Hallo ihr Lieben,
ich habe mir kürzlich von meinem Schwiegervater das Auto ausgeliehen, um damit zu einer Pferdekoppel zu fahren. Dort steht das Pferd eines Bekannten und weil dieser verhindert war, wollte ich es für ihn in den Stall führen. Ich hatte das Pferd an dem Führstrick und als ich die Koppel verschließen wollte, war ich kurz unachtsam und das Pferd beschädigte in dem Moment das Auto. Das findet mein Schwiegervater nun garnicht toll. Doch wer zahlt den Schaden jetzt? Muss meine Privathaftpflicht zahlen oder die Pferdehaftpflicht?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
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Pferd beschädigt geliehenes Auto - wer zahlt?
21. Dezember 2011
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Frage vom 21. Dezember 2011 | 20:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Pferd beschädigt geliehenes Auto - wer zahlt?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2011 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Das kommt auf die genauen Umstände an.
Jedoch sehe ich als erstes die Tierhaftpflicht hier in der Pflicht.
Ich hoffe die Meldefrist wurde nicht versäumt.
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