Pferd allein auf Paddock gelassen

18. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.06.2021 14:44:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferd allein auf Paddock gelassen

In unserem Stall ( ich bin Einsteller, es gibt keinen Vertrag ) bringen die Besitzer ihre Pferde selber vom Paddock in den Stall.
Durch zeitliche Asynchronität kommt es vor, dass ein Pferd allein gelassen wird. Das passiert auch, wenn die Stallbesitzer anwesend sind und diese holen das letzte Pferd nicht rein, auch wenn es sichtbar unruhig ist.
Wer haftet dann für einen Schaden?
Außerdem wurde mir mündlich zugesagt, dass kein Pferd allein gelassen wird. Dafür gibt es Zeugen. Das wurde jetzt schriftlich per WhatsApp negiert.
Ist das im Schadensfall fahrlässiges Verhalten der Stallbesitzer oder muss ich als Einsteller dafür Sorge tragen, dass mein Pferd nicht allein bleibt?
Vielen Dank!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4627 Beiträge, 556x hilfreich)

Mündliche Vereinbarungen sind zwar gültig aber in 99,9 % der Fälle nie nachzuweisen. Zumal unbestritten vereinbart wurde, dass die Besitzer die Tiere selber vom Paddock holen.

Du musst halt dein Zeitmanagement anpassen oder dich mit einem anderen Besitzer absprechen, dass ihr zB die Tiere im Wechsel reinholt. Das wird in vielen Ställen so gehandhabt.

Wenn ein Pferd auf dem Paddock unruhig wird, dann kann das viele Gründe haben, ob der Betreiber hier bei einem evtl. Schadensfall haftbar gemacht werden kann, das hängt immer von den Umständen ab.

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#2
 Von 
guest-12307.06.2021 14:44:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du musst halt dein Zeitmanagement anpassen oder dich mit einem anderen Besitzer absprechen, dass ihr zB die Tiere im Wechsel reinholt.


Das ist richtig. Der Hintergrund hierzu ist nur, dass die Person die reinholen wollte kurzfristig abgesagt hat und nur ihre Pferde reingeholt hat.
Dadurch ist überhaupt erst so eine Situation entstanden.

Danke für die Antwort

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Wollenwissen123):
Wer haftet dann für einen Schaden?

Wenn ein Tier einen Schaden verursacht, haftet erst mal der Eigentümer / Halter.
Eventuell kann man jemanden danach in Regress nehmen.



Zitat (von Wollenwissen123):
Der Hintergrund hierzu ist nur, dass die Person die reinholen wollte kurzfristig abgesagt hat
)
Da wäre dann zu prüfen, ob da eine verbindliche vertragliche Vereinbarung vorlag (Haftung sehr wahrscheinlich) ober nur eine Gefälligkeit (Pech gehabt).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4627 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Wollenwissen123):
Das ist richtig. Der Hintergrund hierzu ist nur, dass die Person die reinholen wollte kurzfristig abgesagt hat und nur ihre Pferde reingeholt hat.


Warum bist du dann nicht selber hingefahren, hast einen anderen beauftrag, oder zumindest den Betreiber hier gebeten das Pferd hereinzuholen? Man kann nicht so einfach seine Pflichten auf andere abwälzen und dann dafür haftbar machen, dass diese sich das so nicht gefallen lassen. In so einer Konstellation muss man immer einen Plan (eine Person) B haben.

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#5
 Von 
guest-12307.06.2021 14:44:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es um die Klärung der Frage, welche Verantwortung der Stallbetreiber hat.
Diese sind ja auch angehalten besondere Versicherungen abzuschließen. Somit bin ich auch von einer rechtlichen Grundlage und Verpflichtung ausgegangen, die ich gern über das Form erfahren und besser verstehen wollte.

Natürlich bin ich sofort losgefahren, als ich von der Situation erfahren habe und dem Pferd ist bis auf heftiges Scharren mit dem Huf (Eisen defekt) nichts passiert.

Da die Stallbetreiber jedoch in der Zwischenzeit gefüttert haben und somit anwesend waren und die Tatsache, dass nur noch ein Pferd draußen auf dem Paddock war, erkennen konnten, bin ich von einer Verpflichtung der Stallbetreiber zum Wohle des Tieres ausgegangen. Die konkrete rechtliche Situation oder mögliche Vergleichsfälle sind mi jedoch nciht bekannt.

Falls mir hierzu jemand weiterhelfen kann, ware das sehr interessant.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Wollenwissen123):
Mir geht es um die Klärung der Frage, welche Verantwortung der Stallbetreiber hat.

Genau die, welche sich aus Gesetz und vertraglicher Vereinbarung ergeben.

Vertraglich schein nichts nachweisbar vereinbart zu sein, das der das Pferd hereinholt.
Und vom Gesetz her sehe ich keinen Anhaltspunkt das sich aus "ein Pferd steht da auf der Weide rum" was ergeben könnte.



Zitat (von Wollenwissen123):
Natürlich bin ich sofort losgefahren, als ich von der Situation erfahren habe und dem Pferd ist bis auf heftiges Scharren mit dem Huf (Eisen defekt) nichts passiert.

Warum machte es das, ist das Pferd irgendwie gestört?
Ist das dem Stallbesitzer bekannt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12307.06.2021 14:44:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
rgendwie gestört?

Nun ja, das Pferd ist ein Herdentier und will nicht allein bleiben.
Daraus leite ich ja die Notwendigkeit ab, dass niemand ein Pferd allein draußen stehen lasst.
Und das weiß der Stallbesitzer.

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4627 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Wollenwissen123):
Daraus leite ich ja die Notwendigkeit ab, dass niemand ein Pferd allein draußen stehen lasst.
Und das weiß der Stallbesitzer.


Du bist dafür verantwortlich, dass das Tier hereingeholt wird, deine Verantwortung kannst du nicht auf andere abwälzen. Wenn das Eisen locker ist, dann ruf den Schmied, ansonsten kann ich nur nochmals anraten das Weidemanagement zu überdenken.

Ich finde es ganz schon schräg anderen Menschen Arbeit und Kosten auflasten zu wollen für Dinge, die man selber zu regeln hat. Die Fürsorgepflicht des Betreibers ist nicht dafür da, nicht verenbarte Dienstleistungen zu erbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Wollenwissen123):
Nun ja, das Pferd ist ein Herdentier und will nicht allein bleiben.

Also ich kenne einige Pferde die wollen definitiv alleine bleiben - wenn die Gesellschaft anderer Pferde bekommen wirds wild und schmerzhaft für alle ...



Zitat (von Wollenwissen123):
Daraus leite ich ja die Notwendigkeit ab, dass niemand ein Pferd allein draußen stehen lasst.
Und das weiß der Stallbesitzer.

Der Stallbesitzer ist der Vermieter und nur der Vermieter? Dann ist das wohl nicht sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Daraus leite ich ja die Notwendigkeit ab, dass niemand ein Pferd allein draußen stehen lasst.
Und das weiß der Stallbesitzer.

Daraus ergibt sich aber keine Pflicht des Stallbesitzers zu handeln - es sein denn, es wäre im Vertrag so festgelegt.
Wenn im schriftlichen Vertrag nichts geregelt ist, dann sieht es mau aus. Sollte die mündliche Zusage eine Ergänzung des schriftlichen Vertrags darstellen, dann stellen sich die Fragen, was genau zugesagt wurde und ob das auch beweisbar wäre. (Zwischen "... dass kein Pferd allein gelassen wird" und "wir übernehmen das Reinholen der Pferde, wenn der Pferdebesitzer es verpennt" liegen ja noch Welten.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Wie soll das "nicht allein lassen" denn überhaupt unter der aktuellen Regelung funktionieren?
Soll der Stallbetreiber dem vorletzten Pferdebesitzer verbieten sein Pferd reinzuholen, weil da sonst eins verweist rumsteht?

Zitat (von Wollenwissen123):
Da die Stallbetreiber jedoch in der Zwischenzeit gefüttert haben und somit anwesend waren und die Tatsache, dass nur noch ein Pferd draußen auf dem Paddock war, erkennen konnten, bin ich von einer Verpflichtung der Stallbetreiber zum Wohle des Tieres ausgegangen.


Die gibt es nicht, im Gegenteil.
Du solltest Dir mal die Frage stellen, wer denn haften würde, sollte das Pferd durchgehen, etwas beschädigen oder gar jemanden verletzen würde, wenn eine für sie fremde Person es in den Stall führen will.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Wir haben die gleiche Konstellation an den Wochenenden, allerdings wurde hier alles vertraglich festgehalten....auf irgendwelche mündlichen Aussagen darf man sich NIE verlassen.

Du kannst den SB kaum für eine mündliche Aussage haftbar machen, wenn DEIN Pferd Schaden nimmt, weil DU es an diesem Tag reinholen solltest. Nur weil man das mal gesagt hat dass kein Pferd allein bleibt, heißt das leider gar nichts. Kann ja auch sein, dass die das überhaupt nicht auf dem Schirm hatten, auch wenn sie vor Ort waren.
Du musst dich hier zeitlich anpassen oder es vorher holen, bevor die Anderen weg sind. Der SB ist kaum verpflichtet, dein Zeit Management im Blick zu haben ;)

In meinem Stall sind die anderen Einsteller immerhin so schlau, auch das letzte Pferd in seine Box zu bringen, damit es sich draußen nicht allein im Zaun erhängt. Schade, wenn du an deinem Stall so wenig Menschenverstand hast.
Andererseits ist es auch immer so eine Sache, wenn "Fremde" dein Pferd händeln - da kann auch viel schief gehen. Ist immer ein Pro und Kontra.

Wenn dein Pferd sich nun verletzt hat weil es allein draußen stand, wird das wohl oder übel an dir hängen bleiben. Wenn es auf der Weide stolpert und sich den Fuß bricht, ist das auch nicht das Verschulden des Stallbetreibers.



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