Hallo allerseits,
vielleicht kann mir einer weiterhelfen:
Ein Pferd steht in einem Pensionsstall, der auch offiziell als ein solcher angemeldet ist und dementsprechend mindestens eine Betriebshaftpflicht hat. Es gibt einen gültigen Pensionsvertrag zwischen Einsteller und Stallbesitzer.
Das eingestellte Pferd verletzt sich in seiner Box (ohne dass es jemand gesehen hat und ohne dass jemand im Stall war) und muss in der Tierklinik operiert werden.
WER TRÄGT DIE KOSTEN?
Vielen Dank schonmal für jede Antwort!
Grüsse, Onno
Pferd hat sich verletzt-wer haftet?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
also das kommt drauf an ob irgendwas über Verletzungen, die auf dem Gelände des Stallbetreibers entstehen im Mietvertrag steht. In meinem alten Mietvertrag stand beispielsweise drin das der Vermieter nicht für Schäden am Tier haftet, die in den Boxen, auf dem Weg zur Weide oder auf der Weide entstehen. Jedoch ist natürlich zu klären ob sich in der Box Gegenstände befinden die sich dort nicht befinden dürfen. (beispiel scharfe kanten am Trog oder dergleichen) Schwierige sache, ich hab den Stall gewechselt weil ich befürchtet hatte das sowas passiert!
Viel Glück LG Susli
Im Vertrag steht folgendes:
Der Stallbesitzer haftet für Schäden an dem eingestellten Pferd nur im Rahmen seiner bestehenden Versicherung oder wenn diese Schäden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
Und:
Der Stallbesitzer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, in der Schäden an Pensionspferden mitversichert sind.
Der Stallbesitzer sagt jedoch, dass seine Betriebshaftpflicht nur haftet, wenn die Verletzung am Pferd durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von ihm haftet, jedoch nicht wenn sich das Pferd selber verletzt, ohne Einwirkung.
Ist das so rechtens?
Danke im Voraus!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Koennte das die Frage beantworten :
http://123recht.net/article.asp?a=4580&f=ratgeber_tierrecht_einstellvertraegepferd&p=6
Danke für eure Antworten aber so wirklich schlau bin ich noch nicht daraus geworden.
Im Vertrag steht:
Der Stallbesitzer haftet für Schäden am eingestellten Pferd nur im Rahmen seiner bestehenden Versicherungen oder wenn diese Schäden von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Aber dann steht auch noch das drin:
Der Stallbesitzer hat eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, in der Schäden am eingestellten Pferd mitversichert sind.
Nun hat sich ein eingestelltes Pferd in der Box verletzt und es sind OP- Kosten entstanden. Muss er nun dafür haften oder nicht?
Onno
Das kann man mit diesen paar Informationen nicht sagen. Hier muss geklärt werden ob - unterstellt der Haftungsausschluss ist wirksam - und wenn ja welcher Vershuldensmaßstab angelegt werden kann: leichte oder grobe Fahrlässigkeit.
Das hängt von der Art bzw der Ursache der Verletzung ab.
Mehr kann man dazu nicht sagen. Wenn man mehr Einzelheiten hätte käme man dann in die Gefahr einer Einzelfallberatung, die in diesem Forum ja nicht zugelassen ist.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
15 Antworten
-
16 Antworten
-
9 Antworten