Pferd verkauft nun Probleme

12. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dauwe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferd verkauft nun Probleme

Hallo zusammen,

wegen Aufgabe meines Schulbetriebs habe ich am 22.08. meinen Friesenwallach an Privatleute verkauft.
Mein Pferd wurde bis dato im Schulbetrieb unter absoluten Neuanfängern an der Longe, sowie unter erfahrenen Reitern im Dressurunterricht genutzt.
Er hatte zum Verkaufszeitpunkt eine solide Grundausbildung (Dressur A) und war bis dato immer brav und zuverlässig, egal ob auf dem Platz oder im Gelände. Besonders bei den ängstlicheren Reitern war er immer sehr beliebt.
Die Ankaufsuntersuchung verlief problemlos, das Pferd ist kerngesund.

Ich gab an, dass es vor einiger Zeit einmal einen Zwischenfall unter einer Reitanfängerin gab, als mein Pferd sich vor einem LKW erschreckte und losgaloppierte, dass dies aber ein einmaliger Zwischenfall war. Auch unter meinen Reitbeteiligung, gab es nie Probleme.

Die neue Besitzerin gab vor jahrelange Reiterfahrung zu besitzen und durch eine Reitpause aufgrund Schwangerschaft etwas aus der Übung zu sein. Sie suchte ein braves Freizeitpferd, dass sie auch ins Gelände reiten kann.

Wie sich herausstellte hat die neue Besitzerin keinelei Erfahrung im Umgang mit Pferden, oder zumindest kein ausreichendes Wissen.

Nach dem Verkauf stand das Pferd noch bei mir im Stall, da ich angeboten habe einen Monat lang kostenfrei Unterricht zu erteilen. Dies wurde von der neuen Besitzerin nicht wahrgenommen. Ihr Mann, Reitanfänger, nahm zwei Reitstunden (zuvor nie geritten) und hat danach selbstständig versucht zu reiten, was natürlich weder für das Pferd zumutbar war, noch für ihn sicher, da er noch nicht einmal über die Grundlagen der Reiterei bescheid wusste.

Nachdem es kurze Zeit später erste Probleme gab, habe ich Angeboten das Pferd zwei Wochen lang kostenfrei in Beritt zu nehmen und mit der Besitzerin zu versuchen einen Lösung zu finden. Zusätzlich habe ich zugesagt mich nach weiteren Interessenten umzuhören.

Als ich den Beritt beginnen wollte, war das Pferd samt Besitzern in einen anderen Stall gewechselt ohne gekündigt oder zumindest etwas gesagt zu haben.
Den Interessenten mußte ich nun wieder absagen, da ich zuerst nicht wußte, wo das Pferd hingebracht worden ist und mir zum anderen eine gemeinsame Bekannte mitteilte, dass sie ihn nun doch nicht mehr verkafen wollen.

Ich habe ihn verkauft als ein gut gerittenes, braves Pferd, als dass er sich bis dahin auch bewährt hat. Nun fordern die Besitzer den sofortigen rückgang des Kaufvertrages und den vollen Kaufpreis von 7000,- € (Pferd mit vollen Papieren, Ausbildungsstand A, samt sämtlichem Zubehör und einen Monat kostenfreier Unterricht)

Das Pferd scheint aber nun verritten zu sein, da er sich angeblich weder lenken läßt noch brav ist. Auch im Gelände soll er nur rumspinnen.
Muss ich das Pferd zurücknehmen, da er zum Zeitpunkt des Verkaufs nachweislich brav war (Video von Aufführung unter Reitschülerin) und dies auch einige Leute bestätigen können.

Und (da ich ich aufgrund der Situation, dass die neuen Besitzer keinerlei Erfahrung haben, gerne zurücknehmen würde) muss ich den vollen Kaufpreis zurückerstatten!?
Das Pferd kann in diesem Zustand nicht weiterverkauft werden. Um ihn verkaufsfähig zu bekommen, wird schätzungsweise ein dreimonatiger Vollberitt nötig sein. Außerdem ist der Pferdemarkt im Winter (bis etwa März) nicht Verkäuferfreundlich.

Ist es notwendig einen Anwalt zu nehmen und die Sache über diesen abzuwickeln? Wie sind die Aussichten?

Da es sich um eine dringende Angelegenheit handelt, würde ich mich freuen möglichst schnell eine kompentente Antwort zu bekommen.

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Also,es sieht so aus ,Du mußt beweisen,das der Mangel zum Zeitpunktes nicht vorlag.Gelingt das nicht (was ich in Deinen Falle bezweifel) hat der Käufer ein Wahlrecht ob er Nachbessern will (das habe die ja abgelehnt) oder ein gleichwertiges Pferd al Ersatz haben wollen.Erst wenn einer dieser Beiden Dinge scheitern ,darf das Pferd gegen herausgabe des Kaupreise zurückgegeben werden.Allerdings denke ich ,das Du es beweisen kannst ,das das Pferd ruhig war und für Anfänger reiten an der Longe geignet war.Ich denke Du hast nicht zugesichert ,das es für Anfängerreiten ohne Longe geignet war,und schon gar nicht im Gelände?Dann ist das auch kein Mangel,denn die haben das Pferd ja auch nur an der Longe probiert.Das ist schon alles okay ,wie Du das machst,auch rechtlich

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Apolonia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

im April 2003 kaufte ich einem Reitverein ein solide ausgebildetes Pferd als Freizeitpferd ab.
Ca. 2 Monate lief alles gut, dann "verfiel" das Pferd langsam, fing beim reiten wie irre an mit dem Kopf zu schlagen, ging sehr klamm und tickerte Hinten dabei auch noch. Nachdem die Zähne nachgeschaut waren ließ ich dann letzte Woche wieder meinen TA kommen:Starker Verdacht auf kissing spines. Ein Klinikbesuch steht noch an um die Diagnose nachzuweisen. Starke schmerzen scheint er auf jeden Fall zu haben (läuft mit Schmerzmittel wieder fast i.O.) Ich gehe mal davon aus, beim Kauf abgezockt zu sein.
Leider ist diese Pferd von Privat gekauft worden und Gewährleistungsrechte sind im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen worden.
Der behandelnde TA (dummerweise derjenige, der das Pferd während des Vereins behandelte) machte nur eine kleine Ankaufsuntersuchung und sowie ich es in Erinnerung habe wurde der Rücken nichtmal abgetastet(selbst wenn, wenn das Pferd da gerade Schmerzmittel inne hatte).
Sehen Sie auch nur irgendeine Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den TA zu melden u. ggf das Pferd zurückzugeben? Ich machen einen Heidenverlust wenn ich ihn als Beistellpferd weggebe.

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