Kurz vor Weihnachten hat jemand 2 Abetzer, jetzt Jährlinge bei mir eingestellt.
Für Januar, Februar und März habe ich bis heute keine Stallmiete erhalten, also die Mietschuld beläuft sich auf 1200€.
Nun (eben) habe ich erfahren, daß eines nicht bezahlt ist.
Mir wurde soeben telefonisch mitgeteilt, daß dieses Pferd gesucht wird.
Was mache ich, wenn die Polizei bei mir vor der Türe steht und in den Stall will, da diese in Erfahrung gebracht hat, daß das Pferd bei mir seit kurz vor Weihnachten aufgestallt ist.
Pferd aushändigen, obwohl Stallmiete aussteht?
Oder kann ich die Herausgabe verweigern?
Wie verhalte ich mich richtig?
Pferd nicht bezahlt
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Wenn das Viech dem Einsteller nicht gehört, können Sie es auch nicht als Pfand für Mietschulden dabehalten. Für die kann ja der rechtmäßige Eigentümer nichts.
In dem Fall müssen Sie es herausgeben. Ich würde mir das aber erstmal nachweisen lassen, also daß derjenige wirklich der Eigentümer ist.
Ist es nicht so, dass beim Einstellen die Papiere der Pferde zumindest vorgelegt werden müssen? Wer das Papier hat dem gehört das Pferd.
Auch wenn gesagt wurde, dass das Pferd nicht bezahlt wurde (was man ja auch vermuten kann, bei dem Unwillen die Unterbringung zu zahlen), woher wissen Sie, dass diese Aussage korrekt ist?
Die Polizei kommt kein Pferd holen, höchstens der Gerichtsvollzieher, und das braucht seine Zeit. Pferd nicht herausgeben, also nicht an eine Privatperson.
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Es ist korrekt, wer die Zuchtpapiere vom Zuchverband hat ist auch der Eigentümer.
Beim Einstellen muß lediglich der Paß auch beim Pferd sein, egal ob es in der Sattelkammer liegt oder dem Stallbetreiber ausgehändigt wird.
Der Paß muß schnell greifbar sein.
Daß das Pferd nicht bezahlt (ganz oder nur teilweise) habe ich von der anderen Stallbetreiberin erfahren, wo die Einstellerin weitere 7 Pferde aufgestallt hat.
ZitatDaß das Pferd nicht bezahlt (ganz oder nur teilweise) habe ich von der anderen Stallbetreiberin erfahren, wo die Einstellerin weitere 7 Pferde aufgestallt hat. :
Also auch wieder hörensagen, darauf würde ich jetzt nichts geben, und letztendlich ist es auch (noch) nicht Ihr Problem, sondern das des Besitzers.
Bereits im Januar hat bei mir jemand angefragt, ob bei mir der Hengst aufgestallt ist. Diese Person behauptete, daß dieser gersucht wird, da er nicht bezahlt ist.
Der Verdacht erhärtet sich nun, daß das Pferd nicht oder nur teilweise bezahlt ist - oder vereinfacht gesagt "es ikst was faul"
Mir geht es in erster Linie, was mache ich, wenn die Polizei bei mir vor der Türe steht und in den Stall will, da diese in Erfahrung gebracht hat, daß das Pferd bei mir aufgestallt ist.
Pferd aushändigen, obwohl Stallmiete aussteht?
Oder kann ich die Herausgabe verweigern?
(so hat in der Vergangenheit bereits ein Stallbetreiber gemsacht - hat einfach behauptet, daß das Pferd sich nicht im Stall befindet (hat also die Polizei angelogen))
Wie verhalte ich mich richtig?
(ich will mich nicht strafbar machen)
Nochmal die Polizei holt kein Pferd ab, das macht der Gerichtsvollzieher
Ich nehme an, daß der Gerichtsvollzieher mit Polizeischutz an den Stall gekommen ist, um Nachdruck der Herausgabe des Pferdes zu verleihen.
Mir geht es nun darum, was mache ich, wenn eine (mehrere) Vollzugsperson (Gerichtsvollzieher mit oder ohne Polizei) bei mir steht und die Herausgabe fordert.
Kann ich die Herausgabe verweigern?
Wie verhalte ich mich richtig?
Dann geben Sie die Tiere heraus, es sind ja nicht Ihre.
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