Pferd durch Futterkrippe verletzt-Haftung?

27. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Thorin75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Pferd durch Futterkrippe verletzt-Haftung?

Mein Pferd hatte vor 4 Wochen einen Unfall durch die Futterkrippe der Stallbetreiberin, wo ich ihn ohne schriftlichen Einstellvertrag eingestellt habe.
Fesselbeinfraktur, er steht jetzt in der Klinik, wurde operiert.
Meine Frage ist inwieweit ich die Stallbetreiberin haftbar machen kann.
Ich hab schon einiges dazu recherchiert. Um die Umstände etwas zu erklären: Sie hat ein schweres Eisenfutterrondell, das eigentlich auf Weiden steht, wo ein Rundballen Platz hat, in die drei Einzelteile zerlegt, und diese Teile an die Wand im Unterstand geschoben, ohne sie in irgendeiner Art und Weise an der Wand zu fixieren.
Die Pferde haben das umgeschmissen, und meiner ist reingetreten und hat das schwere Teil 20m weit mitgezogen.
Meiner Meinung nach ist das ein Mangel der Boxenausstattung, wobei ja der Stallbetreiber verpflichtet ist, die Gefahr zu minimieren.Sie hat keine Betriebshaftpflicht.Freu mich über jede Antwort!!

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
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#2
 Von 
guiest123-2223
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Beginner
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#3
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#4
 Von 
Thorin75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Dannke erstmal für eure Antworten....
hatte heute ein Gespräch mit einem befreundeten Juristen, er sieht auf alle Fälle eine erhebliche Mitschuld ihrerseits an dem Unfall.
Mir geht es ja auch gar nicht darum eine Alleinhaftung ihrerseits zu erreichen, aber die gute zieht sich völlig raus!!!Geht seit Tagen nicht ans Telefon, kein Gespräch möglich.Mein Vorschlag wäre gewesen, das wir uns mal zusammensetzen und versuchen eine gütliche Einigung(Halb/halb) zu finden.
aber was soll ich machen wenn sie sich völlig entzieht??Ich muß dazu sagen sie ist Tierheilpraktikerin, da könnte man ja auch meinen, sie hat innerhalb dieser Ausbildung ein fundiertes Wissen was artgerechte und vor allem auch sichere Haltung betrifft, erlangen können.
Naja....und die Frage was ich erreichen will ohne Vertrag ist ein Schmarrn, das es keinen Vertrag (und somit keine festgelegte Haftungsbeschränkung) gibt, ist ja eher ein rechtlicher Vorteil meinerseits....Jeder der Pferde einstellt, ist an Rechte und Pflichten gebunden. Darunter vor allem auch die sichere Aufbewahrung und sichere Ausstattung der Box. Diese Pflicht hat sie eindeutig verletzt. Naja, wenn sie sich nicht bis Ende dieser Woche bei mir meldet, seh ich mich gezwungen, nächste Woche Klage einzureichen.

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#5
 Von 
guiest123-2223
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 29x hilfreich)

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#6
 Von 
Thorin75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag....
Ich bin nicht dafür verantwortlich, das sie den Offenstall nicht pferdegerecht ausstattet!!!Dafür zahl ich ihr ja die Pensionskosten, das sie dafür sorgt, das das Pferd artgerecht und sicher untergebracht ist.....
Aber: hat sich eh erledigt mit ihr...hat mir heute per Email gekündigt, aufgrund dessen weil ich sie um ein Treffen hinsichtlich gütlicher Einigung gebeten habe..
Wir waren übrigens keine Freunde!!!Ich weiß nicht, also hier in meiner Umgebung ist es bei den kleinen Privatställen eigentlich eher üblich ohne Vertrag als mit....
Und nein, andere Pferde wurden nicht verletzt!
Und auch nein, das schwere Eisenteil hat auch keine Schäden davongetragen, nur leider mein Pferd...

