanden geben will der es offensichtlich nicht mag/haben will.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
nadine1101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein also ich werde sie nicht dazu zwingen ihn zu nehmen nur weil sie ihn vertraglich schon gekauft hat. Mir geht es nur daRum das ich bereits 4 interessenten abgesagt habe nachdem ich den unterschriebenen Kaufvertrag in der hand hatte und die Anzahlung ja eigentlich eine Sicherstellung sein sollte um genau soetwas aus dem weg zu gehen.

Wir hatten ihr vor der Unterschrift und anzahLunge gesagt das wir keine weiteren Bescheinigungen haben außer diese abgabebescheinigung. Wenn sie nur wegen der cites bescheinigung jetzt kein Interesse mehr hat hätte sie den Vertrag meiner Meinung gar nicht erst eingehen sollen.
Ich bin nur ratlos ob ich die Anzahlung einbehalten darf rechtlich gesehen oder ob ich verpflichtet bin sie zurück zu zahlen
Für uns war ja nun schon der Aufwand ihr ca eine Stunde mit Auto entgegen zu kommen wegen der kaufabwicklung und nun der Aufwand für den Vogel ein neues zu Hause zu suchen die vier anderen Interessenten sind ja nun auch weg :(

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Biete ihr einfach an, dass Sie vom Kauf zurücktreten kann ohne die Anzahlung zurückzufordern. Alternativ würdest du auf der Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Einfach mal abwarten wie sie dann reagiert.

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#4
 Von 
nadine1101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dann werden wir mal abwarten ob sie auf die Anzahlung besteht oder nicht. Puh ich bin gespannt

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#5
 Von 
nadine1101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

So gestern kam eine email von ihr wo drin stand: hier meine bankverbindung um die Anzahlung zurück zu überweisen. WaS mach ich nun? Sie ist definitiv im Unrecht die Bescheinigung braucht sie definitiv nicht dies habe ich bei der zuständigen Behörde erfragt. Ich bin der Meinung das es nur eine ausrede war um vom kauf zurück treten zu können. Wäre sie im recht gewesen hätte ich ihr in jedem Falle das geld zurück gegeben aber ich habe bei der behörde in unserem Landkreis und in ihrem Landkreis nachgefragt und beide sagen das der Vogel keine cites bescheinigung benötigt und es auch keine gibt.

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von nadine1101):
WaS mach ich nun?
Nix. Du willst doch nix tun, also mach auch nix. Sei konsequent.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
nadine1101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bisher habe ich auf ihre email nicht geantwortet. Also weiterhin ignorieren oder wie?

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#8
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Sofern man keine "Cites Bescheinigung" benötigt, würde ich auf die Einhaltung des Vertrages bestehen.

Unter http://www.papageien-und-sittiche.de/service8.html findet man (ich weiß allerdings nicht ob diese vollständig ist!) eine Auflistung für welche Papageien man eine "Cites Bescheinungen" benötigt.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von nadine1101):
Also bisher habe ich auf ihre email nicht geantwortet. Also weiterhin ignorieren oder wie?
Ich würde ihr einmalig, nachweislich, schreiben, dass du auf die Einhaltung des Kaufvertrages bestehst, aber der Vogel bis zur endgültigen Bezahlung in deinem Besitz und dein Eigentum bleibt. Du bietest du ihr alternativ an, gegen eine Zahlung in Höhe der Anzahlung, vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.

Signatur:

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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich selbst habe mal in grauer Vorzeit Papageien gezuechtet, vor allen Dingen Graupapageien und Kakadus. Irgendwann kam die Bestimmung, dass alle geschuetzten Papageien eine Citesbescheinigung benoetigen um den illegalen Handel, also den Fang dieser Voegel in der freien Wildbahn, weitestgehend zu verhindern.

Diese Citesbescheinigungen sind so etwas wie der Personalausweis des Vogels und waren auch fuer die Nachzuchten (!!) eine Notwendigkeit.

Es gab Arten die eine Cites nicht benoetigten, dazu zaehlten damals zum Beispiel Wellensittiche und Alexandersittiche (sind ja auch Papageienvoegel).

Wenn der Vogel keinen geschlossenen Ring hat, dann kann man in der Regel von einem Wildfang ausgehen. Hat er einen geschlossenen Ring dann wird es sich um eine Gefangenschaftsnachzucht handeln. Wenn es sich um einen geschlossenen Ring handelt, welche Buchstaben (nicht die Zahlen!) sind auf dem Ring notiert?

Wenn Ihnen nun das fuer Sie zustaendige Veterinaeramt sagt, dass Sie fuer den Vogel keine Cites benoetigen, dann sollten Sie sich das schriftlich geben lassen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#11
 Von 
Marloon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Habt ihr denn im Vertrag festgemacht, dass der Papagei eine solche Bescheinigung nicht hat und auch so abgegeben wird. Ansonsten steht es doch Aussage gegen Aussage, oder? Sie sagt, dass sie zurück tritt, weil sie den Papagei nicht ohne Bescheinigung will und du sagst, dass sie das Tier ursprünglich ohne Bescheinigung nehmen wollte.
Dann ist die Situation doch eigentlich noch ein bisschen verzwickter.

Oder ich denke einfach zu quer ?

Liebe Grüße

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