Pferd erschreckt sich - Verursacher haftet ?

26. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vjalla
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Pferd erschreckt sich - Verursacher haftet ?

In der Stallgasse ist ein Mann gewesen dem etwas lautstark herunter gefallen ist. Daraufhin hat sich mein Pferd erschrocken und ist panisch zur Seite gesprungen. Dabei hat es sich das Griffelbein gebrochen. Übernimmt die Haftpflicht des Mannes meine Tierarztkosten ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vjalla
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Weiss das denn niemand ? :(

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Um zu einer Haftung des Mannes zu kommen müsste dieser fahrlässig die Verletzung des Pferdes verschuldet haben.

Dies setzt voraus, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtet hat.

Hätte der Vorfall im normalen Straßenverkehr stattgefunden schließe ich eine Haftung aus.

Da es aber in einer Stallgasse passierte von einer mit Pferde umgehenden Person (unterstellt) könnte dies anderst aussehen.
Abschließend beurteilen kann ich dies nicht.


Der Mann soll einfach seine Haftpflicht informieren, bei der Sie dann die Rechnungen einreichen.
Wenn eine ablehnende Begründung kommt können Sie sich ja noch einmal melden.

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#3
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Nö dem stimme ich nicht zu - woher weiß ich denn dass es tatsächlich das Tier von dem Lärm des runterfallenden Gegenstand erschrocken ist und nicht von z.B. der Maus die in der Box umhuschte.

Ehrlich gesagt mir ist auch schon z.B. der Hufkratzer aus der Hand gerutscht oder wegen einer Erklältung muss ich niesen und schon steht ich mit einem Bein in Zahlungspflicht wegen einer Verletzung? Kanns ja wohl auch nicht sein.

Ellis

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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ Ellis,

sie stimmen nicht zu, dass normalerweise keine Haftung besteht dies hier aber anderst sein KÖNNTE man dies aber nicht abschließend beurteilen kann?

Im Umkehrschluss haftet man also nie für laute Geräusche auch wenn man weiß, das dies das Tier erschrecken könnte und es sich dann eventuell verletzt?

Dürfte man also auch ohne jede Sanktion mit einer Hupe im Stall Lärm machen?

Die Frage ist hier die Zurechenbarkeit der Handlung mit dem Schaden und dessen Vorhersehbarkeit.

Ich kenne nicht die Sorgfaltspflichten eines Pferdebetreuers beim Umgang mit Pferden.

Ich weiß nicht wie üblich bei Pferden Schreckreaktion auf Lärm sind.

Ich kenne mich mit Pferden überhaupt nicht aus.

Die Ursache war im übrigen laut Sachverhalt der herunterfallende Eimer.










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#5
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

@Stefan
Pferde sind Fluchttiere und damit schon ziemlich Schreckempfindlich. Das liegt in der Natur der Tiere. Und jeder der sich in einem Stall aufhält und mit Tieren zu tun hat sollte sich das auch bewusst sein. Aber letztendlich ist man in einem Stall und nicht in der Kirche. Mucksmäuschenstille kann man da nicht erwarten und wird es auch nie so sein abhängig auch von der Größe des Reitstalles. Erschreckpotenziale gibt es genug und auch als Pferdebesitzer sollte man sich deswegen bewusst sein.

Ein Eimer (wo steht das eigentlich im Sachverhalt?) gibt es in jedem Stall (z.B. Futtereimer, Wassereimer). Und das die von irgendwo umfallen oder runterfallen passiert in jedem Stall. Und die Mehrheit der Pferde würde das auch eher mit "es gibt jetzt Futter" (Stichwort: Futtereimer) assozieren als mit einem Raubtier.
Es wird meiner Meinung nach kaum ein Pferdebesitzer geben, dem das noch nie passiert ist. Genauso wie es auch kein Mechaniker geben dem noch nie ein Schraubenschlüssel aus der Hand gefallen wäre. Oder einer Schreibkraft sein Kuli.

Und letztendlich kann man auch nie 100% sicher sein, dass das auch tatsächlich die Quelle des Erschrecken gewesen ist.

Ellis

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Wenn einem was runterfällt oder man niest, dann ist das ja unwillkürlich. Wie kann einem bei sowas überhaupt Absicht unterstellt werden?

Also ich bin ja der Meinung dass es dann als höhere Gewlat abgestempelt wird.

Wäre ja noch schöner wenn man wegen sowas jemanden zur Kasse bitten kann.

Wenn ein Auto vorbeifährt und hupt, sich meine Katze erschreckt und sich den Kopf an der Fensterscheibe anhaut, dann soll der Autofahrer aber auch die Tierarztkosten übernehmen für die Beule ;-)

Man kann für sowas nie jemanden verantwortlich machen.

Ob jemand erschrickt oder nicht ist sein eigenes Pech, in dem Fall für die Pferdebesitzerin.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Der Mann haftet auf keinen Fall. Allenfalls eine Mitschuld wenn er vorsätzlich gehandelt haben sollte.

§§ 833 / 834 BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zur Klarstellung. Ich gehe auch davon aus, dass es letztlich keine Haftung gibt, wenn nicht besondere Gründe hierfür sprechen.

Eine Ausnahme kann es nur geben, wenn die Reaktion des Pferdes normal ist, man von den Verletzungsrisiko daher weiß und dann aus Unachtsamkeit diesen Lärm in einem Stall verursacht. Hierzu fehlen mir aber sämtliche Informationen und Pferdewissen.

Ich kenne auch nicht die Quelle und Intensität des Lärms?

'Wenn einem was runterfällt oder man niest, dann ist das ja unwillkürlich. Wie kann einem bei sowas überhaupt Absicht unterstellt werden?

Also ich bin ja der Meinung dass es dann als höhere Gewalt abgestempelt wird.'

Wenn etwas runterfällt geschieht dies durch Unachtsamkeit und nicht durch höhere Gewalt.

Und Absicht hat niemand unterstellt!

Bei der Verursachung eines Schadens reicht aber generell eine fahrlässige Handlung (also auch ein Versehen) aus.

Unterstellt wird zunächst, dass die Verletzung ursächlich auf dem Lärm beruht (Laut Sachverhalt).
Wenn der Lärmverursacher die Verletzung fahrlässig verursacht hat, dann müsste er also haften.

Ich habe auch bedenken, dass der Lärmverursacher die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtete.
Im Einzelfall halte ich das aber nicht für unmöglich.

Wer aber generell jede Haftung ausschließt müsste dies dann auch, wenn ein Pferdekenner eine Preßlufthupe aus Versehen im Stall betätigen würde.

P.S. Ich weiß auch nicht wie ich auf einen Eimer komme.

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