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#7
 Von 
guiest123-2223
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 29x hilfreich)

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#8
 Von 
guiest123-2223
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 29x hilfreich)

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#9
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Ich hänge gerade an der "den Offenstall nicht pferdegerecht ausstattet!".
Ich vermute mal nach der Beschreibung es handelt sich um eine Heuraufe. (Beispbild Rundraufe ). Das ist schon auch für Pferde geeignet, wird auch als solches verkauft und auch in sehr sehr sehr vielen Ställen - besonders Offenställen auch zu finden.
Ich denke das Teil als "Nicht Pferdegerecht" zu argumentieren fehlt für mich jetzt etwas die Grundlage.
Was anderes wären jetzt Örtlichkeiten wo das Teil steht. Wenn drumherum nicht genug Platz wäre, so dass Pferde Ranghöheren ausweichen können. Da könnte man dann schon verschiedener Auffassungen sein bei der Frage wie viel Platz muss den vorhanden sein.
Aber dieser Umstand (die Heuraufe usw.) war dann wahrscheinlich schon als du dein Pferd in den Stall stellst (erst vor 4Wochen) und hast es somit quasi auch akzeptiert - ansonsten hättest du ja dahin nicht gehen brauchen.
Als letzter Punkt ist die Tiergefahr selber.
Nach meiner Einschätzung sehe ich da etwas dunkel für eine Forderung....

Ellis

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#10
 Von 
guiest123-2223
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 29x hilfreich)

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#11
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

@Sina
So eine Rundraufe besteht häufig aus ca.drei ineinandergesteckten Teile. Bei den Kräften eines Pferdes kann es schon sein, wenn es das Ding ordentlich bearbeitet wird, dass die Einzelteile da an den Steckverbindungen wieder auseinander gehen und eins davon dann an die Wand geschleift wurde. Quasi aber als Folge des "Unfalls". So eine Heurundraufe wird auch nirgends fest befestigt - die wird zusammengesteckt - hingestellt - Heu rein. Auf Grund der Schwere auch standfest - mit einem normaler Rempler eines Tieres fällt das Teil nicht auseinander. Dazu bedarf es schon größere Kräfte.
Ich hätte aus den selben Gründen auch sehr große bedenken dass die Versicherung zahlt, wenn eine Vorhanden wäre. Nur das Vorhandensein einer Versicherung heißt ja nicht automatisch deckt jeden Schaden egal wie.

Und die Frage ob das Teil schon vorhanden war als sich der TE den Stall besichtigt hat vor dem Einstellen, wird von einem Richter sicher gestellt werden. Da der TE erst 4Wochen dort war, denke ich es schon, womit er was er auch nun als "Nicht Pferdegerecht" tituliert, den "Mangel" billigen in kauf genommen hat.

Was ich persönlich immer als grob fahrlässig betrachte ist dass man fremde Pferde so schnell zusammenwürfelt. Das Tier des TE ist gerade mal 4Wochen da und so wie ich es raus lese quasi gleich in einen Offenstall mit anderen Tiere rein gekommen. Ohne Eingewöhnungszeit. Es gibt dabei immer Rangkämpfe - das liegt in der Natur der Tiere - das ist sehr typisch. Und ich könnte mir sehr gut vorstellen dass gerade bei so einer Auseinandersetzung das Tier dabei in diese Raufe reingedrängelt wurde oder so und dann in Panik geriet. Sonst passiert da mit dem Teil in der Regel nichts.
Theoretisch vorstellbar könnte die Verletzung auch von einem anderen Tier stammen.

Noch zum Verständnis - nur weil ich glaube dass auch mit Versicherung kein Schadensersatz gibt in diesen Fall, heiße ich dass der SB keine hat 100% für NICHT gut.

LG
Ellis

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thorin75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich erkläre es nochmal, da es anscheinend immer noch nicht wirklich rübergekommen ist:
Die Heuraufe ist dazu da, das die Teile zusammengeschraubt als Ganzes dasteht!!!
Das war aber NICHT der Fall! Die drei einzelnen Elemente sind einfach nur an die Wand hingestellt worden...ich wollte grad ein Bild einfügen, leider bin ich anscheinend etwas zu unfähig dazu ;)

-- Editiert am 29.05.2009 09:54

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#13
 Von 
guiest123-2223
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 29x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Thorin75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Mit dem Bild hab ich immer noch nicht geschafft...Problem ist ja wie gesagt, das sie gar keine Versicherung hat...
Sie hat mir gestern per Email mitgeteilt das ich meine Sachen vom Stall holen soll, nachdem ich telefonisch um ein Gespräch über eine gütliche Einigung bat.
Sie streitet es jetzt sogar ab, das der Unfall durch die Futterkrippe geschehen ist!!
In 10 Tagen kommt meiner aus der Klinik, jetzt muß ich mich anstrengen, nen neuen Platz zu finden....
Ich befürchte nur, ein netter Brief wird nix bewirken, freiwillig wird die gar nix zahlen, das hat sie mir in der Email eindeutig klar gemacht...

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guiest123-2223
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 29x hilfreich)

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