Pferd webt, will aus meinem Einstellvertrag raus

22. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
rrggff
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferd webt, will aus meinem Einstellvertrag raus

Hallo zusammen,

mein Pferd steht seit 2 Wochen in einem Stall (24 Stunden in der Box), hat da jetzt aber angefangen zu weben seit 4 Tagen. Habe jetzt einen Offenstall gefunden und will sie sofort umstellen, weil ich das so nicht hinnehmen kann und nicht will das sich mein Pferd das angewöhnt oder damit kaputt macht.

Habe allerdings eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Ist das Grund genug, dass ich außerordentlich kündigen darf?

( BGB : Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.)


Wäre für jeden Tipp dankbar. Will kein Fass da aufmachen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Ich denke nicht.
Eine fristlose Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Zustand der Box - so wie er sein sollte - in einem starken Ausmaß nicht eingehalten wird bzw. wenn der Vermieter seine Pflichten stark verletzt. Beides scheint hier nicht gegeben zu sein.

"nicht zugemutet werden kann." bedeutet nicht, wie das Pferd auf die Box reagiert, sondern ob die Box als Box nutzbar ist. Und das scheint sie ja zu sein. Anders wäre es vllt. wenn es reinregnen würde oder extremer Baulärm herrscht o.ä.

Zudem scheint der Zustand nicht auf die Box selbst zurückführbar zu sein, sondern darauf dass das Pferd die ganze Zeit in dieser gehalten wird.

Man kann sich das Beispiel Mietwohnung hernehmen: Sie vermieten eine Wohnung. Die Wohnung ist als Wohnung nutzbar, es gibt auch sonst keine Mängel, ist in einem Top Zustand.
Jemand mietet die Wohnung bei Ihnen an, will aber nach zwei Wochen fristlos kündigen, weil die Wohnung seine Stimmung trübt.
Fair wäre das zudem auch nicht, weil Sie - als Vermieter - keine Pflichtverletzung begangen haben.


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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

-- Editiert Katanaka am 22.11.2012 13:47

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#2
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine fristlose Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Zustand der Box - so wie er sein sollte - in einem starken Ausmaß nicht eingehalten wird bzw. wenn der Vermieter seine Pflichten stark verletzt. <hr size=1 noshade>


Das besagt der zitierte §314 BGB ja nun gerade nicht, daß grundsätzlich eine Vertragspflichtverletzung vorliegen muß, dafür ist speziell der §314 II BGB da.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Mir - das muss ich kaum verleugnen - fehlen die juristischen Kenntnisse.

Ich hätte ihn so verstanden, dass dieser eine Kündigung dann rechtfertigt, wenn ein weiteres Verbleiben in der (um beim Fall zu bleiben) Box nicht möglich ist ("nicht zugemutet werden kann") - aber aufgrund von Eigenschaften der angebotenen Box (nicht unbedingt zwangsläufig durch Vertragsverletzung, aber das wollte ich damit auch nicht sagen).

Ist meine Annahme, dass das Weben des Pferdes prinzipiell keine fristlose Kündigung rechtfertigt, damit ebenfalls hinfällig?

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Zudem scheint der Zustand nicht auf die Box selbst zurückführbar zu sein, sondern darauf dass das Pferd die ganze Zeit in dieser gehalten wird.



Ja, das sehe ich auch so. Und du wusstest ja vorher, dass das Pferd keinen Auslauf bekommt und nicht rausdarf - oder?

Allerdings gibt es auch Folgendes zu bedenken: Ein Pferd 24 Stunden in einer Box halten ist nicht artgerecht. Früher oder später muss da jedes Pferd durchdrehen, krank werden oder phsychisch gestört. Wenn es jetzt webt, ist das meines Eractens schon ein wichtiger Grund für schnelles Handlen, schnelle Veränderung - und somit für eine fristlose Kündigung.

Tu deinem Pferd was Gutes und hol es da ganz schnell raus. Probier es mit fristloser Kündigung - oder zahl zwei Monate drauf. Dein Pferd wird es danken.

Hank

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"Der Winter naht."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Pferd nehmen und gehen....

Es gibt nicht einen Verpächter oder Pensionsbetreiber in unserer Umgebung der trotz Vertrages einen Rechtsstreit angefangen hätte....

Bis jetzt habe Ich wider besseren Wissens immer alles fristgerecht gekündigt! Alle die,die ohne Ansage die Ställe verlassen haben, hatten immer das bessere Los gezogen.

Keinen Ärger über nichts "Ach ja, Ihr geht? Das ist aber schade.."

Wir haben nun sechs von zehn Boxen fristgerecht gekündigt und es wird nur Terror gemacht.

Ab jetzt werden wir genau so verfahren wie viele vor und auch nach uns.....

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