Ich habe mein Pferd verkauft aber mit der beding das ich vorverkaufsrecht habe aber es war eine mündliche absprache unter Zeugen!Und er hat sie weiter verkauft!Ohne mich vorher zufragen.
Kann ich dagegen angehen!
Und was würd dann aus dem Pferd!
-----------------
" "
Pferd mündliche absprache vorverkaufsrecht!
27. März 2007
Thema abonnieren
Frage vom 27. März 2007 | 01:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Pferd mündliche absprache vorverkaufsrecht!
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. März 2007 | 19:17
Von
Status: Schüler (184 Beiträge, 37x hilfreich)
Da hilft nur ein böser Brief an den Verkäufer und am besten gleichzeitig ein netter Brief an den Käufer. Vielleicht bekommt der Verkäufer dann Angst und holt das Pferd zurück.
Und schon im ersten Brief schreiben, dass du von deinem Vorkaufsrecht Gebrauch machst und er dir die Verkaufsbedingungen im Vertrag mit dem Käufer nennen soll.
#2
Antwort vom 28. März 2007 | 12:27
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Wenn der Käufer von dieser Absprache nichts wusste und das Pferd bereits an ihn übergeben wurde, hat der Käufer das Pferd rechtmäßug erworben und ist Eigentümer des Pferdes geworden.
Gegen den Käufer hätten Sie dann keine Ansprüche auf Herausgabe des Pferdes.
Es verbleiben Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer. Diese wären zu beziffern.
Und jetzt?
Schon
268.359
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten