Pferd nicht bezahlt

9. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2018 14:26:57
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Pferd nicht bezahlt

Kurz vor Weihnachten hat jemand 2 Abetzer, jetzt Jährlinge bei mir eingestellt.
Für Januar, Februar und März habe ich bis heute keine Stallmiete erhalten, also die Mietschuld beläuft sich auf 1200€.

Nun (eben) habe ich erfahren, daß eines nicht bezahlt ist.
Mir wurde soeben telefonisch mitgeteilt, daß dieses Pferd gesucht wird.

Was mache ich, wenn die Polizei bei mir vor der Türe steht und in den Stall will, da diese in Erfahrung gebracht hat, daß das Pferd bei mir seit kurz vor Weihnachten aufgestallt ist.
Pferd aushändigen, obwohl Stallmiete aussteht?
Oder kann ich die Herausgabe verweigern?
Wie verhalte ich mich richtig?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn das Viech dem Einsteller nicht gehört, können Sie es auch nicht als Pfand für Mietschulden dabehalten. Für die kann ja der rechtmäßige Eigentümer nichts.

In dem Fall müssen Sie es herausgeben. Ich würde mir das aber erstmal nachweisen lassen, also daß derjenige wirklich der Eigentümer ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ist es nicht so, dass beim Einstellen die Papiere der Pferde zumindest vorgelegt werden müssen? Wer das Papier hat dem gehört das Pferd.

Auch wenn gesagt wurde, dass das Pferd nicht bezahlt wurde (was man ja auch vermuten kann, bei dem Unwillen die Unterbringung zu zahlen), woher wissen Sie, dass diese Aussage korrekt ist?

Die Polizei kommt kein Pferd holen, höchstens der Gerichtsvollzieher, und das braucht seine Zeit. Pferd nicht herausgeben, also nicht an eine Privatperson.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2018 14:26:57
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Es ist korrekt, wer die Zuchtpapiere vom Zuchverband hat ist auch der Eigentümer.

Beim Einstellen muß lediglich der Paß auch beim Pferd sein, egal ob es in der Sattelkammer liegt oder dem Stallbetreiber ausgehändigt wird.
Der Paß muß schnell greifbar sein.

Daß das Pferd nicht bezahlt (ganz oder nur teilweise) habe ich von der anderen Stallbetreiberin erfahren, wo die Einstellerin weitere 7 Pferde aufgestallt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von 123 claudia):
Daß das Pferd nicht bezahlt (ganz oder nur teilweise) habe ich von der anderen Stallbetreiberin erfahren, wo die Einstellerin weitere 7 Pferde aufgestallt hat.


Also auch wieder hörensagen, darauf würde ich jetzt nichts geben, und letztendlich ist es auch (noch) nicht Ihr Problem, sondern das des Besitzers.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2018 14:26:57
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Bereits im Januar hat bei mir jemand angefragt, ob bei mir der Hengst aufgestallt ist. Diese Person behauptete, daß dieser gersucht wird, da er nicht bezahlt ist.
Der Verdacht erhärtet sich nun, daß das Pferd nicht oder nur teilweise bezahlt ist - oder vereinfacht gesagt "es ikst was faul"



Mir geht es in erster Linie, was mache ich, wenn die Polizei bei mir vor der Türe steht und in den Stall will, da diese in Erfahrung gebracht hat, daß das Pferd bei mir aufgestallt ist.
Pferd aushändigen, obwohl Stallmiete aussteht?
Oder kann ich die Herausgabe verweigern?
(so hat in der Vergangenheit bereits ein Stallbetreiber gemsacht - hat einfach behauptet, daß das Pferd sich nicht im Stall befindet (hat also die Polizei angelogen))
Wie verhalte ich mich richtig?
(ich will mich nicht strafbar machen)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nochmal die Polizei holt kein Pferd ab, das macht der Gerichtsvollzieher

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2018 14:26:57
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich nehme an, daß der Gerichtsvollzieher mit Polizeischutz an den Stall gekommen ist, um Nachdruck der Herausgabe des Pferdes zu verleihen.


Mir geht es nun darum, was mache ich, wenn eine (mehrere) Vollzugsperson (Gerichtsvollzieher mit oder ohne Polizei) bei mir steht und die Herausgabe fordert.
Kann ich die Herausgabe verweigern?
Wie verhalte ich mich richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Dann geben Sie die Tiere heraus, es sind ja nicht Ihre.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen