Pferd krank wegen unsachgemäßer Fütterung

27. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Annakb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferd krank wegen unsachgemäßer Fütterung

Mein Pferd steht in Pension und wurde von einer dritten Person unsachgemäß gefüttert (diese wusste nicht, dass das Futter vor der Fütterung eingeweicht werden muss und es kam zu einer akuten Schlundverstopfung). Ich hatte die Stallbesitzin allerdings über die Fütterung informiert, doch diese hat die Information nicht an die dritte Person weitergegeben. Das Pferd musste in eine Klinik gebracht und behandelt werden über zwei Tage. Die Tierarzkosten werden sich auf circa 1000€ belaufen.

Wer haftet?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

In welcher Bezehung steht die Dritte Person zu der Stallbesitzerin?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Annakb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der dritten Person handelt es sich um die Reitbeteiligung des Pferdes der Stallbesitzerin.

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#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Es gibt ein Einstellvertrag/Verwahrungsvertrag zwischen Dir und dem Pensionsstallbesitzer?

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#4
 Von 
Annakb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja den gibt es. Dort steht allerdings nur wie viel Geld ich monatlich aug welches Konto überweisen muss, dass ich versichere, dass mein Pferd haftpflichtversichert ist und dass ich eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einhalte.

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#5
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Na gut, auch mündliche Absprechungen sind Vertragsbestandteil.
Nun mußt Du nur noch beweisen können, das es solch eine Absprache mit dem Vermieter des Pensionsstalles gab/gibt und
beweisen das die Schlundverstopfung nur durch unsachgemäßes füttern ( nicht einweichen des Futters) hervorgerufen wurde.

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#6
 Von 
Annakb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super danke!
Reicht es aus diese Absprache schriftlich per WhatsApp getroffen zu haben? Die Reitbeteiligung schrieb mir allerdings auch, dass sie das Futter uneingeweicht gefüttert hat...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Nun mußt Du nur noch beweisen können, das es solch eine Absprache mit dem Vermieter des Pensionsstalles gab/gibt und

Was irrelevant ist, da der Vermieter nicht für Drittte haftet.
Das wäre nur der Fall wenn die Dritte z.B. bei ihm angestelt wäre, Erfüllungsgehilfe wäre.



Zitat:
beweisen das die Schlundverstopfung nur durch unsachgemäßes füttern ( nicht einweichen des Futters) hervorgerufen wurde.

Korrekt.

Das die Dritte das verursacht hat, könnte man mit der Whatapp Nachricht beweisen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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